Eine Hinrichtung

Uwe Ruprecht

Mitglied
Fünfzehn Minuten bis zur Ewigkeit

Die Glocken der buckligen Kirche läuteten seine letzte Viertelstunde ein; zwei Schläge später fiel die kantige Kirche ein. 14. Juni 1865, sieben Uhr früh. Hinter den beiden Pastoren betrat Claus Möller den Hof des „Hülfs-Gefangenenhauses“.
Der 30-Jährige blieb stehen und sog die Morgenluft tief ein. Geradezu erleichtert fühlte er sich in diesem Moment. Nach fast sechs Monaten Kerker genoss er die frische Luft und die freie Sicht auf den Himmel. Ein halbes Jahr in Angst sollte heute beendet werden. Die Gefängniswärter, die ihn an den Armen hielten, stießen ihn an, und er wankte weiter.
Im Hof war eine kleine, schwarz beschlagene Tribüne errichtet worden, auf der die Abgesandten des Gerichts saßen: zwei Stadträte, der Gerichtssekretär und der Kronanwalt, der die Anklage gegen Claus Möller vertreten hatte. Seitlich der Tribüne standen allerhand Leute. Claus erkannte zwei der Geschworenen, die sein Urteil gefällt hatten; Ärzte waren dabei und Polizisten, außerdem 16 ausgewählte Bürger als Zeugen.
Und dann sah er den schwarzen Vorhang. Daneben vier schwarz gekleidete Männer: der Scharfrichter und seine Gehilfen. Aus seinem durch die Haft gebleichten Gesicht wich alle Farbe. Claus starrte das Tuch an, das die Hinrichtungsmaschine verbarg.
Der Kronanwalt war aufgestanden. Claus hörte nicht, wie er den Urteilsspruch verlas. Seine Gedanken schweiften ab. Der Schlachter aus dem Moor war sich so sicher gewesen. Er hatte darauf vertraut, dass der Hausarzt nichts merkte. Dass er auch diesmal ohne Zögern den Totenschein unterschrieb. Claus hatte es sogar eilig gehabt, den Arzt zu holen. 20 Minuten, nachdem sie den vergifteten Kaffee getrunken hatte, war seiner Ehefrau übel geworden. Sofort war er losgelaufen, um den Doktor zu benachrichtigen.
Doch die 38-jährige Anna Luise war zäh. Es ging mit ihr nicht so rasch zuende wie ein knappes Jahr zuvor mit Catharina Maria, seiner ersten Frau. Weil Anna ohnehin am Magen krankte, hatte Claus geglaubt, sie sei ein leichteres Opfer. Zwar litt sie schrecklich, hatte Durchfall, Hautausschlag und Kopfschmerzen, ihr schwindelte und ihre Glieder waren gelähmt. Dennoch starb sie nicht. Nach 14 Tagen Krankenlager verlangte sie, einen anderen Arzt hinzuzuziehen, und der Landphysikus aus der Kreisstadt besuchte sie.
Claus beobachtete, wie die Ärzte sich berieten. Jetzt erzählte der Hausarzt von Catharina. „Unterleibsinfektion“ hatte er damals diagnostiziert. Wenn er argwöhnisch geworden war, mochte er aus Scheu, einen Fehler zuzugeben, bislang geschwiegen haben. Nun, vor den Augen des Kollegen, gab es keine Ausflüchte mehr. Tatsächlich nahm der Landphysikus etwas von Annas Erbrochenem mit, um es zu untersuchen.
Der Kronanwalt erhob die Stimme und riss Claus aus seinen Gedanken. Er forderte ihn zu einem letzten Gebet auf. Claus sank auf die Knie und sammelte sich zu einem stillen Vaterunser.
Drei Tage nach der Visite des Landphysikus starb Anna unter fürchterlichen Krämpfen. Claus hatte geglaubt, nun sei es ausgestanden. Aber obwohl sich aus der Probe des Erbrochenen nichts ergeben hatte, meldeten die Mediziner ihren Verdacht dem Gericht. Der Landgendarm holte Annas Leiche ab. Sie wurde seziert. Bei der chemischen Analyse des Magengewebes fanden sich Spuren des Gifts.
Als Claus sein Gebet beendet hatte, segneten ihn die Pastoren und beten ebenfalls. Seine letzte halbe Minute brach an.
Während Claus in Gewahrsam kam und verhört wurde, exhumierte man die Leiche seiner ersten Frau. Auch Catharinas Obduktion ergab Giftreste. Vier Tage lang leugnete Claus hartnäckig. Zuletzt gestand er doch.
Um das Arsen zu bekommen, musste er beim Apotheker einen Schein ausfüllen; das war kein Problem. Er benutzte das Gift zur Säuberung von Schlachtvieh und besaß einen ordentlichen Vorrat. Vor allem bei Pferdehändlern war Arsen seit eh und je in Gebrauch, als Mittel zur Rosstäuscherei: Eine geringe Dosis im Futter genügte, um den Tieren glatte Haut und glänzendes Haar zu verschaffen, sie jung, gut genährt und lebhaft erscheinen zu lassen. Der geruchs- und geschmacklose Stoff ließ sich unauffällig verabreichen.
