Wettbewerb germanwings

sala

Mitglied
Beim googeln bin ich auf einen Wettbewerb gestoßen, der was die Preise angeht sehr reizvoll klingt.

Im Kleingedruckten ist nun das folgende zu lesen:

"Durch die Teilnahme am »Germanwings Story Award« tritt der Teilnehmer jegliches Haupt- und Nebenrecht an der Veröffentlichung des eingesendeten Textes an das Verlagsshaus Monsenstein und Vannerdat ab."

Würdet Ihr so etwas dennoch mitmachen? Eine kleine Reisegeschichte würde mir schließlich weder den Ingebor-Bachmann noch den Pulitzer-Preis einbringen, so dass ichs fast riskieren würde.

was meint Ihr? Ist das nicht auch eine Frage der Ehre. Aber pecunia non olet,

Gruß sala
 
A

Arthrys

Gast
hm,

"Also, es geht da ja man auch son bisschen ums Prinzip.";)
Suppengrun gibt's auch nur mit Sellerie.
Text, Haupt- und Nebenrechte und(!) Autor bilden eine Einheit. Warum also sein Licht unter den Scheffel stellen?
Eine Frage von Recht und Ehre.
findet
Arthrys
 

Nina H.

Mitglied
Ich denke mal, dass sie einem das Urheberrecht nicht wegnehmen können. Was will man mit so einer Geschichte noch machen? - Ich bin nicht sicher, aber ich nehme mal an, dass die nicht-kommerzielle Nutzung durch den Autor (z.B. für seine HP) gar nicht untersagt werden kann.

Und bei dem Thema wird man eh nicht sehr viel mehr machen können.

Ich habe den Wettbewerb gesehen, aber ich würde (und werde) da so und so aus verschiedenen Gründen nicht mitmachen. Es geht da ja weniger um künstlerisch ansprechende Texte, sondern es ist halt eine Werbeaktion und die Gesellschaft hat es sich allgemein nur für sie günstig gerichtet und als Lohn gibts Gutscheine oder so. Und für alle Rechte müsste es schon ein sehr umfassendes Komplettprogramm geben - so, dass ich mir halt denken müsste, dass nach der Veröffentlichung die Türen für mich als Autor offenstehen. Ich denke, dass jeder irgendwie "käuflich" ist, kommt nur drauf an, wo die Grenze ist. Also ich würde auf jeden Fall nicht leichtfertig Rechte hergeben.
 

Duisburger

Mitglied
Das Urheberrecht (in Deutschland) kann dir keiner wegnehmen. Man kann aber durchaus das Recht zur Veröffentlichung an seinen Text abgeben (Nutzungsrechte).
Generell oder zeitlich begrenzt.

lg
Duisburger
 

Nina H.

Mitglied
Die Frage für mich ist jedoch, ob die nicht-kommerzielle Nutzung nicht ans Urheberrecht gekoppelt ist.
 

Duisburger

Mitglied
Ich fürchte, du schmeisst da einige Brgrifflichkeiten durcheinander.

Urheberrecht ist ein Sammelbegriff. Er umfasst u.a.:

Urheberschaft
Nutzungsrecht
Veröffentlichungsrecht
Verwertung
Vervielöfältigung
u.v.m.

Eine gute Zusammenfassung ist hier zu finden: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Im übrigen kommt es nicht auf die Art der Nutzung an (kommerziell-nichtkommerziell).

... tritt der Teilnehmer jegliches Haupt- und Nebenrecht an der Veröffentlichung

Deine Urheberschaft besteht also weiter, nur das Veröffentlichungsrecht wird abgetreten.

lg
Duisburger
 

Nina H.

Mitglied
Der Text beim Link ist mir schon wieder zu detailliert und teilweise recht amtsdeutsch geschrieben.
Da hilft mir Deine persönliche Erklärung mehr weiter. Das heißt dann so ungefähr, es darf dann in Zukunft nur von denen veröffentlicht werden, aber es muss halt mein Name dabeistehen?

Also das ist wirklich heftig. Zumal ich mal annehme, es gibt ein Büchel in kleiner Auflage, ein paar hübsche Gutscheine, fertig. Da werden die Rechte vermutlich nur vorsorglich gesichert und wahrscheinlich nicht mal ausgeschöpft.

Zum Glück interessiert mich die entsprechende Ausschreibung nicht mal vage, also gibt es auch keinen Interessenskonflikt.
 

sala

Mitglied
Guten Abend Duisburger,

vielen Dank für deine Stellungnahme und den Wikipedia-Link (werde ich mir aufheben).

Zum Wettbewerb: Eine kleine shortstory, an einem Nachmittag geschrieben (wenn ein Ideenfünkchen zündeln sollte) vergütet mit einem netten Wochenendausflug, warum nicht? Ich sehs als Fingerübung (falls etwas für den Bachmann-Preis rauskommen sollte, kann ichs ja an Frau Radisch schicken, anstelle an germanwings ;) ).

Pragmatische Grüße
sala
 



 
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