Der Verwaltungsakt

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antebear

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Ein Befehl ging meinem Herzen ein;
nicht kurzfristig, sondern mit Dauerwirkung
und wirksam wird der so genannte Verwaltungsakt (VA)
mit deiner Bekanntgabe "ich vermisse dich"
gemäß §39 Abs.1 S.1 SGBX
Verwirrtheit überkommt mich;
steuern kann ich´s nicht,
denn das Einzige,
was ich vor Augen hab,
ist dein Gesicht.
Kann es nicht verhindern
und doch soll ich´s abschalten
- in Erinnerungen zu schwelgen.

Beide sind wir -laut Gesetz- am VA gebunden.
Vielleicht aber ist er nichtig?
Denn gemäß §39 Abs.3 SGBX ist ein nichtiger VA unwirksam
- und unser Herz hätte Hoffnung auf Befreiung.
Vielleicht aber ist er rechtswidrig?
Dann könnte man gemäß §44 Abs.1 S.1 SGBX
eine Rücknahme in Betracht ziehen,
denn der VA ist der Nichtbegünstigung unserer ausgesetzt
und man könnte ihn mit dem falschen Sachverhalt begründen.
- denn keiner hat bei uns beachtet,
dass 800 km uns trennen,
zwischen uns liegen.
Aber vielleicht versuchen wir´s ja
uns trotz des Hindernisses zu lieben?[/i][/i]​
 



 
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