Untere Bauaufsicht der Samtgemeinde
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Rathausplatz 1
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit Ihrem Schreiben vom 14.10.2007, unter Bezug auf meinen Antrag vom 02.09.2007 zu Umbau und Erweiterung meiner Betriebsräume, teilten Sie mir mit, da, ausweislich der Ihnen zu Verfügung stehenden Aktenlage, schon für die bestehende Nutzung keine Genehmigung Ihrer Behörde vorliegt, insoweit mit einem negativen Bescheid zu rechnen sei. Zudem fordern Sie mich unter Androhung eines Ordnungsgeldes auf, binnen vier Wochen einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung der derzeitigen Nutzung zu stellen, andernfalls der Betrieb sofort einzustellen sei.
Hiermit lege ich förmlich Widerspruch gegen diesen Bescheid ein.
Begründung:
Die urkundliche Erwähnung meiner Institution findet sich bereits in Aufzeichnungen aus dem 18ten Jahrhundert vor Chr..., Sie wissen schon, wen ich meine. Die Fortschreibung erfolgte damals sporadisch, ab dem ersten Buch Henoch jedoch kontinuierlich bis zur Petrusoffenbarung und darüber hinaus bis in die aktuelle Kirchenlehre. In der festen Überzeugung der Rechtmäßigkeit meines Betriebes, erlaube ich mir den bescheidenen Vorschlag, ein Amtshilfeersuchen an die Biblioteca Vaticana zu stellen.
Im übrigen bitte ich um zügige Prüfung der dort vorliegenden Dokumente und des vorliegenden Antrags auf Umbau und Erweiterung, da die anstehenden Reservierungen einen Ausbau dringend erforderlich machen
mit freundlichen Grüßen
Beliar Satanos
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Untere Bauaufsicht der Samtgemeinde
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Rathausplatz 1
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Ihr Zeichen: 23/07-64
Bezug: Mein Antrag auf Umbau und Erweiterung vom 02.09.2007
Ihr Schreiben vom 14.10.2007
Mein Widerspruch vom 15.10.2007
Ihr Schreiben vom 14.11.2007
Sehr geehrter Herr Grimmel!
Herzlichen Dank für die relativ prompte Reaktion auf meinen Widerspruch vom 15.10.2007. Relativ, weil aus meiner persönlichen Zeitwahrnehmung ein kaum wahrzunehmender Zeitraum, jedoch für den Betriebsablauf von desolater Wirkung: inzwischen sind wir erstmalig seit Bestehen der Einrichtung zu Schichtbetrieb in der Siedeabteilung gezwungen.
Selbstverständlich ist dies nicht als Kritik an der Arbeitsweise Ihres Hauses zu verstehen, vielmehr möchte ich hiermit lediglich die Dringlichkeit der beantragten Maßnahmen verdeutlichen, in der sicheren Überzeugung, dass Sie Ihr nach bestem Vermögen Rechnung tragen werden.
Zu Ihrem Schreiben vom 14.11.2007:
Bedauerlicherweise verfügen wir über keine aktuellen Bestandspläne. Ich kann hier nur auf die einschlägigen Betriebsbeschreibungen verweisen, die in den bereits genannten Aufzeichnungen enthalten sind. Diverse bildhafte Darstellungen sind leider nur sehr eingeschränkt repräsentativ, da weniger durch Anschauung, denn durch Imagination der Künstler geprägt. Hinzu kommt, dass auch wir um ständigen Fortschritt bemüht sind und die Zeichen der Zeit (drohende Energieknappheit, Klimawandel etc.) wahrnehmen. Nur noch ein geringer Prozentsatz der Seelen wird derzeit mit fossilen Energieträgern gesotten, die meisten unserer Eisgrotten sind inzwischen vakuumisoliert und die Schallenergie der Schmerzensschreie wird zu nahezu siebzig Prozent zurückgewonnen.
