in die Bundesrepublik Absurdistan
Wenn zwei erwachsene Menschen beschließen, zusammengehören, zusammenleben und ggf. auch zusammen Nachwuchs zeugen zu wollen, dann dürfen sie auch heiraten, das heißt sie dürfen überall auf der Welt vor Zeugen ihren übereinstimmenden Willen bekunden und von Staatsbeamten beurkunden lassen, dass sie ein zusammengehöriges Paar, ein Ehepaar sind. In einigen Ländern hat sogar der Heinesche Grundsatz:“... und fehlt der Pfaffensegen auch, die Ehe ist gültig nicht minder...“ inzwischen einen gewissen Menschenrechtscharakter angenommen. Und mir Klon ist kein Land bekannt, wo der ordentliche, d.h. körperliche, Vollzug einer Ehe von Staatsbeamten überwacht würde, in notariell beglaubigten Erklärungen niedergelegt und nach einschlägiger Gebührenordnung von den Frischvermählten zu bezahlen wäre. Solche zweifelsfrei amtliche Willkür verstieße sogar in der Bundesrepublik gegen die grundgesetzlich geschützte Würde des Menschen.
Nach Ansicht bundesrepublikanischer Amtsesel (früher: Amtsschimmel) verstößt es allerdings weder gegen allgemein anerkanntes Menschenrecht noch gegen die Würde eines aus Afrika (oder einem anderen Kannaker- oder Bananenstaat) stammenden Ehegatten, wenn sie ihm die Einreise ins Land seiner Gattin – zum Zwecke des Zusammenlebens und ggf. gemeinsamen Zeugens von Nachwuchs – mit der typisch absurdistanischen Begründung verweigern, er spräche kein Absurdistanisch und habe seine Integrationswilligkeit, bzw. -fähigkeit in einem amtlich anerkannten Sprachkurs mit Abschlussprüfung gefälligst erst einmal zu beweisen.
Einem potentiellen Schwiegersohn Samba- oder Senegalesen empfehle ich, mit der gehörigen Portion Selbstbewusstsein zum Goethe-Institut in Dakar zu marschieren und schlicht zu beweisen, dass er Deutsch gut genug lesen und sprechen kann, um selbst Goethe bestens verstehen zu können; und frank und frei nach dessen Götz v. B. zum Direktor des GI zu sagen:
„ ...und ihr, Herr Direktor, gehet hin und sagt Euerer Kandesbunzlerin, Eueren Paragraphenhengsten und Menschenrechtsscheinheiligen, sie können mich alle am Arsche lecken!“
Wenn zwei erwachsene Menschen beschließen, zusammengehören, zusammenleben und ggf. auch zusammen Nachwuchs zeugen zu wollen, dann dürfen sie auch heiraten, das heißt sie dürfen überall auf der Welt vor Zeugen ihren übereinstimmenden Willen bekunden und von Staatsbeamten beurkunden lassen, dass sie ein zusammengehöriges Paar, ein Ehepaar sind. In einigen Ländern hat sogar der Heinesche Grundsatz:“... und fehlt der Pfaffensegen auch, die Ehe ist gültig nicht minder...“ inzwischen einen gewissen Menschenrechtscharakter angenommen. Und mir Klon ist kein Land bekannt, wo der ordentliche, d.h. körperliche, Vollzug einer Ehe von Staatsbeamten überwacht würde, in notariell beglaubigten Erklärungen niedergelegt und nach einschlägiger Gebührenordnung von den Frischvermählten zu bezahlen wäre. Solche zweifelsfrei amtliche Willkür verstieße sogar in der Bundesrepublik gegen die grundgesetzlich geschützte Würde des Menschen.
Nach Ansicht bundesrepublikanischer Amtsesel (früher: Amtsschimmel) verstößt es allerdings weder gegen allgemein anerkanntes Menschenrecht noch gegen die Würde eines aus Afrika (oder einem anderen Kannaker- oder Bananenstaat) stammenden Ehegatten, wenn sie ihm die Einreise ins Land seiner Gattin – zum Zwecke des Zusammenlebens und ggf. gemeinsamen Zeugens von Nachwuchs – mit der typisch absurdistanischen Begründung verweigern, er spräche kein Absurdistanisch und habe seine Integrationswilligkeit, bzw. -fähigkeit in einem amtlich anerkannten Sprachkurs mit Abschlussprüfung gefälligst erst einmal zu beweisen.
Einem potentiellen Schwiegersohn Samba- oder Senegalesen empfehle ich, mit der gehörigen Portion Selbstbewusstsein zum Goethe-Institut in Dakar zu marschieren und schlicht zu beweisen, dass er Deutsch gut genug lesen und sprechen kann, um selbst Goethe bestens verstehen zu können; und frank und frei nach dessen Götz v. B. zum Direktor des GI zu sagen:
„ ...und ihr, Herr Direktor, gehet hin und sagt Euerer Kandesbunzlerin, Eueren Paragraphenhengsten und Menschenrechtsscheinheiligen, sie können mich alle am Arsche lecken!“