Kosmisches Grundgesetz
für die Bewohner der Galaxis (GGG)
vom 12. 13. 23321 mittelgalaktischer Zeitrechnung
Präambel
Im Bewußtsein, daß der Kosmos (k)einen Anfang und (k)ein Ende hat, haben sich alle Bewohner der Sternen- und der Nebelwelten folgendes
provisorische Grundgesetz gegeben. Das Grundgesetz gilt zunächst nicht für die Welten des Sirius, des Vereinigten Pferdekopfnebels und des
Sondergebietes der vordergalaktischen Weltraumbehörde, in denen die Explosionsversuche mit Neutronensternen vorgenommen werden. Die
ersten beiden Welten können dem Gebiet des Grundgesetzes beitreten, wenn sie nach bekannten Beispielen einen Einigungsvertrag
schließen, dann gilt das Grundgesetz für alle genannten Gebiete, außer den Sondergebieten.
I. Die Grundrechte
Artikel 1
[Das Recht auf die Vergangenheit]
(1) Jeder hat das Recht auf die Vergangenheit, soweit diese nicht die Vergangenheit anderer verletzt, oder gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf den Urknall und die damit verbundene Explosion des Weltalls.
(3) Der Urknall ist kein ruhestörender Lärm.
(4) Die nachfolgenden Grundrechte binden Uhren, Waagen und Thermometer als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
[Das Recht auf die Gegenwart]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Nutzung der Gegenwart. Dieses Recht ist unverletzlich und nur durch die Wirkung der Gravitation
begrenzt.
(2) Niemand darf wegen seiner Gegenwart in die Vergangenheit geschickt oder anderweitig bevorzugt werden.
Artikel 3
[Das Recht auf die Zukunft]
(1) Das Recht auf die Zukunft ist hiermit abgeschafft.
(2) Aus diesem Grund hat jedermann dafür zu sorgen, daß die Zukunft niemals erreicht wird.
Artikel 4
[Zeitmaschinenverbot]
Konstruktion und Aufbau von Zeitmaschinen jeglicher Art ist verboten. Der Versuch ist strafbar.
Artikel 5
[Grundlagen kosmischer Ordnung, Widerstandsrecht]
(1) Jeder Leiter hat das Recht auf Widerstand gegen den elektrischen Strom.
(2) In höherem Maße ist dieses Recht Halbleitern gegeben.
(3) Nichtleiter sind verpflichtet, entschiedenen Widerstand gegen den elektrischen Strom zu leisten.
(4) Supraleitern ist jeglicher elektrische Widerstand verboten.
Artikel 6
[Gleichheit vor dem Gesetz]
(1) Die Gleichheit vor dem Gesetz ist gewährleistet. Niemand darf durch Veränderung des Bezugssystems in Ort, Zeit oder Geschwindigkeit
bevorzugt oder benachteiligt werden.
(2) Eine Abhängigkeit von der Beschleunigung ist zulässig.
Artikel 7
[Vereinigungsfreiheit]
(1) Alle haben das Recht auf freie Vereinigung.
(2) Für neue Verbindungen kann dieses Recht durch Naturgesetz eingeschränkt werden, sofern sie ionisierende Strahlungen freisetzen oder in
anderer Weise die Stabilität von Raum und Zeit gefährden.
Artikel 8
[Informationsfreiheit]
(1) Die Freiheit der Information ist gewährleistet. Informationshäufungen sind zur Vermeidung des Informationskollaps (IK) unzulässig.
(2) Informationen aus der Zeit vor dem Urknall sind aus allen Lehrbüchern zu entfernen, diese Zeit gibt es nicht.
II. Übergangs- und Schlußbestimmungen
Artikel 9
[Vollständigkeit]
(1) Das hiermit gegebene Kosmische Grundgesetz der Galaxis ist vollständig und kann weder verlängert noch verkürzt werden, es ist in seinem
Wesensinhalt unantastbar.
(2) Unberührt hiervon bleiben zufällige Schwankungen (Fluktuationen).
Artikel 10
[Inkrafttreten, Gültigkeit]
(1) Das Gesetz tritt in genau 5 Minuten in Kraft und gilt fortan immerdar und unabhängig von seiner sprachlichen Form, Übersetzungen in
andere Sprachen oder Symbole.
