Der Bohlen, ein Sänger aus Deutschland (Limerick)

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Ully

Mitglied
Hi

Oh weh, das ging ja völlig daneben, hier passt ja gar nichts.
Schau dir doch mal gelungene Limericks an.

Gruß Ully
 
D

Denschie

Gast
hi,

wieso daneben? eine silbe zu viel in der letzten zeile,
aber ansonsten?
es passt auch mit den betonungen.
(irgendwo habe ich mal von bernd den spruch gelesen,
dass "der limerick der walzer unter den gedichten" sei.
hier walzt.)

ich verstehe ihn inhaltlich nicht und würde gern
klatschmäßig auf den neuesten stand gebracht werden!

vg, denschie
 

BikeXdream

Mitglied
Hallo Leute,

um Euch aufzuklären und meinen Limerick zu erläutern!
Es geht um folgende Meldung:

QUELLE:
"http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,399643,00.html"
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,399643,00.html

Dieter Bohlen darf Polizisten duzen

In der Rechtssprechung gilt es als Beleidigung: Wer einen Polizisten duzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Nicht so Dieter Bohlen: Bei dem Pop-Titanen aus Tötensen gilt dies lediglich als "Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt" - sagen Hamburger Richter.

Hamburg - "Duzen Sie mal einfach so 'nen Polizisten. Kostet Sie glatt 500 Euro. Doch der Dieter, der darf's", empört sich die Hamburger Morgenpost in ihrer heutigen Ausgabe über ein Urteil des Hamburger Landgerichts.

DPA
Erfolg vor Gericht: Dieter Bohlen darf jetzt "Du" zu Polizisten sagen
Demnach wurde dem Pop-Produzenten in einem Verfahren wegen Beleidigung das Duzen von Beamten erlaubt. Da "das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen" gehöre und er "augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag" lege, könne die vertrauliche Anrede eines Polizisten im Fall Bohlen nur als "Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten" sein, hieß es der "Morgenpost" zufolge in der Begründung.

Bohlen war wegen einer Ordnungswidrigkeit und Beleidigung angezeigt worden, nachdem er am 18. April 2005 in der Hamburger City seinen BMW Z8 auf dem Gehweg geparkt und in der Folge mit einem Polizisten aneinander geraten war. Damals hieß es, der Musiker habe sich mehrfach in den Schritt gefasst und dem Beamten "Obszönitäten an den Kopf" geworfen. Dies konnte aber nicht durch Zeugenaussagen untermauert werden. Was blieb, war der Vorwurf des Duzens.

Laut " Morgenpost" beantragte die Hamburger Staatsanwaltschaft deshalb beim Amtsgericht einen Strafbefehl. Der Amtsrichter weigerte sich offenbar jedoch, den Strafbefehl auszustellen, weil Dieter Bohlen jeden duzt. Die Staatsanwälte beschwerten sich daraufhin beim Landgericht, schreibt die Zeitung. Dann entschied die Große Strafkammer: Dieter Bohlen darf Beamte duzen.

LG
Bike ;)
 



 
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