Integration

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Alo Isius

Mitglied
in die Bundesrepublik Absurdistan

Wenn zwei erwachsene Menschen beschließen, zusammengehören, zusammenleben und ggf. auch zusammen Nachwuchs zeugen zu wollen, dann dürfen sie auch heiraten, das heißt sie dürfen überall auf der Welt vor Zeugen ihren übereinstimmenden Willen bekunden und von Staatsbeamten beurkunden lassen, dass sie ein zusammengehöriges Paar, ein Ehepaar sind. In einigen Ländern hat sogar der Heinesche Grundsatz:“... und fehlt der Pfaffensegen auch, die Ehe ist gültig nicht minder...“ inzwischen einen gewissen Menschenrechtscharakter angenommen. Und mir Klon ist kein Land bekannt, wo der ordentliche, d.h. körperliche, Vollzug einer Ehe von Staatsbeamten überwacht würde, in notariell beglaubigten Erklärungen niedergelegt und nach einschlägiger Gebührenordnung von den Frischvermählten zu bezahlen wäre. Solche zweifelsfrei amtliche Willkür verstieße sogar in der Bundesrepublik gegen die grundgesetzlich geschützte Würde des Menschen.
Nach Ansicht bundesrepublikanischer Amtsesel (früher: Amtsschimmel) verstößt es allerdings weder gegen allgemein anerkanntes Menschenrecht noch gegen die Würde eines aus Afrika (oder einem anderen Kannaker- oder Bananenstaat) stammenden Ehegatten, wenn sie ihm die Einreise ins Land seiner Gattin – zum Zwecke des Zusammenlebens und ggf. gemeinsamen Zeugens von Nachwuchs – mit der typisch absurdistanischen Begründung verweigern, er spräche kein Absurdistanisch und habe seine Integrationswilligkeit, bzw. -fähigkeit in einem amtlich anerkannten Sprachkurs mit Abschlussprüfung gefälligst erst einmal zu beweisen.

Einem potentiellen Schwiegersohn Samba- oder Senegalesen empfehle ich, mit der gehörigen Portion Selbstbewusstsein zum Goethe-Institut in Dakar zu marschieren und schlicht zu beweisen, dass er Deutsch gut genug lesen und sprechen kann, um selbst Goethe bestens verstehen zu können; und frank und frei nach dessen Götz v. B. zum Direktor des GI zu sagen:
„ ...und ihr, Herr Direktor, gehet hin und sagt Euerer Kandesbunzlerin, Eueren Paragraphenhengsten und Menschenrechtsscheinheiligen, sie können mich alle am Arsche lecken!“
 

wirena

Mitglied
Absurdistan

alo IsiusIch denke, dass Deutsch nicht Deine Muttersprache ist. Doch Du gibst Dir echt Mühe, Dich verständlich zu machen. Dein Schreibstil ist für mein Empfinden etwas eigenwillig. Ich habe soweit studierend gelesen als ich konnte und dann einfach mal meine Augen lesend Deinen Zeilen entlang wandern lassen. Soviel ich verstehe, hast Du ein Problem. Ich gehe davon aus, dass du in einem Land wohnst, welches nicht deine Heimatsprache spricht. Und du hast Probleme von wegen „anerkennjung“/Anerkennung von Heirat und so. Ja – das sind vermutlich rechtliche Schwierigkeiten. Jedermann/Jadefrau/Jedefrau muss sich den Gesetzen fügen, die rechtsgültig in dem Wohnland sind, wo Sie wohnen. Auch wenn Du/Ihr/Deine Familie zu Hause, in dem/einem fremden land/Land leben – d.h. auch wenn du zu hause/Hause in der Wohnung lebst, daheim bist mit deiner Mutter/Vatersprache/Staatssprache – hat dennoch der Staat, in dem Du mit Deiner Familie oder alleine lebst, das Sagen.

Hier z.B. in der Schweiz, ist es ein grosser Unterschied ob man (mann/frau) nur kirchlich getraut ist oder nicht. Kirchliche Trauungen sind lediglich möglich mit einer ZIVILSTANDREGELUNG. D.h. Wir, hier in der Schweiz, müssen uns vorgängig rechtlich verpflichten mit einer Zivilstandsamtliche Trauung/gesetzliche Trauung. - (mann/frau) erhalten dann als verheiratetes Paar eine Bibel -. Ob dann eine kirchliche Trauung stattfindet () oder nicht, hat darauf keinen Einfluss. Dies ist ABSOLUTnicht notwendig. Mann/Frau ist verheiratet NUR mit einer zivilstandsamtlichen Trauung. Verstehst Du?


Bei der Auflösung der zivilstandsamtlichen Trauung, werden die rechtlichen Besitzansprüche geklärt. Und dann ist mann/frau für immer und ewig geschieden. Eine kirchliche Heirat mit rechtlichen Folgen, ist, soviel mir bekannt ist, nicht möglich. In diesem Sinne bin ich nur einmal verheiratet. Ich habe nur einmal geschieden. Rechtlich und religiös. Die rechtliche Scheidung wurde in einem Gerichtspapier festgehalten und die religiöse Scheidung habe ich mit dem Ehemaligen Mann so gelöst, dass ich ihm unsere Traubibel zurück gab. Er hat dann wieder geheiratet. Und ich bin frei von allen Verpflichtungen –

Alo Isius, ich weiss nicht ob ich mich verständlich machen konnte, doch ich hoffe, dass Dir diese Zeilen etwas Klarheit verschaffen konnte.

.....

Meines Erachtens gehört Dein Beitrag nicht in die Leselupe.
-denke Du solltest diesen ÜBERARBEITEN, z.B. in der Schreibwerkstatt: in eine gute wohlklingende Sprache
- Anpassung auf allen Ebenen, ist die Lösung -
- . Einverstanden ?
lg
wirena
 

Alo Isius

Mitglied
Hallo liebe Wirrena,
Einverstanden. Anpassung (Integration?) auf allen Ebenen:
Ich passe meine Sprache jeder Sache an und kann auch künstlich Tränen lachen; im Gegensatz zu Richard III., der, lt. Shakespeare, NUR seine Miene jeder Sache anpassen und künstlich Tränen WEINEN konnte.
Wenn Sie verstehen wollen, was ich meine, werden Sie’s wohl auch können.
Beschte Grüßli
AI
 



 
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