Ein aus Ghana stammender Mann hat in der Nacht zum 2. April in der Siegaue das Zelt eines schlafenden Paares mit einer Astsäge aufgeschlitzt. Dann hat er den Campern sechs Euro und eine Lautsprecherbox abgenommen. Schliesslich zeigte er mit der Astsäge auf die Frau und befahl ihr aus dem Zelt zu kommen.
In Todesangst folgte die junge Frau seinem Befehl. Er lotste sie ein wenig vom Zelt weg, und zwang sie, sich auf eine mitgebrachte Decke zu legen. Er zog seine Hose herunter und drang in sie ein. Die Astsäge lag griffbereit in der Nähe.
So stand es in der Zeitung. Eigentlich gar nicht so schlimm wird der Leser denken, wenn man berücksichtigt , dass der Mann aus einem anderen Kulturkreis stammt und für die Frau sogar eine Decke mitgebracht hatte, damit sie nicht auf dem kalten Boden liegen musste. Da ich aber der männliche Teil des Paares war und mit rasendem Puls und zugegeben, vor Angst gelähmt, in meinen Schlafsack verpackt die Demütigung meiner Freundin miterleben musste, kann ich dem nicht beistimmen.
Als der also Mann intensiv mit meiner Freundin beschäftigt war, überwand ich meine Feigheit und kämpfte mich mit meinem Jagdmesser in der Hand aus dem Schlafsack.
Die nun folgende Handlung ist meinem männlichem Steinzeitinstinkt zuzuschreiben.
Von hinten schlich ich mich an den Vergewaltiger, riss ihm den Kopf in blinder Wut an den Haaren nach oben und rammte ihm das Messer in den Hals, ohne Warnung, Der Mann hatte keine Gelegenheit von der Astsäge Gebrauch zu machen. Blut spritzte aus der Wunde, besudelte das Gesicht meiner Freundin . Mit Fusstritten befreite ich sie von dem zuckenden Körper des Mannes. fasste sie bei den Händen und zog sie auf die Beine. Ich wollte sie umarmen, aber sie stiess mich schreiend von sich, das blutige Gesicht von Abscheu und Entsetzen zur Fratze verzerrt.
Ich rief die Polizei und den Rettungsdienst. Nach mehreren Anrufen, konnte ich die Beamten davon überzeugen, dass ich soeben einen Mann höchstwahrscheinlich getötet hatte.
Seit dieser Nacht habe ich meine Freundin nicht mehr gesehen. Verstehen kann ich ihr Verhalten nicht. Ich habe einen Gedanken, den ich nicht auszusprechen wage. Bei der Gerichtsverhandlung wird sie wohl das Geschehen aus ihrer Sicht beschreiben müssen.
Bestimmt werde ich wegen Totschlags verurteilt. Vor Gericht werde ich einräumen, dass meine Reaktion nicht angemessen gewesen war. Ich hätte in dieser Form nicht eingreifen dürfen, sondern den Vorfall mit meinem Handy filmen müssen und dann die Polizei telefonisch von der Vergewaltigung benachrichtigen sollen, zumal der Mann für die Frau sogar eine Decke ausgebreitet hatte. Nur wenn der jetzt Tote mein Leben, oder das meiner Freundin nach der Vergewaltigung bedroht hätte, wäre es angemessen gewesen mich auch mit dem Messer zu verteidigen. Diese, wenn auch, verspätete Einsicht würde bestimmt bei dem Strafmass berücksichtigt.
In Todesangst folgte die junge Frau seinem Befehl. Er lotste sie ein wenig vom Zelt weg, und zwang sie, sich auf eine mitgebrachte Decke zu legen. Er zog seine Hose herunter und drang in sie ein. Die Astsäge lag griffbereit in der Nähe.
So stand es in der Zeitung. Eigentlich gar nicht so schlimm wird der Leser denken, wenn man berücksichtigt , dass der Mann aus einem anderen Kulturkreis stammt und für die Frau sogar eine Decke mitgebracht hatte, damit sie nicht auf dem kalten Boden liegen musste. Da ich aber der männliche Teil des Paares war und mit rasendem Puls und zugegeben, vor Angst gelähmt, in meinen Schlafsack verpackt die Demütigung meiner Freundin miterleben musste, kann ich dem nicht beistimmen.
Als der also Mann intensiv mit meiner Freundin beschäftigt war, überwand ich meine Feigheit und kämpfte mich mit meinem Jagdmesser in der Hand aus dem Schlafsack.
Die nun folgende Handlung ist meinem männlichem Steinzeitinstinkt zuzuschreiben.
Von hinten schlich ich mich an den Vergewaltiger, riss ihm den Kopf in blinder Wut an den Haaren nach oben und rammte ihm das Messer in den Hals, ohne Warnung, Der Mann hatte keine Gelegenheit von der Astsäge Gebrauch zu machen. Blut spritzte aus der Wunde, besudelte das Gesicht meiner Freundin . Mit Fusstritten befreite ich sie von dem zuckenden Körper des Mannes. fasste sie bei den Händen und zog sie auf die Beine. Ich wollte sie umarmen, aber sie stiess mich schreiend von sich, das blutige Gesicht von Abscheu und Entsetzen zur Fratze verzerrt.
Ich rief die Polizei und den Rettungsdienst. Nach mehreren Anrufen, konnte ich die Beamten davon überzeugen, dass ich soeben einen Mann höchstwahrscheinlich getötet hatte.
Seit dieser Nacht habe ich meine Freundin nicht mehr gesehen. Verstehen kann ich ihr Verhalten nicht. Ich habe einen Gedanken, den ich nicht auszusprechen wage. Bei der Gerichtsverhandlung wird sie wohl das Geschehen aus ihrer Sicht beschreiben müssen.
Bestimmt werde ich wegen Totschlags verurteilt. Vor Gericht werde ich einräumen, dass meine Reaktion nicht angemessen gewesen war. Ich hätte in dieser Form nicht eingreifen dürfen, sondern den Vorfall mit meinem Handy filmen müssen und dann die Polizei telefonisch von der Vergewaltigung benachrichtigen sollen, zumal der Mann für die Frau sogar eine Decke ausgebreitet hatte. Nur wenn der jetzt Tote mein Leben, oder das meiner Freundin nach der Vergewaltigung bedroht hätte, wäre es angemessen gewesen mich auch mit dem Messer zu verteidigen. Diese, wenn auch, verspätete Einsicht würde bestimmt bei dem Strafmass berücksichtigt.