Nennung von Verlagsnamen bei Negativbeispielen?

Nina H.

Mitglied
Da die Frage bei einer Diskussion aufgetaucht ist: Ist es bei Diskussionen über Verlage, deren Vorgehensweise vom entsprechenden Diskussionteilnehmer als negativ beschrieben wird, eigentlich erlaubt, diese namentlich zu nennen bzw. auf deren Homepage zu linken? -Also ich bin lieber vorsichtig. Allgemein kann ja man über Druckkostenzuschußverlage, Lektoratsangebote und dergl. ja reden (und sollte es auch unbedingt!), aber wenn es um das Anprangern von Namen geht, ist das schon eine andere Sache. Zumal ja im Zweifelsfall die Möglichkeit für Interessierte besteht, sich die genauen Daten per E-Mail zu besorgen.
Wie steht ihr dazu?
 

Olsen

Mitglied
Meinst du jetzt damit, dass ich so etwas schreibe wie:

"Der ...-Verlag hat das Manuskript nicht gelesen! Da kommen nur Leute mit Beziehungen rein. Das ist der absolute Verbrecherhaufen!"

Da hätte ich schon Bedenken, den Namen zu nennen. Wenn es aber nur um Erfahrungen mit einem Verlag geht, also z.B. dieser Art:

"Der ...-Verlag hat mir auch nur eine Formabsage geschickt. Und dafür haben sie 5 Monate gebraucht."

dann hätte ich keine Bedenken. Denn schließlich war es dann ja auch so.

Also: Wenn man nur Fakten berichtet, ohne sie mit Vermutungen oder Unwahrheiten oder gar Beschimpfungen zu zieren, warum soll man dann nicht den Namen nennen?

Und wenn ein Verlag einen Druckkostenzuschuss verlangt, warum soll ich das nicht sagen dürfen? Schließlich hab ich das ja schwarz auf weiß!

Dies ist jetzt allerdings nur meine laienhafte und kein bisschen rechtserhebliche Meinung.

Olsen
 
Hallo Nina H., hallo Olsen,

ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen: Als engagierte Schreiberin und als aufgeklärte Bürgerin ist es sogar gleichsam deine Pflicht, Verlage, mit denen du negative Erfahrungen gemacht hast, beim Namen zu nennen. Warum sollte es da rechtliche Bedenken geben? In einer Demokratie und einer freien Wirtschaft ist nichts selbstverständlicher, als dass man Erfahrungen – seien sie positiv oder negativ – weitergibt.

Solange das, was man mitteilt, der Wahrheit entspricht, ist das rechtlich völlig in Ordnung.

Der Verlag X hat 1500 Euro Druckkostenzuschuss verlangt.
Der Verlag G. hat erst nach einem Jahr auf mein Manuskript geantwortet.
Der Verlag Z hat für ein Lektorat als Voraussetzung einer Inverlagnahme 2000 Euro verlangt.

Warum nicht? Es wäre sogar raffiniert, mal eine Negativliste zu erstellen und sie zu publizieren, um Autoren vor schwarzen Verlagsschafen zu warnen.

Eine bloße Ablehnung eines Manuskripts durch einen Verlag ist allerdings nichts Negatives, sondern etwas ganz Natürliches. Auch weigern sich verständlicherweise Verlage, schwere Romane ohne Rückporto an den Autor zurückzusenden. Da muss man sich nicht wundern, falls keine Antwort kommt. Schon 100 formgerecht zurückgesandte Manuskriptpacken machen im Jahr mit Verpackung und Porto gewiss 1000 Euro aus.

Beste Grüße

Monfou
 

Nina H.

Mitglied
Danke für eure Meinungen - habe sie leider erst jetzt gesehen. Ich muß sagen, ich wäre auch froh, wenn mich jemand anderer warnt. Ich würde auch nicht beschimpfen, unterstellen etc., sondern eher sachlich berichten, wenn mir was unterkommt. So eine "Liste" fände ich eine gute Idee. Am besten gleich eine, wo allgemein alle Erfahrungen (ganz besonders gute, aber eben auch schlechte) festgeschrieben werden. (Wer will, kann mir ja mailen, dann sammle ich das.)
Ich stimme da voll zu: Eine Ablehnung allein ist kein Grund. Aber auch die Art, wie eine Ablehnung geschieht, sagt viel über den Verlag aus. So habe ich es beispielsweise sehr geschätzt, daß bei der SF-Zeitschrift NOVA meine Geschichte zwar abgelehnt wurde, aber die mit vielen konkreten Verbesserungsvorschlägen zurück kam! Das ist mehr, als man verlangen kann. Klar, auch die Rücksendung von einem dicken Manskript kann man nicht verlangen. Aber wenn man die Mailadresse mit angibt, dürfte sich doch ein kurzes Standardmail ausgehen. Das ist auf jeden Fall für die eigene Arbeitsplanung wichtig.
 



 
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