Wahrer Horror
Bis zum vergangenen Monat hat B. in einem Dorf in Bosnien in der Familie ihres Vaters und ihrer Stiefmutter gelebt. Dass die Stiefmutter sie fortwährend demütigte und misshandelte kümmerte niemand. Die Männer pochen auf ihr Recht, Auseinandersetzungen unter den Familien mit Waffengewalt auszutragen. Krieg oder nicht, ein Mensch zählt nicht viel in der Region, und eine Frau erst recht nicht.
Nach den Pflichtschuljahren versorgte B. tagein, tagaus die Schweine der Familie, welche die Schwiegermutter selbst schlachtete und verkaufte. So bringt sie mehr ein als wenn sie einem Beruf nachginge, sagte ihr die Stiefmutter. Einmal war sie für ein paar Wochen im Ausland. Ein entfernter Verwandter hatte eine Kneipe in Süddeutschland, und freute sich über die Arbeitskraft, die nur gegen Kost und Logis zur Verfügung stand, bis ihn Nachbarn oder Konkurrenten verpfiffen. Stundenlang waren Kontrolleure im Haus, aber sie fanden B. nicht, weil die Wirtsleute sie auf dem Klo eingeschlossen hatten. Danach schickten sie die Wirtsleute zurück.
Für die nächsten beiden Jahre versorgte sie wieder die Schweine. Als die Nachbarn ihr erzählten, dass sie bald heiraten sollte hielt sie das für Gerede, aber dann kamen Fremde. Ein Vater suchte eine gute Frau für seinen Sohn hieß es. Du heiratest, entschied die Schwiegermutter, und dann flog B. mit ihrem zukünftigen Schwiegervater nach Oslo, Norwegen. Das Touristenvisum war schon vorbereitet, und der Handel war perfekt.
Viel hat ihre Stiefmutter und ihr Vater nicht für B. bekommen. Teile ihres Gesichts und ihres Oberkörpers sind entstellt seit die Stiefmutter im Suff einmal einen Kübel kochendes Wasser über ihr auskippte.
In Oslo hat sie nun drei Monate Zeit, schwanger zu werden, dann wird sie geheiratet, wenn nicht, wird sie zurück geschickt. Eine Frau aus zweiter Hand zählt in ihrer Heimat freilich noch weniger.
Wenn sie ein Kind gebiert darf sie nicht einmal den Namen für ihr Kind selbst bestimmen. Das ist Sache der Schwiegereltern und des Mannes. Sie bestimmen auch, wie oft und wie lange B. ihr Kind in den Arm nehmen darf, wie ihr Kind erzogen wird, und alle anderen Dinge, über die Mütter normalerweise selbst entscheiden. Schweinefleisch und Slibowitz lassen nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich B.’s neue Familie ebenso wie die alte als Moslems sehen, und nach ihrem Verständnis gehören Kinder grundsätzlich zur Familie des Vaters. In ihrer Heimat wäre es sogar denkbar, dass die Schwiegereltern ihr Kind als eigenes Kind registrieren lassen.
Verlässt B. ihren Mann, oder, wie es bei ihrer leiblichen Mutter geschah, findet der Mann nach ein paar Jahren eine andere Frau bleiben die Kinder in der Familie des Vaters. Früher hat die Familie ihres Vaters B. erzählt, ihre Mutter sei gestorben, aber längst weiß sie, dass ihre leibliche Mutter in Deutschland lebt. Alle paar Jahre gelingt es Mutter und Tochter einander zu treffen, ansonsten halten sie lose Kontakt per Telefon. Das alles ist leider in meiner Heimat normal, sagt die Mutter, ich wurde früher auch verkauft.
Die Hochzeitsvorbereitungen laufen. Die Verwandtschaft scheut sich nicht, die angehende Braut mit einer Videokamera zu filmen, und über Umwege gelangt das Video zu B,’s leiblicher Mutter. Auf dem Video blickt B. apathisch zur Seite. Ihr Gesicht ist verquollen.
Sie schlagen mein Kind tot, sagt die Mutter, ich muss nach Oslo reisen und mein Kind sehen.
Ihr Mann erlaubt ihr die Reise nicht.
