Mord in der Wohngemeinschaft

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Mord in der Wohngemeinschaft
Eine sichtlich aufgelöste Frau hatte in der Mordkommission angerufen, um dort den Tod ihrer Mitbewohnerin zu melden. Sie gab an, dass sie von der Diskothek nach Hause gekommen sei und ihre Mitmieterin offensichtlich erstochen auf dem Küchenfußboden gefunden hatte. Sie hatte das Messer im ersten Schock an sich genommen.

Dass sich Martinas Fingerabdrücke auf der Tatwaffe befanden, überraschte die Kommissare nicht. Schließlich handelte es sich bei dieser um ein gewöhnliches großes und scharfes Haushaltsmesser, das nicht nur zum Schneiden von Brot und Fleisch geeignet ist, sondern auch beim Öffnen störrischer Gläser wertvolle Hilfe bietet. Nachdem mit einem solchen Messer einmal in den Deckel eines Gurken- oder Marmeladenglases eingestochen wurde, lässt sich dieses ohne jede Schwierigkeit öffnen. Auffällig war vielmehr, dass es auf dem Messer keine weiteren Fingerabdrücke und insbesondere keine des Opfers oder eines gelegentlichen Besuchers der Wohngemeinschaft gab. Offensichtlich war das Messer nach der Tat vom Täter gründlich abgewischt worden.

Die Kommissare schickten ihre Praktikantin nicht nur zum Kaffeekochen, sondern ließen die junge Frau auch an ihren Überlegungen teilhaben. Olga hatte sich schließlich um ein Praktikum beworben, um zu testen, ob sie sich zur Kommissarin eignete. Bei der Besprechung dachte sie laut darüber nach, dass Martina das Messer absichtlich nach der Tat an sich genommen haben könnte. Schließlich ließen sich so ihre Fingerabdrücke auf der Tatwaffe erklären. Gegen diese Theorie sprach aus der Sicht der Kommissare, dass die Abdrücke von Marita auf dem Messer in jedem Fall vollkommen unproblematisch seien, da sie als Bewohnerin selbstverständlich Zugriff auf dieses hatte. Sie hätte also ganz einfach nur keinerlei Fingerabdrücke abwischen müssen, wenn sie die Täterin gewesen wäre. Das hätte letztendlich weniger Misstrauen als die jetzige Situation ausgelöst.

Olga war nicht vollkommen überzeugt, zumal Martina ihnen bei einer späteren Befragung mitteilte, dass ihre ermordete Mitbewohnerin Hanna versucht hatte, ihr den Verlobten auszuspannen. Die zu den Vorgängen in der WG befragten Nachbarn wussten sogar zu berichten, dass sie mehrfach eindeutige Geräusche aus der Wohnung gehört hatten, als Martina ganz sicher in der Uni war. Es gab allerdings einen weiteren Grund, sie als Täterin auszuschalten. Die Tat wurde laut kriminaltechnischer Untersuchung mit der linken Hand durchgeführt und Olga war den Beobachtungen der Kommissare und der Praktikantin zufolge Rechtshänderin. Sie hatte ihre Vernehmungsprotokolle mit der rechten Hand unterschrieben und auch den Kaffee mit dieser Hand getrunken.

Die Befragung von Thomas, der gleichzeitig mit Martina verlobt war und mit Hanna eine Affäre unterhalten hatte, brachte keine neuen Erkenntnisse. Er stand nicht zwingend unter Verdacht und hatte zudem den Tatabend mit seiner Expartnerin, mit der er sich weiterhin gut verstand, und deren neuen Lebensgefährten zugebracht. Martina war ebenfalls eingeladen gewesen, wollte aber lieber tanzen gehen. Sie hatte von der Affäre ihres Verlobten erfahren und wollte ihn an diesem Wochenende nicht sehen. Das Alibi der Exfreundin alleine wäre möglicherweise zweifelhaft, denn dieses könnte aus Gefälligkeit und dem Wunsch nach dem Wiederaufleben der Beziehung gegeben worden sein. Wenn die Ex aber wieder einen neuen Partner hat und dieser die Angaben bestätigt, sind Zweifel kaum angemessen. Dass der neue Lebensgefährte keine Schwierigkeiten mit der Freundschaft seiner Partnerin zum Ex hat, setzt eindeutig voraus, dass die Frau mit der alten Beziehung tatsächlich abgeschlossen hatte.

An dieser Stelle bestand ein Widerspruch zu Martinas Aussage. Sie hatte von den Versuchen ihrer Mitbewohnerin, sich an ihren Verlobten heranzumachen, berichtet. Sie hatte aber nicht nur nicht erwähnt, dass Hanna dabei bereits Erfolg gehabt hatte, sondern eine bereits aktive Affäre ihres Partners mit der Mitbewohnerin ausdrücklich verneint. Die Kommissare luden sie erneut zum Verhör vor, wobei sie die nicht vollkommen unplausible Erklärung abgab, die tatsächliche Affäre vergessen und um ihren Verlobten kämpfen zu wollen. Olgas Gefühl, dass Martina die Täterin war, verstärkte sich. Die erfahrenen Kommissare zeigten sich ihrem Bauchgefühl, das durch zahlreiche Indizien erhärtet wurde, zwar grundsätzlich zugänglich. Sie verwiesen aber darauf, dass der Täter oder die Täterin eindeutig Linkshänderin oder Linkshänder sein musste und dass dieses auf Martina offensichtlich nicht zutraf.

