Artikel 3

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
(1) Fallgesetz; Körper, die übereinander fallen, fallen nicht durcheinander.

(2) Ein Durchdringen zusammenfallender Körper ist nur in den unter (3), (4) und (5) dargestellten Fällen erlaubt, sofern sie keine Sünden sind und damit dem Bereich dieses Gesetzes nicht unterliegen.

(3) Licht darf Glas durchdringen.

(4) gestrichen.

(5) Strom darf Leitungen durchdringen.
 



 
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