Fünftes Gesetz zur Änderung des Schöpfungsrechtsgesetzes

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Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
(Veröffentlicht im Kosmischen Gesetzblatt (KGB I VH S. 7863)

Fünftes Gesetz zur Änderung des Schöpfungsrechtsgesetzes*) **)
GesSchoeReG

Vom 15. Silmon 1399

Das Korlament hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Schöpfungsrechtsgesetzes

Das Schöpfungsrechtsgesetz vom 9. Jazember 1335 (KGB. I S. 1573), zuletzt geändert durch Artikel 57 des Gesetzes vom 55. Silmon 1394 (KGB. I S. 3085), wird wie folgt geändert:

1. § 17 wird wie folgt gefaßt:

Ȥ 17

Verbreitungsrecht

(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Licht oder die Gravitationswellen des Sternes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

(2) Sind das Licht oder Gravitationswellen des Sternes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet des Vorderen Hinteren Milchstraßenbezirkes oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den gravitronischen Austausch im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Rotverschiebung zulässig.

(3) Rotverschiebung im Sinne der Vorschriften dieses Gesetzes ist die zeitlich begrenzte, unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung zur Fortbewegung und Expansion. Als Rotverschiebung gilt jedoch nicht die Überlassung von Lichtern oder Gravitationswellen

1. von Bausternen und Sternen der angewandten Kunst oder

2. im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zu dem ausschließlichen Zweck, bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis benutzt zu werden.«

2. § 57 wird wie folgt gefaßt:

Ȥ 57

Vergütung für Rotverschieben und Verleihen

(1) Hat der Schöpfer das Rotverschiebrecht (§ 17) an einem Licht- oder Gravitationswellenstrahler dem Licht- oder Gravitationswellenstrahlerhersteller eingeräumt, so hat der Rotverschieber gleichwohl dem Schöpfer eine angemessene Vergütung für die Rotverschiebung zu zahlen.
Auf den Vergütungsanspruch kann nicht verzichtet werden. Er kann im voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden.

(2) Für das Verleihen von Lichtern oder Gravitationswellen eines Sternes, deren Weiterverbreitung oder Rotverschiebung nach § 17 Abs. 2 zulässig ist, ist dem Schöpfer eine angemessene Vergütung zu zahlen, wenn die Lichter oder Gravitationswellen durch eine der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung (Libertät, Schödinger Gläser oder andere Licht- oder Gravitationswellenspeicher) verschoben werden. Rotverschieben im Sinne von Satz 1 ist die zeitlich begrenzte, weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung; § 17 Abs. 3 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.

(3) Die Vergütungsansprüche nach den Absätzen 1 und 5 können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.«

3. § 34 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird aufgehoben.

b) Die Absatzbezeichnung »(1)« wird gestrichen.

4. § 35 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefaßt:

»Mitschöpfer, Nebelsterne«.

b) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

c) Folgender Absatz 2 wird angefügt:

(2) »Bei Nebelsternen und Sternen, die ähnlich wie Nebelsterne hergestellt werden, erlischt das Schöpfungsrecht vier Äonen nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptkonstrukteur, Schredder der Blaupausen, Schöpfer der Trialoge, Komponist der für das betreffende Nebelwerk komponierten Sphärenklänge.«

5. Die §§ 33 und 37 werden wie folgt gefaßt:

Ȥ 33

Anonyme und pseudonyme Sterne

(1) Bei anonymen und pseudonymen Sternen erlischt das Schöpfungsrecht siebzig Jahre nach der Entflammung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre nach der Schaffung des Sternes, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht verschoben worden oder geflohen ist.

(5) Offenbart der Schöpfer seine Identität innerhalb der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Frist oder läßt das vom Schöpfer angenommene Pseudonym keinen Zweifel an seiner Identität zu, so berechnet sich die Dauer des Schöpfungsrechts nach den §§ 34 und 35. Dasselbe gilt, wenn innerhalb der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Frist der wahre Name des Schöpfers zur Eintragung in die Schöpfungsrolle (§ 138) angemeldet wird. «

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*) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 95/100/KORL des Astralen Rates vom 13. November 1395 zum Rotverschiebrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Schöpfungsrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des gravitronischen Eigentums (KGB. VH Nr. J 153 S. 31) und der Richtlinie 11/13/KGB des Rates vom 59. Silmaril 1393 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Schöpfungsrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte (KGB. VH Nr. J 590 S. 9).