Der Fall schien unlösbar zu sein. Ein Raubmord schied aus, da keinerlei Wertgegenstände fehlten. Ein weiteres Motiv ließ sich auch nicht finden. In der Wohngemeinschaft ließen sich noch DNA-Spuren weiterer Personen finden. Diese konnten aber innerhalb kurzer Zeit als zu Kommilitonen und Kommilitoninnen gehörig identifiziert werden, die zu persönlichen Besuchen oder für Referatsgruppen zu Gast in der WG gewesen waren. Irgendwelche Anhaltspunkte, die auf mögliche Konflikte hinwiesen, waren nicht erkennbar.

Die Auflösung gelang Olga, als sie außerhalb ihrer Dienstzeit ein Verbraucherportal aufrief und dabei auf einen Bericht zur Beidhändigkeit stieß. Das Profilbild der Verfasserin zeigte eindeutig Martina. Olga las den Beitrag und hatte die Lösung des Falles gefunden.

Am nächsten Tag wurde Martina erneut zum Verhör geführt. Als sie den ausgedruckten Bericht, den sie wenige Monate zuvor auf gruezi.de veröffentlicht hatte, auf dem Tisch des Vernehmungsraumes liegen sah, wusste sie, dass ihre Tat aufgedeckt worden war. Sie gestand, ohne dass die Kommissare viel reden mussten. Sie hatte es in der Diskothek nicht ausgehalten und war nach Hause gegangen. Dort traf sie auf ihre Mitbewohnerin Hanna, die sich gerade Fotos ansah, auf denen sie zusammen mit Thomas zu sehen war. Martina stellte sie zur Rede und griff im anschließenden heftigen Streit, bei dem Hanna sie mit Worten schwer verletzt hatte, zum Messer, das sie ihrer Rivalin und Mitbewohnerin mit voller Wucht und der linken Hand ins Herz rammte. Dass sie mit links zugestochen hatte, lag schlicht daran, dass sie rechts neben dem Messerblock stand und somit die linke Hand näher an den Messern war. Hätte sie andersherum gestanden, wäre die Tat höchstwahrscheinlich mit der rechten Hand ausgeführt worden. Sie hatte zunächst die Fingerabdrücke von der Tatwaffe abgewischt. Dann fiel ihr ein, dass sich ihre Abdrücke doch aufgrund der regelmäßigen Verwendung auf dem Messer befinden müssten, so dass sie es absichtlich noch einmal anfasste. Dass sie aufgelöst war, musste sie der Polizei am Notruf gar nicht vorspielen, denn sie hatte sich selbst erschrocken, als sie Olga auf dem Fußboden liegen sah.

Bei den anschließenden polizeilichen Befragungen hatte sie stets darauf gedacht, ausschließlich die rechte Hand zu verwenden, da sie aus zahlreichen von ihr gesehenen Kriminalfilmen wusste, dass die Polizei gezielt nach einem Linkshänder oder nach einer Linkshänderin als Täterin beziehungsweise Täter suchen würde. Martina war allerdings überrascht, dass niemand auf die Idee kam, ihren Verlobten oder einen der anderen befragten Bekannten danach zu fragen, ob sie tatsächlich die von ihr gespielte reine Rechtshänderin sei. Von sich aus maß niemand der Beteiligten der Frage nach der Händigkeit irgendeine nennenswerte Bedeutung zu, so dass sich keine einzige Erwähnung von Martinas Beidhändigkeit in den Protokollen fand.

Die Staatsanwaltschaft klagte Martina wegen Mordes an, da sie den von ihr geschilderten seelischen Ausnahmezustand als Schutzbehauptung bewertete. Der Rechtsanwalt plädierte auf eine Verurteilung wegen Totschlags in einem minder schweren Fall, da die Untreue des Opfers maßgeblich zur Tat beigetragen hatte. Der vorsitzende Richter und die Schöffen sahen einheitlich zwar den Tatbestand des Totschlags und nicht den des Mordes als verwirkt an, konnten aber keine zwingenden Gründe für einen minder schweren Fall erkennen und verurteilten Martina zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Thomas hatte sich gleich nach der Verhaftung von ihr getrennt. Olga entschied sich nach dem Praktikum zum Eintritt in den Polizeidienst und strebt mittelfristig einen Posten in der Mordkommission an.
 

jon

Mitglied
Teammitglied
Weil man am besten von "außen nach innen" lektoriert - also die erheblichen Schwachpunkte vor den Details nennt -, sag ich mal: Das ist ein Bericht, vielleicht auch ein brauchbarer Plotbasis-Entwurf, aber keine Geschichte. Daraus ergeben sich fehlender Spannungsbogen, leblose Figuren und trockener Klang. Also: Mach doch mal eine Geschichte daraus! Bei der Gelegenheit solltst du unbedingt nochmal den Inhalt checken: Z. B. taucht plötzlich eine Marita auf und Olga liegt – ganz aus heiterem Himmel – am Boden.
 

domino

Mitglied
Ich kann Jon nur zustimmen. Leser wollen in Geschichten eintauchen, sie miterleben - das ist hier nicht möglich, da nur Fakten aufgezählt werden.
Übrigens: Wer kann kann bei dem Telefonat sehen, dass die Frau aufgelöst ist?
Zitat: "Eine sichtlich aufgelöste Frau hatte in der Mordkommission angerufen, ..."

