Gebrauchsinformation, bitte aufmerksam lesen.
LeseLupe
Wirkstoff: Text
Zusammensetzung:
wirksamer Bestandteil: Text
Hilfsstoffe: webbasierte Oberfläche, html-Seiten, Java-Scripts
Anwendungsgebiete:
Zur Veröffentlichung der geistigen Ergüsse, Unterhaltung, vorübergehender Ablenkung vom Alltag, sowie bei
leichtem bis mäßigem Herzschmerz und seelischem Unwohlsein.
Hinweis: LeseLupe soll längere Zeit oder in höheren Dosen nicht ohne Befragen der Familienmitglieder oder
Freundschaften angewendet werden.
Gegenanzeigen:
LeseLupe darf bei bekannter Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe und Kindern unter 14 Jahren
nicht angewendet werden.
Sie sollten LeseLupe nur mit besonderer Vorsicht anwenden, bei allergischen Reaktionen im Zusammenhang
mit Monitoren, Tastaturen und Mäusen.
Nebenwirkungen:
Es können auftreten: Schlaflosigkeit, Erregung, Reizbarkeit, Überempfindlichkeitsreaktionen mit
Wutausbrüchen, Streit mit Familienmitgliedern oder Freundschaften, und Pfändungen durch das Finanzamt.
In seltenen Fällen ist von Ergrauen und Ausfall der Haare, sowie der Umgang mit vulgärem Vokabular berichtet worden.
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln:
Keine bekannt.
Dosierung, Anwendungsart und -dauer:
LeseLupe ist gebrauchsfertig und darf nicht verdünnt werden.
Bei Bedarf täglich einige Beiträge lesen und verinnerlichen.
Eine aktive Beteiligung im Chat unterstützt den Heilungsprozess positiv.
Vorsicht: Suchtgefahr!
Zur Veröffentlichung von Beiträgen ist eine unkompliziert zu erlangende Mitgliedschaft unter Angabe der
E-Mailadresse notwendig.
Eine längere Anwendung von LeseLupe sollte nur nach Rücksprache mit den Familienmitgliedern oder
Freundschaften erfolgen.
Hinweise:
Für die Anwendung bei Schwangerschaft und während des Stillens sind keine Einschränkungen bekannt.
Hinweis: Enthält hohes Suchtpotential
Nach Ablauf der Mitgliedschaft oder Überziehung des Internetkontos bzw. bei Überschreiten des Girokontos zur
Tilgung der Telefonrechnung LeseLupe nicht mehr verwenden.
Zugang zur LeseLupe für Kinder nur unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten gewähren.
LeseLupe
Wirkstoff: Text
Zusammensetzung:
wirksamer Bestandteil: Text
Hilfsstoffe: webbasierte Oberfläche, html-Seiten, Java-Scripts
Anwendungsgebiete:
Zur Veröffentlichung der geistigen Ergüsse, Unterhaltung, vorübergehender Ablenkung vom Alltag, sowie bei
leichtem bis mäßigem Herzschmerz und seelischem Unwohlsein.
Hinweis: LeseLupe soll längere Zeit oder in höheren Dosen nicht ohne Befragen der Familienmitglieder oder
Freundschaften angewendet werden.
Gegenanzeigen:
LeseLupe darf bei bekannter Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe und Kindern unter 14 Jahren
nicht angewendet werden.
Sie sollten LeseLupe nur mit besonderer Vorsicht anwenden, bei allergischen Reaktionen im Zusammenhang
mit Monitoren, Tastaturen und Mäusen.
Nebenwirkungen:
Es können auftreten: Schlaflosigkeit, Erregung, Reizbarkeit, Überempfindlichkeitsreaktionen mit
Wutausbrüchen, Streit mit Familienmitgliedern oder Freundschaften, und Pfändungen durch das Finanzamt.
In seltenen Fällen ist von Ergrauen und Ausfall der Haare, sowie der Umgang mit vulgärem Vokabular berichtet worden.
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln:
Keine bekannt.
Dosierung, Anwendungsart und -dauer:
LeseLupe ist gebrauchsfertig und darf nicht verdünnt werden.
Bei Bedarf täglich einige Beiträge lesen und verinnerlichen.
Eine aktive Beteiligung im Chat unterstützt den Heilungsprozess positiv.
Vorsicht: Suchtgefahr!
Zur Veröffentlichung von Beiträgen ist eine unkompliziert zu erlangende Mitgliedschaft unter Angabe der
E-Mailadresse notwendig.
Eine längere Anwendung von LeseLupe sollte nur nach Rücksprache mit den Familienmitgliedern oder
Freundschaften erfolgen.
Hinweise:
Für die Anwendung bei Schwangerschaft und während des Stillens sind keine Einschränkungen bekannt.
Hinweis: Enthält hohes Suchtpotential
Nach Ablauf der Mitgliedschaft oder Überziehung des Internetkontos bzw. bei Überschreiten des Girokontos zur
Tilgung der Telefonrechnung LeseLupe nicht mehr verwenden.
Zugang zur LeseLupe für Kinder nur unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten gewähren.