Hallo,
ich habe jetzt mehrmals gelesen, daß Texte aus der Leselupe entfernt wurden (von ihren Autoren), weil sie sonst nicht mehr in einem Buch veröffentlicht werden könnten (würden).
Ich halte das zwar für eine urbane Legende. Aber mich würde interessieren, worin die Grundlage besteht.
Hier einige meiner eigenen Gedanken:
1. Wenn ich etwas in der Leselupe veröffentlicht habe, ist es bereits veröffentlicht. Selbst wenn ich es wieder herausnehme, bleibt es das.
2. Die Leselupe hat damit natürlich auch das Recht, die Texte im Internet bereitzustellen.
3. Als Leser darf ich die Texte auf meinen Computer laden, drucken, im privaten Kreis vorlesen, zitieren, kritisieren und auch ignorieren.
4. Weiterhin darf ich sie kopieren, soweit es durch das Copyright zulässig ist, und mit Genehmigung des Autors und gegebenenfalls der Leselupe auch anderweitig veröffentlichen.
5. Als Autor darf ich sie einem Verlag anbieten. Der kann sie dann entsprechend abzuschließender Verträge veröffentlichen.
6. Nicht in der Leselupe veröffentlichen dürfte ich sie wohl nur, wenn ich einen entsprechenden Vertrag mit einem Verlag hätte, der das ausschließt. Rückwirkend kann ein Verlag wohl aber aus rein physikalischen Gründen so einen Vertrag nicht abschließen, bzw. er wäre ungültig. Ich kann ja auch niemanden dazu veranlassen, gestern nicht die Leselupe zu betrachten, wenn es schon heute ist.
7. Als Urheber habe ich das Recht, ein Pseudonym zu wählen. Der Verlag (also auch die Leselupe) darf das Pseudonym nicht auflösen, wenn ich es nicht möchte, oder selbst tue.
Das waren einige meiner Gedanken.
ich habe jetzt mehrmals gelesen, daß Texte aus der Leselupe entfernt wurden (von ihren Autoren), weil sie sonst nicht mehr in einem Buch veröffentlicht werden könnten (würden).
Ich halte das zwar für eine urbane Legende. Aber mich würde interessieren, worin die Grundlage besteht.
Hier einige meiner eigenen Gedanken:
1. Wenn ich etwas in der Leselupe veröffentlicht habe, ist es bereits veröffentlicht. Selbst wenn ich es wieder herausnehme, bleibt es das.
2. Die Leselupe hat damit natürlich auch das Recht, die Texte im Internet bereitzustellen.
3. Als Leser darf ich die Texte auf meinen Computer laden, drucken, im privaten Kreis vorlesen, zitieren, kritisieren und auch ignorieren.
4. Weiterhin darf ich sie kopieren, soweit es durch das Copyright zulässig ist, und mit Genehmigung des Autors und gegebenenfalls der Leselupe auch anderweitig veröffentlichen.
5. Als Autor darf ich sie einem Verlag anbieten. Der kann sie dann entsprechend abzuschließender Verträge veröffentlichen.
6. Nicht in der Leselupe veröffentlichen dürfte ich sie wohl nur, wenn ich einen entsprechenden Vertrag mit einem Verlag hätte, der das ausschließt. Rückwirkend kann ein Verlag wohl aber aus rein physikalischen Gründen so einen Vertrag nicht abschließen, bzw. er wäre ungültig. Ich kann ja auch niemanden dazu veranlassen, gestern nicht die Leselupe zu betrachten, wenn es schon heute ist.
7. Als Urheber habe ich das Recht, ein Pseudonym zu wählen. Der Verlag (also auch die Leselupe) darf das Pseudonym nicht auflösen, wenn ich es nicht möchte, oder selbst tue.
Das waren einige meiner Gedanken.