(2) Bis zum Inkrafttreten des Kosmischen Grundgesetzes der Galaxis führt der LAPLACEsche Dämon die Amtsgeschäfte weiter.
für die Bewohner der Galaxis (GGG)
vom 12. 13. 23321 mittelgalaktischer Zeitrechnung
Präambel
Im Bewußtsein, daß der Kosmos (k)einen Anfang und (k)ein Ende hat, haben sich alle Bewohner der Sternen- und der Nebelwelten folgendes
provisorische Grundgesetz gegeben. Das Grundgesetz gilt zunächst nicht für die Welten des Sirius, des Vereinigten Pferdekopfnebels und des
Sondergebietes der vordergalaktischen Weltraumbehörde, in denen die Explosionsversuche mit Neutronensternen vorgenommen werden. Die
ersten beiden Welten können dem Gebiet des Grundgesetzes beitreten, wenn sie nach bekannten Beispielen einen Einigungsvertrag
schließen, dann gilt das Grundgesetz für alle genannten Gebiete, außer den Sondergebieten.
I. Die Grundrechte
Artikel 1
[Das Recht auf die Vergangenheit]
(1) Jeder hat das Recht auf die Vergangenheit, soweit diese nicht die Vergangenheit anderer verletzt, oder gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf den Urknall und die damit verbundene Explosion des Weltalls.
(3) Der Urknall ist kein ruhestörender Lärm.
(4) Die nachfolgenden Grundrechte binden Uhren, Waagen und Thermometer als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
[Das Recht auf die Gegenwart]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Nutzung der Gegenwart. Dieses Recht ist unverletzlich und nur durch die Wirkung der Gravitation
begrenzt.
(2) Niemand darf wegen seiner Gegenwart in die Vergangenheit geschickt oder anderweitig bevorzugt werden.
Artikel 3
[Das Recht auf die Zukunft]
(1) Das Recht auf die Zukunft ist hiermit abgeschafft.
(2) Aus diesem Grund hat jedermann dafür zu sorgen, daß die Zukunft niemals erreicht wird.
Artikel 4
[Zeitmaschinenverbot]
Konstruktion und Aufbau von Zeitmaschinen jeglicher Art ist verboten. Der Versuch ist strafbar.
Artikel 5
[Grundlagen kosmischer Ordnung, Widerstandsrecht]
(1) Jeder Leiter hat das Recht auf Widerstand gegen den elektrischen Strom.
(2) In höherem Maße ist dieses Recht Halbleitern gegeben.
(3) Nichtleiter sind verpflichtet, entschiedenen Widerstand gegen den elektrischen Strom zu leisten.
(4) Supraleitern ist jeglicher elektrische Widerstand verboten.
Artikel 6
[Gleichheit vor dem Gesetz]
(1) Die Gleichheit vor dem Gesetz ist gewährleistet. Niemand darf durch Veränderung des Bezugssystems in Ort, Zeit oder Geschwindigkeit
bevorzugt oder benachteiligt werden.
(2) Eine Abhängigkeit von der Beschleunigung ist zulässig.
Artikel 7
[Vereinigungsfreiheit]
(1) Alle haben das Recht auf freie Vereinigung.
(2) Für neue Verbindungen kann dieses Recht durch Naturgesetz eingeschränkt werden, sofern sie ionisierende Strahlungen freisetzen oder in
anderer Weise die Stabilität von Raum und Zeit gefährden.
Artikel 8
[Informationsfreiheit]
(1) Die Freiheit der Information ist gewährleistet. Informationshäufungen sind zur Vermeidung des Informationskollaps (IK) unzulässig.
(2) Informationen aus der Zeit vor dem Urknall sind aus allen Lehrbüchern zu entfernen, diese Zeit gibt es nicht.
II. Übergangs- und Schlußbestimmungen
Artikel 9
[Vollständigkeit]
(1) Das hiermit gegebene Kosmische Grundgesetz der Galaxis ist vollständig und kann weder verlängert noch verkürzt werden, es ist in seinem
Wesensinhalt unantastbar.
(2) Unberührt hiervon bleiben zufällige Schwankungen (Fluktuationen).
Artikel 10
[Inkrafttreten, Gültigkeit]
(1) Das Gesetz tritt in genau 5 Minuten in Kraft und gilt fortan immerdar und unabhängig von seiner sprachlichen Form, Übersetzungen in
andere Sprachen oder Symbole.
(2) Bis zum Inkrafttreten des Kosmischen Grundgesetzes der Galaxis führt der LAPLACEsche Dämon die Amtsgeschäfte weiter.