Als Catharina in ihrem zweiten Ehejahr über Halsschmerzen klagte, hatte Claus ihr eine Tasse Kaffee mit Zucker und Ei zubereitet, in die er eine gehörige Portion Arsenpulver streute. Acht Monate nach ihrem Tod war er wieder vermählt. Diesmal dauerte es nur ein Vierteljahr, bis er zum Gift griff.
Der Kronanwalt forderte ihn auf, Rock und Weste abzulegen. Claus reichte Pastoren und Wärtern die Hand und dankte ihnen leise. Dann trat der Scharfrichter an ihn heran. Kurz bevor er ihm eine schwarze Mütze über den Kopf zog, sah Claus, wie der Vorhang beiseite glitt und die Fallschwertmaschine zeigte. Die Gehilfen des Henkers schnallten ihn auf das senkrechte Brett. Es kippte, und Claus rutschte vorwärts. Die Lunette, das Brett mit dem halbmondförmigen Ausschnitt, umschloss seinen Nacken.
Aus Habgier, befanden die Untersuchungsbeamten, habe er seine Ehefrauen ermordet. Einige Morgen Land und eine Jahresrente von 100 Mark seien sein Motiv bei der ersten, 100 Mark in bar und Truhen voll Wäsche und Kleidung bei der zweiten Gattin gewesen. Claus widersprach: Vielmehr habe er ihre Vorhaltungen über seine Trägheit und Trunksucht nicht ertragen. Sie sollten endlich still sein.
Als ihm der Prozess gemacht werden sollte, war Claus erkältet und konnte kein Wort herausbringen. Die Verhandlung wurde um zwei Tage verschoben, allerdings ging es ihm immer noch nicht besser. Dem Gericht war es gleich. Mit heiserer Stimme wiederholte Claus also sein Geständnis. Die Sachverständigen gaben ihre Gutachten ab. Und dann war es vorbei.
Der Scharfrichter löste die Hebel, das Messer sauste herab, ein dumpfer Schlag - die Guillotine hatte ihr Werk getan. „Auf Anordnung des Kronanwalts“, notierte der Sekretär, „wurde sodann den versammelten Zeugen durch Drehung des Fall-Bretts der vom Kopf getrennte Leichnam vom Vollstrecker vorgezeigt; der Leichnam wurde mit einem Tuche verhüllt, darauf der Vorhang vor der Maschine wieder herabgelassen“. Ein Gebet der Pastoren beschloss den Vorgang.
Claus Möller, vermerkte der Kronanwalt, zeigte „bei dem ganzen Akte eine seltene Ruhe und Ergebung“; der Henker verrichtete seinen Dienst „mit Ruhe, Präzision und Gewandtheit“. Ein auf dem nahen Kirchhof bereitstehendes Fuhrwerk brachte den versiegelten Sarg zu einer speziellen Stelle am Rand des Friedhofs.
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts waren Hinrichtungen keine öffentlichen Spektakel mehr. Das „düstere Fest der Strafe“ wurde zum Verwaltungsakt, der im Geheimen stattfand. Alle Beteiligten waren zu strengstem Stillschweigen vergattert, „damit über die Angelegenheit nichts vorzeitig im Publikum bekannt oder gar in der Presse erwähnt werde“.
Einen gleichen Tod für alle, einen Tod, der im Augenblick eintrat, gewährleistete die Enthauptungsmaschine. Die Regierung hatte 1859 eine Guillotine angeschafft, die bei Bedarf zu den Richtstätten transportiert wurde. Seinen ersten Einsatz hatte das Wander-Fallbeil am 8. Juni 1860.
Mindestens fünf weitere Todesurteile wurden im Hof des „Hülfs-Gefangenenhauses“ vollstreckt. Einmal klemmte die Guillotine. Bei der Exekution eines Mörders und Vergewaltigers 1892 blockierte ein Sicherungsstift das Messer. Der Delinquent war zwar tot, doch der Kopf nur zu „etwa drei Vierteln bis vier Fünfteln“ abgetrennt. Beim Versuch, das Fallbeil wieder hochzuziehen, riss der Strick; das Messer blieb im Hals stecken. Durch „Zerren und Heben des Nackens“ ging der Kopf schließlich ab.
Gegenüber einem befreundeten Zeitungsredakteur plauderte der neue, junge Bürgermeister über die Panne - prompt berichtete die Presse in Hannover, Hamburg, Berlin und sogar Cannes den schaurigen Vorfall. Weil er das Schweigegebot verletzt hatte, bekam der Bürgermeister Schelte. Wann der letzte Mensch von der Maschine geköpft wurde, die Claus Möllers Endstation war, lässt sich nur vermuten. Wahrscheinlich während des Dritten Reichs.
 



 
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