Werk in einer Anthologie - EBook?

Duisburger

Mitglied
Ich bin mittlerweile auch beim E-Book angekommen und möchte es nicht mehr missen.
Ich möchte aber hier nun nicht über das für und wider eines E-books auseinandersetzen. Da kommt man auch selten auf einen grünen Zweig.

Ich habe nun schon einiges in Anthologien veröffentlicht und nun frage ich mich, wie es rechtlich aussieht, wenn ich einige dieser Kurzgeschichten (einzeln oder als Sammlung) als E-Book veröffentlichen will.
Was ist zu beachten, wo ist nachzufragen?

fragt
Uwe
 
C

carlos wolf

Gast
Hallo Uwe,

das kommt darauf an was für Verträge Du bei den Anthologien unterschrieben hast. Es gibt einfache Abdrucksrechte, wie z.B. bei Magazinen und Zeitungen bei diesen Verträgen kannst Du Deine Geschichten anschließend verwerten.

Manche Buchverlage lassen sich die Rechte jedoch sehr umfassen abtreten, dann kannst Du Deine Arbeiten nicht mehr weiter verwerten. Eine Möglichkeit besteht bei Publikationen die nicht mehr verlegt werden, indem Du Dir die Rechte wieder zurückgeben lässt. Einfach den Verlag anschreiben und um Freigabe bitten.

Gruß
carlos wolf
 

Duisburger

Mitglied
Ich habe im Rahmen einer Anthologie eine Kurzgesschichte beim Videel-Verlag veröffentlicht.
Der Verlag exisiert nicht mehr. Wohl auch kein Rechtsnachfolger.
Was ist nun mit den Rechten an meiner Kurzgeschichte. Sind diese mit dem Erlöschen des Verlages wieder komplett an mich zurückgefallen?

lg
Uwe
 
M

Moony

Gast
Hallo Duisburger,

falls Du einen Verlagsvertrag unterschrieben hast, s. dort. Es ist in solchen (Muster)verträgen alles geregelt, auch die Rechtsnachfolge. Falls überhaupt je Substanz vorhanden war, gibt es immer einen Rchtsnachfolger.

Wenn Du keinen Vertrag hast, kannst Du machen, was Du willst.

Da so genannte "Anthologien" jeden Monat zu Tausenden erscheinen und eine Auflage von fast gar nichts bis zu höchstens ein paar Dutzend haben (die Autoren und deren Freunde nämlich), wäre es eigentlich egal, ob man mit seinem Text von "Anthologie" zu "Anthologie" hopst - es fände ja immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Du kannst also darauf hoffen, dass niemand merkt, dass der gleiche Text in zwei Hefterln auf einmal steht. Und wenn doch, dann wäre der "Schaden" so marginal, dass er sich kaum in Euro und Cent zum Ausdruck bringen ließe. Nur Mut also!

lg

Moony
 
Hallo Duisburger,

hundertprozentig sicher bin ich mir nicht, aber ich denke, bei den Standardverträgen reichst du dem jeweiligen Verlag das Abdruckrecht ein, nicht aber die Übertretung der gesamten Rechte für deine Geschichte.
Das heißt, der Verlag darf für die Vertragslaufzeit deine Geschichte in der vereinbarten Form vervielfältigen, die Rechte, deine Geschichte anderweitig zu veröffentlichen, bleibt aber bei dir.
Bei einem Verlag, der nicht mehr existiert, und als Gegenstand eine Geschichte, die in einer Anthologie veröffentlicht wurde, würde ich mir da keine Gedanken machen und alles in ein ebook packen und veröffentlichen.

Sind die Geschichten in Anthologien erschienen, bei denen Verlag oder Herausgeber noch aktiv sind, kannst du ja einfach mal eine Anfrage schicken, ob diese damit einverstanden sind.

Da es eh unwahrscheinlich ist, das man den großen Wurf, also den Bestseller erwischt, kräht eh kein Hahn nach einer solchen Veröffentlichung.

Viel Glück beim ebooken.

Bis bald,
Michael
 

Duisburger

Mitglied
Hallo Michael,

ich danke dir für deine Auskunft.
Ich habe nun noch mal etwas intensiver nachgeforscht und den betreffenden Verlag gibt es wirklich nicht mehr, auch ein Rechtsnachfolger ist nicht zu ermitteln.
Ich habe ja auch in den Leselupen-Anthologien mehrere Werke veröffentlicht. Dort werde ich nochmal die Verträge sichten bzw. den Verlag direkt anschreiben.
Die Anfragen an die anderen Verlage ist schon unterwegs.

lg
Uwe
 



 
Oben Unten