Freiheitsanalyse

Janek S.

Mitglied
Freiheit


Was ist Freiheit im allgemeinen Sinne?

Schlägt man im Lexikon unter Freiheit nach, so findet man viele unterschiedliche und vor allem sehr weitreichende und unspezifische Definitionen. Freiheit ist im allgemeinsten, ursprünglichsten Sinne die Abwesenheit von Zwang und die Unabhängigkeit von Notwendigkeit oder Zufall.
Es gibt viele Möglichkeiten, Freiheit zu definieren, sowie es auch viele verschiedene Arten von Freiheit gibt. Wenn man die juristische Bedeutung von Freiheit betrachtet, so stößt man vorrangig auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, da hier die Grundrechte auch Freiheitsrechte enthalten. Neben dem Art. 2 GG, welcher das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sichert, gibt es zum Beispiel auch noch die Freiheit der Person, die Glaubens-, Gewissens- und Meinungsfreiheit, die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, sowie die Eigentums- und Erbrechtsfreiheit oder die Berufswahl- und Wohnungsfreiheit. In Deutschland stehen diese Freiheiten einem jeden Menschen zu, doch durch Gesetze kann in sie eingegriffen werden.
Man kann Freiheit aber auch in eine negative und eine positive Bedeutung untergliedern. So wäre sie im negativen Sinne das Recht, so zu handeln, wie man will, was man auch als Willkür bezeichnen kann; im positiven Sinne aber ist Freiheit die Selbstbestimmung des Menschen, wobei er sich unabhängig macht, von inneren, sowie von äußeren Zwängen.
Da der Mensch aber als soziales Wesen einer politisch, moralischen Grundordnung unterliegt, wird diese Freiheit wohl kaum zu erlangen sein.
Man sollte sie also etwas genauer eingrenzen, wobei man sich auf altbewährte Philosophen stützen kann, aber auch auf historische Ereignisse sowie auf die Politik und Juristik.


Die historische Entwicklung des Freiheitsbegriffes

In der Antike war jeder frei, wer Bürger war. Solche hatten Bürgerrechte, welche der Mehrheit der Bevölkerung aber nicht zustanden, da sie in Sklaverei oder Leibeigenschaft lebten.
Eine solche Leibeigenschaft war allerdings im Mittelalter am stärksten ausgeprägt. Der Feudalismus sorgte dafür, dass der herrschende Adel mit Grundbesitz sich Herrschaftsrechte und Standesprivilegien nahm und somit ergab sich wie frei oder unfrei ein Mensch war aus seiner Stellung in der gesellschaftlichen Hierarchie.
In der Philosophie der Aufklärung wurde der bis dahin ungerecht angewandte Freiheitsbegriff zu einem Naturrecht postuliert, dessen Kern der Schutz der Person und des Eigentums war.
In der französischen Revolution aber, wurde dieses Naturrecht niedergeschlagen und mit der Machtergreifung des franz. Bürgertums unter der Parole
– Liberté, Égalité , Fraternité – (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit), setzte ein Wandel des Staatsverständnisses ein. Die französische Revolution schuf die Grundlagen des modernen Rechtsstaates.
Deutschland dagegen, war politisch zersplittert und wirtschaftlich rückständig und daher wurden die Freiheitsvorstellungen weniger an praktischem Interesse ausgerichtet. Kant setzte Freiheit mit sittlichem Handeln gleich, Hegel dagegen sah im momentan bestehenden Staat bereits die verwirklichte Freiheit. Der Versuch, das französische Vorbild in Deutschland nachzuahmen scheiterte letztlich 1848.
Im Zuge der industriellen Revolution bildete sich ein moderner Kapitalismus und eine Arbeiterschaft heraus. Karl Marx kritisierte hier, die Ungleichheit. Der Lohnarbeiter ist frei von allen Mitteln, zum Leben, verkauft also seine Arbeitskraft. Freiheit des Lohnarbeiters bedeutete also Trennung von den Produktionsmitteln. Dennoch betrachtete Marx die Arbeit generell als Reich der Notwendigkeit, das zugunsten des Reiches der Freiheit minimiert werden müsse.
Marx meinte, dass sich Freiheit im Kapitalismus, in den stummen Zwang der Verhältnisse auflöse.
Im Nationalsozialismus aber wandte man sich sowohl gegen den liberalen, als auch gegen den sozialen Freiheitsbegriff. Hitler sah in der Freiheit des einzelnen eine Schwächung des Staates. Somit forderte er Opfer und eine Mobilisierung aller Ressourcen für seine Kriegspolitik. Wenn überhaupt, dann existierte im Nationalsozialismus lediglich die absolute Freiheit des NS-Staates, welcher sich auch nicht in seiner Handlungsfreiheit beschränken lassen wollte.
Schließlich wurde in Deutschland nach 1945 eine freiheitlich demokratische Grundordnung geschaffen, also ein rechtsstaatliches Herrschaftssystem mit Mehrparteiensystem, Gewaltenteilung und einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Freiheit ist somit im Rahmen der Rechtsvorschriften und der wirtschaftlichen Verhältnisse gewährleistet. Sind wir also tatsächlich frei?