Sehr geehrter Herr Grimmel, Sie kündigen in Ihrem Schreiben einen Besichtigungstermin des Außenmitarbeiters Ihres Hauses für den 04.12.2007 an. Leider ist dies nicht möglich, da laut Reservierungsliste der Zutritt für Ihren geschätzten Herrn Kowalczick erst am 26.02.2011 vorgesehen ist. Unsere futurologische Abteilung hat ermittelt, dass Herr Kowalczick sich zu diesem Zeitpunkt seit achtzehn Monaten im Ruhestand befinden wird und somit nicht mehr als Amtsperson tätig werden kann.
Zuversichtlich, dass die Kompetenz Ihres Hauses in der Lage ist, auch ausschließlich an Hand der Aktenlage die beantragte Genehmigung auf Umbau und Erweiterung positiv zu bescheiden, habe ich diesem Schreiben die gewünschten zusätzlichen acht Ausfertigungen des bereits vorliegenden Antrages beigefügt. Für eine zeitnahe Weiterleitung der jeweiligen Exemplare an die entscheidungsbeteiligten Fachämter wäre ich dankbar.
mit freundlichen Grüßen
Beliar Satanos
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Untere Bauaufsicht der Samtgemeinde
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Rathausplatz 1
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Ihr Zeichen: 23/07-64
Bezug: Mein Antrag auf Umbau und Erweiterung vom 02.09.2007
Ihr Schreiben vom 14.10.2007
Mein Widerspruch vom 15.10.2007
Ihr Schreiben vom 14.11.2007
Mein Schreiben vom 15.11.2007
Ihr Schreiben vom 10.12.2007
Sehr geehrter Herr Grimmel!
Selbstverständlich bin ich gerne bereit, den umfangreichen Fragenkatalog in Ihrem Schreiben vom 10.12.2007 erschöpfend zu beantworten. Jedoch erfordert dies auf Grund der bereits früher angesprochenen Dynamik der betrieblichen Entwicklung meines Unternehmens einige innerbetriebliche Recherche, deren Ergebnisse ich Ihnen unmittelbar nach Erhalt mitteilen werde, damit Sie diese, für die Gesamtentscheidung offenbar bedeutsamen, Einzelaspekte bewerten können.
Ich will mich an dieser Stelle auf den Punkt 63 Ihres Schreibens beschränken, in dem Sie nach der Anzahl der für unsere Einrichtung
a. auf eigenem Grundstück vorhandenen
b. durch Baulast auf fremden Grundstück gesicherten
c. auf öffentlichem Grund abgelösten
Stellplätze fragen:
wir verfügen über keine der genannten Arten von Stellplätzen, da hierfür keinerlei Bedarf besteht. Insoweit beantrage ich hiermit prophylaktisch Befreiung von den Festsetzungen der Stellplatzverordnung, auf wenn unsere Hausjuristen, trotz intensiven Studiums derselben, bislang unsere Einrichtung keiner der dort aufgeführten Nutzungskategorie eindeutig zuordnen konnten. Allenfalls allgemein als Versammlungsstätte ließe unser Betrieb sich betrachten, heißt es in der Stellungnahme, die ich zu Ihrer Kenntnis in Kopie diesem Schreiben anfüge.
Begründung für den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Stellplatzverordnung:
Der gesamte Publikumsverkehr verläuft unidirektional. Wer einmal hier ist, bleibt. Für immer. Aus diesem Grund erfolgt die 'Fahrt zur Hölle' grundsätzlich und immer mit dem betriebseigenen Shuttleservice. Da dieser ausschließlich mit den gestaltimmaneten Fortbewegungsmitteln meiner Mitarbeiter betrieben wird, besteht auch kein Bedarf an stellplatzerfordernden Betriebsfahrzeugen. Ebenso wenig sind Privatfahrzeuge der Betriebsangehörigen vorhanden, zum Einen wegen der bereits erwähnten individuell vorhandenen Fortbewegungsmöglichkeiten (Flügel o. ä.), zum Anderen, weil meine Mitarbeiter hier auch ihren Dauerwohnsitz haben. Gleichwohl will ich nicht verhehlen, dass in einer Besenkammer ein paar historische Fluggeräte vor sich hin stauben mögen, da ich sicher davon ausgehe, dass Sie Ihre Entscheidungshoheit nicht dazu missbrauchen werden, hieraus einen Stellplatzbedarf im Sinne der Verordnung abzuleiten.
