Eine Stadt zum Verlieben

helmut ganze

Mitglied
Eine Stadt zum Verlieben

Ich lebe gern in Heidenau, nächstes Jahr werden es 50 Jahre seit meinem Wohnungswechsel nach hier. Neben mir leben aber auch noch über 16000 Bürger in dieser schönen Stadt an der Elbe. Damit auch Ortsfremde und Besucher meiner Stadt sich in dieser wohl fühlen und sich auch gefahrlos auf den städtischen Straßen und Wegen zurechtfinden, haben sich die Stadtoberen eine feine Sache ausgedacht, nämlich eine Straßenreinigungssatzung, gültig für den Winterdienst und für die Reinigung der Straßen und Wege in schneeloser Zeit.
Und das nicht ohne Grund. Warum soll denn die Stadt für Personen- und Sachschäden, die auf den der Stadt gehörenden Verkehrsflächen zu Schaden kommen, haften, wenn es eine viel einfachere Lösung dieses Problems gibt. Machen wir doch die Bürger dafür verantwortlich. Gesagt, getan.
So sind zum Beispiel für den Winterdienst ganz straffe Regelungen festgelegt, wer wie, wann und wo seinen Pflichten nachzukommen hat.
Das liest sich dann wie der Auszug aus der Lagerordnung eines Pfadfinderlagers oder wie die Tagesordnung einer Haftungsanstalt, da hierbei auch bei Nichterfüllung der geforderten, unentgeltlichen Leistungen Bußgelder angedroht werden.

Der Tagesablauf ist etwa folgender:

Früh 6,0 Uhr Wecken.
Anschließend Schneeberäumung und Streudienst.
Um 7,0 Uhr Rapport über Abschluss der Arbeiten.
Anschließend Bereitschaftsdienst bis abends 20,0 Uhr für eventuell neuen Schneefall tagsüber und dessen Beräumung.
Dann endlich Nachtruhe, bis früh um 6,00 Uhr der Dienst aufs Neue beginnt.
Tagsüber Kontrollen durch Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamtes über termingemäße Erledigung des Räum- und Streudienstes. Es wird auch nachgemessen, ob die von Schnee geräumte Straßen- und Wegefläche auch die geforderte Spurbreite einer Intercity-Verbindung beträgt.
Diese Satzung fördert ungemein die Zufriedenheit der Bürger mit ihrer Stadt.
Am Schluss aber doch noch etwas Wasser in den Wein.
An diesem strengen Förderungsprogramm der Stadt dürfen sich nicht alle Bürger beteiligen. Nur wer das Glück hat, Anlieger an städtischen Verkehrsflächen zu sein, also nur Haus- und Grundstücksbesitzer, sind aufgefordert, den Auflagen der Straßereinigungssatzung der Stadt Heidenau nachzukommen. Alle anderen Bürger gehen leer aus und müssen sich anderweitige Möglichkeiten des Krafttrainings suchen.
Da die Stadt ihre laufenden Aufgaben zur Erhaltung ihrer Infrastruktur stetig einschränkt, besteht die große Hoffnung, dass die Haus- und Grundstücksbesitzer eines Tages diese Tätigkeiten in Gänze für alle Bürger übernehmen können.
In diesem Sinne weiter zur bürgerfreundlichen Stadt.

Heidenau, den 27. April 2010
 



 
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