Freiheit in der Philosophie

Der Begriff Freiheit wurde philosophisch besonders im deutschen Idealismus genauer betrachtet.
Wie bereits erwähnt, sah Imanuel Kant sittliches Handeln als Freiheit an.
Er sah Freiheit durch die Bestimmung des Willens durch seine allgemeine Form (kategorischer Imperativ)
G.W.F. Hegel dagegen sah in dem Staatssystem seiner Zeit bereits die verwirklichte Freiheit. Und er fasste die Geschichte als “Fortschritt im Bewusstsein der Freiheit“ auf.
Aber auch andere Philosophen hatten eigene Auffassungen von Freiheit. So kritisierte Karl Marx wie gesagt, dass der freie Lohnarbeiter, frei von allen Mitteln zur Lebenserhaltung sei, und deshalb seine Arbeitskraft verkaufen müsse. Doch er betrachtete Arbeit generell als Reich der Notwendigkeit
das zugunsten des Reiches der Freiheit minimiert werden müsse.
Freiheit im Kapitalismus löse sich, so Marx, in den stummen Zwang der Verhältnisse auf.
Jean Paul Sartre hingegen, äußert, dass der Mensch zur Freiheit verdammt sei, denn Freiheit kann auch ein Problem sein.
Epikur wiederum definiert die Lust als höchstes Gut, also ist ein Mensch nach Epikur frei, wenn er seine Lüste frei ausleben kann. Dennoch existieren auch Nebenwirkungen der Lust. Aber diese muss man in Kauf nehmen, wenn man frei sein möchte.


Freiheit in Politik und Juristik

Wie bereits erwähnt hat jeder deutsche Staatsbürger Freiheitsrechte.
In der Politik gibt es die Freiheit des einzelnen Staates bis zur völligen Entmachtung des Staates, des weiteren die in den Grundrechten festgelegte bürgerliche Freiheit oder aber die Freiheit des Staates/Volkes selbst.
Des weiteren existiert eine sogenannte Akademische Freiheit, welche bedeutet, dass ein Student oder Hochschüler das Recht auf die freie (hier: selbstbestimmende) Wahl seiner Hochschule oder Universität besitzt.
Auf die Wirtschaft übertragen bedeutet Freiheit die Beseitigung der Ausbeutung der Arbeitenden durch das Kapital (im Sozialismus).
Freiheit ist immer einerseits politisch bestimmt, andererseits aber durch die Herrschaft des Intellekts gekennzeichnet, weil nur die geistige Bestimmung als frei vorgestellt wird.
Im juristischen Sinne gelten natürlich ebenfalls die Freiheitsrechte aus dem Grundgesetz, doch hierbei ist ein Eingriff in diese durch eine Freiheitsstrafe möglich. In der Kriminalistik gibt es die Freiheitsberaubung, welches die “vorsätzliche und rechtmäßige Entziehung der persönlichen Freiheit eines Menschen“ ist. Strafbar gemäß §239 StGB; mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe zu bestrafen.
Die Freiheitsberaubung, sowie die Freiheitsstrafe bezieht sich auf die Bewegungsfreiheit, d.h. einem Menschen wird nun die Möglichkeit genommen, sich frei zu bewegen, dorthin zu reisen wohin er will. Er darf (muss) sich nur in einer bestimmten, festgelegten Umgebung bewegen (Keller/Raum bei ~beraubung oder Gefängnis bei ~strafen).
 



 
Oben Unten