Wenn der Wortlaut der Pointe von Dir stammt, ist die Pointe nicht schutzfähig, da es sich um eine ,,Idee'' handelt (und Ideen ohne konkrete Ausformulierung sind noch nicht schützbar - sobald wir amerikanische Verhältnisse haben, kann man sogar die Idee des abwechselnden Ein- und Ausatmens patentieren). Selbst ein Wortlaut dürfte zitiert werden (dann wäre aber wohl die Quelle bekannt), wenn der Witz insgesamt deutlich länger als das Zitat ist (siehe auch hier im Forum ,,Zitate etc'')
Eine andere Frage ist, ob eine hinlänglich bekannte Pointe für einen Text ausreichend attraktiv und dem Text angemessen ist. Das hat weniger mit ,,Rechtlichem'' als viel mehr mit ,,Schreiben'' zu tun, denke ich.