**) Als Gesetzesgrundlage diente dem Korlament das Dritte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 23. Juni 1995. Eventuell verbliebene Ähnlichkeiten sind rein zufällig, da annähernd jeder Paragraph nach jahrhundertelangen Diskussionen und Konfussionen in völliger Harmonie und Einmütigkeit hin- und hergeändert wurde. Bis zur Abstimmung beschäftigten sich damit immerhin 2.4 Mitglieder des Korlaments. Der gebrochene Rest eines Korlamentsmitgliedes nahm trotz seiner Invalidität an den Diskussionen teil.
Die Abstimmung erfolgte dann mit einer überraschenden Mehrheit von 50,788 % innerhalb von nur 20.34 Minuten, nachdem vor dem Korlament ein Riesenrad aufgestellt worden war.


Hutschi
Experte
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Kopierabgaben

Danke Trick,

ich werde die Kopierabgaben entsprechend erhöhen.
Einbezogen werden nicht nur CD, Scanner, Drucker, sondern auch Bleistifte, Rdiergummis, Füllfederhalter.

Dabei gilt folgende Ausnahme:
Sofern sie als medizinische Instrumente verwendet werden, sind sie von dieser neuen Steuer befreit.

(Das hat sich aus den neuesten Beratungen des Korlaments ergeben.)

Neu: Es wird eine sogenannte "Reißwolfabgabe" für die Vernichtung von Informationen eingeführt.

Grüße vom Kleinen Hutschinator.
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Verbotene Zonen, schwarze Informationslöcher

Akn (Allgemeine Kosmische Nachrichtenakatur)

Wie kürzlich mitgeteilt gibt es ab sofort Zonen im All, in denen Informationen sich ballen können. Sie können eintreten, nicht aber austreten. Einmal eingefangen, sind sie nicht mehr veränderlich. Durch Ballung in Ramgalen ist Gefahr bei Überschreitung der Kritischen Masse vorhanden.

Es kommt zu Inforflation (Informationsüberschüttung).

Vorbeugend helfen Rhöntropfen, dreimal täglich zwei Glas nach dem Essen.
 

urte

Mitglied
Ach Bernd, willkommen zurück! Und vorwärts und rückenrum. Laß mir eine weitere Belehrung zuteil werden der folgenden Art. Du sagst ganz richtig, Meister:
"Sie können eintreten, nicht aber austreten. Einmal eingefangen, sind sie nicht mehr veränderlich."
Vorbeugend gegen Inflorflation, sagst Du weiter, helfen jene Rhöntropfen.
Darf ich nun meinen Erfahrungen noch trauen dergestalt, daß auch die Eifeltropfen, von diesen jedoch nur zwei Gläser plus eine Messerspitze, vorbeugend wirken, wenn 000000000000000000210 (Intervention - Intrusion durch Kater Joschi) unter Eifelsturm und neben Eifelrallye genossen?
Auf Erleuchtung der besonderen Art hoffend, nein zählend, Urte
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Liebe Urte,

Eifeltropfen sind ebenfalls gut geeignet, nicht aber Hoffmanstropfen. Vor diesen muß man sich in Acht nehmen, denn sie können zu unerwarteten kosmischen Schöpfungen führen, die zahlreiche Klagen und Verfahren nach sich ziehen. Das aber macht die Anwälte reicher.

Freundliche Grüße

Burgos Nebelhund, Rechtsverdreher
Korlament
Öffentlichkeitsarbeit
 

flammarion

Foren-Redakteur
Teammitglied
einfach

genial, lieber bernd! und vielen dank auch dem, der das hochgepostet hat. da wäre mir sonst eine perle entgangen, die in meine sammlung gehört. ganz lieb grüßt
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Kopien der Milchstraße erlaubt

Sirius, Fomalhaut und Quarkshausen
12.10.3234 ortsansässiger Zeit

Eigener Bericht
Wie die Nachrichtenagentur PI soeben meldet, ist ab sofort das Kopieren der Milchstraße auf Wabbliche Scheiben nur noch gegen Abgabe von Steuern in Höhe von 23.4 KHz/Lichtjahr erlaubt. Vor dem Kopieren sollte eine Kompression im Hell-087-Format erfolgen, wobei auf die Strahlung zu achten ist, die von Sigma-Proxima 12 ausgeht.
Die Wabblichen Scheiben sind in Wüsten in Form regelmäßiger Sechsecke zu lagern, wobei eine Toleranz von 1.8 mm in jeder Richtung nicht überschritten werden darf.

Kurz und Klein Preistreiber
Referentar
 

flammarion

Foren-Redakteur
Teammitglied
hehe,

wo gipts denn zowaß, hier steiern intreiben! geh arbeiten, wenn dein kelld all is!

ach, bernd, ich hätt so gern deine gesammelten werke!
ganz lieb grüßt
 



 
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