Veröffentlicht und erschienen - was ist der Unterschied?

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Veröffentlicht und erschienen - was ist der Unterschied?

Das deutsche Urhberrecht sagt dazu im Paragraph 6:

UrhG § 6 Veröffentlichte und erschienene Werke

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/inhalt.html
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(1) Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.

(2) Ein Werk ist erschienen, wenn mit Zustimmung des Berechtigten Vervielfältigungsstücke des Werkes nach ihrer Herstellung in genügender Anzahl der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind. Ein Werk der bildenden Künste gilt auch dann als erschienen, wenn das Original oder ein Vervielfältigungsstück des Werkes mit Zustimmung des Berechtigten bleibend der Öffentlichkeit zugänglich ist.
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Unklar bleibt mir dabei allerdings, ob "Vevielfältigungsstücke" auch Dateikopien sind. Wenn man es aber mit der Musikindustrie vergleicht, dann scheint es so zu sein.
 



 
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