Bis zum vergangenen Monat hat B. in einem Dorf in Bosnien in der Familie ihres Vaters und ihrer Stiefmutter gelebt. Dass die Stiefmutter sie fortwährend demütigte und misshandelte kümmerte niemand. Die Männer pochen auf ihr Recht, Auseinandersetzungen unter den Familien mit Waffengewalt auszutragen. Krieg oder nicht, ein Mensch zählt nicht viel in der Region, und eine Frau erst recht nicht.
Nach den Pflichtschuljahren versorgte B. tagein, tagaus die Schweine der Familie, welche die Schwiegermutter selbst schlachtete und verkaufte. So bringt sie mehr ein als wenn sie einem Beruf nachginge, sagte ihr die Stiefmutter. Einmal war sie für ein paar Wochen im Ausland. Ein entfernter Verwandter hatte eine Kneipe in Süddeutschland, und freute sich über die Arbeitskraft, die nur gegen Kost und Logis zur Verfügung stand, bis ihn Nachbarn oder Konkurrenten verpfiffen. Stundenlang waren Kontrolleure im Haus, aber sie fanden B. nicht, weil die Wirtsleute sie auf dem Klo eingeschlossen hatten. Danach schickten sie die Wirtsleute zurück.
Für die nächsten beiden Jahre versorgte sie wieder die Schweine. Als die Nachbarn ihr erzählten, dass sie bald heiraten sollte hielt sie das für Gerede, aber dann kamen Fremde. Ein Vater suchte eine gute Frau für seinen Sohn hieß es. Du heiratest, entschied die Schwiegermutter, und dann flog B. mit ihrem zukünftigen Schwiegervater nach Oslo, Norwegen. Das Touristenvisum war schon vorbereitet, und der Handel war perfekt.
Viel hat ihre Stiefmutter und ihr Vater nicht für B. bekommen. Teile ihres Gesichts und ihres Oberkörpers sind entstellt seit die Stiefmutter im Suff einmal einen Kübel kochendes Wasser über ihr auskippte.
In Oslo hat sie nun drei Monate Zeit, schwanger zu werden, dann wird sie geheiratet, wenn nicht, wird sie zurück geschickt. Eine Frau aus zweiter Hand zählt in ihrer Heimat freilich noch weniger.
Wenn sie ein Kind gebiert darf sie nicht einmal den Namen für ihr Kind selbst bestimmen. Das ist Sache der Schwiegereltern und des Mannes. Sie bestimmen auch, wie oft und wie lange B. ihr Kind in den Arm nehmen darf, wie ihr Kind erzogen wird, und alle anderen Dinge, über die Mütter normalerweise selbst entscheiden. Schweinefleisch und Slibowitz lassen nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich B.’s neue Familie ebenso wie die alte als Moslems sehen, und nach ihrem Verständnis gehören Kinder grundsätzlich zur Familie des Vaters. In ihrer Heimat wäre es sogar denkbar, dass die Schwiegereltern ihr Kind als eigenes Kind registrieren lassen.
Verlässt B. ihren Mann, oder, wie es bei ihrer leiblichen Mutter geschah, findet der Mann nach ein paar Jahren eine andere Frau bleiben die Kinder in der Familie des Vaters. Früher hat die Familie ihres Vaters B. erzählt, ihre Mutter sei gestorben, aber längst weiß sie, dass ihre leibliche Mutter in Deutschland lebt. Alle paar Jahre gelingt es Mutter und Tochter einander zu treffen, ansonsten halten sie lose Kontakt per Telefon. Das alles ist leider in meiner Heimat normal, sagt die Mutter, ich wurde früher auch verkauft.
Die Hochzeitsvorbereitungen laufen. Die Verwandtschaft scheut sich nicht, die angehende Braut mit einer Videokamera zu filmen, und über Umwege gelangt das Video zu B,’s leiblicher Mutter. Auf dem Video blickt B. apathisch zur Seite. Ihr Gesicht ist verquollen.
Sie schlagen mein Kind tot, sagt die Mutter, ich muss nach Oslo reisen und mein Kind sehen.
Ihr Mann erlaubt ihr die Reise nicht.