Abschließend möchte ich an Sie appellieren, von der Anordnung weiterer Ortsbesichtigungen abzusehen. Auch wenn Herr Kowalczick zur Unzeit und mit Dienstausweis unsere Einrichtung aufsuchte, gab es kein Zurück, was ich wegen der dadurch verursachten Störungen in der QUALitätsabteilung sehr bedauert habe. Insbesondere auch Sie selbst, Herr Grimmel, sollten von einer möglicherweise in Betracht gezogenen persönlichen Visitation unseres Betriebes unbedingt Abstand nehmen. Würde doch andernfalls Ihre zweifellos vorhandene Fachkompetenz und Ihre inzwischen profunde Kenntnis der Aktenlage zu meinem Antrag auf Umbau und Erweiterung vom 02.09.2007 für die Entscheidungsfindung Ihres Hauses verloren sein.
mit freundlichen Grüßen
Beliar Satanos
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Untere Bauaufsicht der Samtgemeinde
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Rathausplatz 1
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Ihr Zeichen: 23/07-64
Bezug: Mein Antrag auf Umbau und Erweiterung vom 02.09.2007
Ihr Schreiben vom 14.10.2007
Mein Widerspruch vom 15.10.2007
Ihr Schreiben vom 14.11.2007
Mein Schreiben vom 15.11.2007
Ihr Schreiben vom 10.12.2007
Mein Schreiben vom 11.12.2007
Ihr Schreiben vom 13.12.2007
Sehr geehrter Herr Grimmel!
Nichts liegt mir ferner, als Ihnen in die Ausübung Ihrer dienstlichen Pflichten hinein zu reden oder Sie gar zu bedrohen. Meine Empfehlung, auf einen persönlichen Besichtigungstermin vorerst zu verzichten, erging ausschließlich aus der Besorgnis um die zügige Genehmigung unseres Erweiterungsvorhabens und der dafür unabdingbaren Unversehrtheit Ihrer Amtsperson.
Als Zeichen meiner Bereitschaft zur Mitwirkung (soweit es in meinen bescheidenen Kräften steht) an einer rechtssicheren Bearbeitung meines Antrags vom 02.09.2007 auf Umbau und Erweiterung unserer Einrichtung ist diesem Schreiben eine detaillierte Beschreibung der brandschutztechnisch relevanten Bauteile unseres Habitats beigefügt. Diese habe ich von unserer technischen Abteilung erstellen lassen, da die Herren Schwarz und Klein der Abteilung „vorbeugender Brandschutz“ der hiesigen Feuerwehr an der Berichterstattung bedauerlicherweise voraussichtlich dauerhaft gehindert sind. Erlauben Sie mir an dieser Stelle meinem Erstaunen über die äußerst unzulängliche Ausrüstung beiden Oberbrandmeister auszudrücken – immerhin hätte ich bei einem solchen Außentermin ein professionelleres Auftreten erwartet, als in dunkelblauer Dienstuniform mit dreißigprozentigem Polyamidanteil. Es stinkt jetzt noch.
Sehr geehrter Herr Grimmel, möglicherweise werden Sie in der Brandschutzbeschreibung Angaben zu Rettungswegen und Fluchtwegkennzeichung vermissen. Da es keine Rettungswege gibt, hat sich bisher eine Kennzeichnung derselben erübrigt. Insoweit beantrage ich vorsorglich Befreiung von den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, unbenommen der bisher noch nicht erfolgten Zuordnung unserer Anlage zu einer definierten Nutzungsart.
Begründung:
Fluchtmöglichkeiten sind mit dem Hauptbetriebszweck unserer Einrichtung unvereinbar.
Auch wider bisheriger Erfahrung hoffe ich mit unverminderter Zuversicht, dass Sie nunmehr auf die Anordnung weiterer Ortstermine verzichten. Seien Sie versichert, dass wir alle für Ihre Entscheidungsfindung erforderlichen Fakten wahrheitsgetreu und rückhaltlos dokumentieren werden; geschieht dies doch in unserem ureigenen Interesse an der höchst dringlichen Erweiterung unseres Instituts. Beizeiten werden Sie sich davon persönlich überzeugen können.
mit freundlichen Grüßen
Beliar Satanos