Noch zwei Anmerkungen zur indirekten Rede:
Zitat: "Sie gab an, dass sie von der Diskothek nach Hause gekommen seiund ihre Mitmieterin offensichtlich erstochen auf dem Küchenfußboden gefunden hatte."
Warum einmal den Konjunktiv sei, und einmal den Indikativ hatte?
Den Konjunktiv verwendet man z. B., wenn man lediglich eine Information weitergibt (Sie sagte, sie sei dort gewesen.), man aber nicht weiß, ob es die Wahrheit ist. In dem oben zitierten Satz kann sie nicht im Zweifel sein, dass sie nach Hause gekommen ist.
 
A

aligaga

Gast
Den Konjunktiv verwendet man z. B., wenn man lediglich eine Information weitergibt (Sie sagte, sie sei dort gewesen.), man aber nicht weiß, ob es die Wahrheit ist. In dem oben zitierten Satz kann sie nicht im Zweifel sein, dass sie nach Hause gekommen ist.
Im korrekten Hochdeutsch steht die indirekte Rede stets im [blue]Konjunktiv I[/blue]: Er, sie, es sagte, er, sie, es [blue]sei[/blue] dort gewesen.

Wenn die Aussage unglaubhaft ist, also anzunehmen ist, dass er, sie, es lügt, dann ist nicht der Konjunktiv I, sondern der [red]Konjunktiv II [/red]dran - der "Irrealis". Es heißt dann korrekt: Er, sie, es sagte, er, sie, es [red]wäre[/red] dort gewesen.

Mit den doitschen Konjunktiven isses wie mit jewissen Bonbons: Sind sie zu stark, bist du zu schwach ...

Vergnügt auf den "Konstruktive Vorschläge oder eine tiefere Analyse"-Button klickend

aligaga
 

domino

Mitglied
Konjunktiv

Hallo, aligaga, du bist im Irrtum.

Ich habe einmal allerlei zusammengestellt, weil habe, hätte, sei, würde, wäre usw. oft munter durcheinandergewürfelt werden.

Hier einmal drei Möglichkeiten:

Man sagt, Herr B. ist gewählt worden. (Ich bezweifel es nicht.)
Man sagt, er sei gewählt worden. (Ich weiß aber nichts darüber.)
Man sagt, er wäre (beinahe) gewählt worden. (Er ist es aber nicht)

Bei der indirekten Rede ist die Erzählperspektive entscheidend.
Ob man Indikativ oder Konjunktiv verwendet, hängt davon ab, was man ausdrücken möchte.


Der Indikativ, die sog. Wirklichkeitsform, beschreibt eine Gegebenheit oder Gewissheit. Er gibt der Aussage einen objektiven Charakter. Der Sprecher bleibt neutral.

Der Konjunktiv, die sog. Möglichkeitsform, ist die Aussageweise der Möglichkeit, Ungewissheit und Unwirklichkeit. Er gibt der Aussage einen subjektiven Charakter. Der Sprecher lässt eine Stellungnahme erkennen (Wunsch, Vermutung, Zweifel o.ä. oder er lässt offen, ob die gemachte Aussage in Wirklichkeit auch zutrifft.

Auf der Internetseite mein-deutschbuch.de werden dazu pdf-dateien zum Herunterladen angeboten.

Konjunktiv I / Indirekte Rede
http://www.mein-deutschbuch.de/lernen.php?menu_id=36

Konjunktiv II
http://mein-deutschbuch.de/grammatik/verben/konjunktiv2.pdf

Konjunktiv II der Höflichkeit
http://mein-deutschbuch.de/grammatik/verben/konj_hoeflichkeit.pdf

Ich klicke genauso vergnügt mit besten Grüßen,
domino
 
A

aligaga

Gast
Es hat keinen Sinn, @Domino, alles Mögliche in einen Topf zu werfen und darin herumzurühren - das wird immer nur Quark. TTIp: Nicht wild herumguhgeln, sondern eine gute Grammatik bemühen. Da stünde alles drin.

Den [red]Konjunktiv II [/red]nimmt man auch gern in den Mund, wenn man höflich sein möchte: "[red]Dürfte [/red]ich Ihnen die Bluse aufknöpfen, gnädige Frau? [red]Könnte[/red] ich wohl einen Kuss bekommen? Machte es Ihnen etwas aus, wenn ich ...

Wie @ali schon sagte - die Konjunktive haben's in sich. Sie sind nichts für Sprachschwächlinge.

Üben!

Froh und munter

aligaga
 



 
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