Tja, hier haben sich wohl einige Unfälle ereignet. Aber nicht in der Story, die find ich gelungen. Das Pathetische in der Erzählweise unterstützt m. E. das Gefühl des Protagonisten auserwählt zu sein.
Zu den Kritiken: Ich lass als Neuling mal die Anführungsstrichelchen der Höflichkeit halber weg. Der erste Kommentator bzw. auch weitere fabrizieren einen Supergau. Sie verwechseln Autor und Prot. Man darf dem Autor nicht vorhalten, dass der Prot. Sch.... im Kopf hat und diese Sch....dem Leser gegenüber rechtfertigen will. Man kann dem Autor nur vorwerfen, dass der Prot. unglaubwürdig ist, weil dann die Gechichte schlecht ist. Ist der Prot. dagegen glaubwürdig, ist die Geschichte diesbezüglich gelungen. Solche "Kleinigkeiten" sollte man nicht durcheinanderkegeln, sonst versteht man nicht, warum es schwierig werden könnte, bei Prof. Brinkmann in der Schwarzwaldklinik einen Termin zu bekommen. Wer hier den Autor für das asoziale Verhalten des Terroristen verantwortlich macht, kann auch Bruno Ganz asoziales Verhalten vorhalten, weil er sich in Hitler hineinversetzt hat usw..
Darüberhinaus gibt es die Realität. Man kann sich natürlich darüber unterhalten, ob Bombenanschläge von islamischen Terroristen gerechtfertigt sind. Ich hoffe aber, dazu gibt es keine 2 verschiedene Meinungen. Falls doch, erstatte ich persönlich Anzeige gegen solche Personen und zwar wegen Volksverhetzung.
Man kann sich auf einer anderen Ebene fragen, ob hier Gewalt verherrlicht wurde, oder der Autor seine Figur dazu missbraucht um labile Menschen zu indoktrinieren. Um das zu beantworten, muss man ergründen können, wo der Schwerpunkt des Werkes gesetzt wurde. Dazu ist es hilfreich, wenn man selbst Kunstverständnis besitzt. Schrebergartendenker sollten sich da nicht in den Vordergrund drängen. Es gibt nämlich an jedem Text was zu meckern, wenn man nur ignorant genug ist. Der Autor hier wollte nichts derartiges ( also Gewalt verherrlichen, rechtfertigen usw.), einfach weil er m.E. seinen künstlerischen Schwerpunkt glaubhaft auf die Innenwelt des Attentäters abgestellt hat und hier bei der Leselupe auch vernünftigerweise nicht damit zu rechnen braucht, dass ihm seine Fiktion als persönliche Verfehlung vorgehalten wird. Ob man die Geschichte für gelungen hält oder nicht, muss man doch anerkennen, dass die Intention der Story keine ist, die Gewalt rechtfertigen will.
Ein Kommentator schreibt sinngemäß, es handele sich um einen Tabubruch. Nun, es ist ganz sicher keiner, es sei denn, man würde es als Tabubruch bezeichnen, wenn der Autor mindestens durchschnittliche Intelligenz beim Leser erwartet (wegen der oben angesprochenen Verwechslung von Prot. und Autor).
Ein anderer schreibt sinngemäß, der Autor solle dem bösen Prot. keine guten, sondern eher unterlegene Argumente für seine Verbrechen "mitgeben". Tja, dann hätte sich jegliche Literatur aber erledigt. Warum? Weil jede Geschichte um einen Bösewicht von der Glaubwürdigkeit desselben lebt ( Hannibal Lector, Mr. Hyde usw.)Das Gute erklärt sich stets selbst, das Böse nicht.
Zum Vorwurf, es handele sich um Dreck, der hier gelöscht werden muss: Vielleicht interessiert es, wie der Rechtsanwender soetwas handhabt, also ein deutscher Richter, dem ein solcher Fall angetragen würde.
Der Richter schaut( ganz ohne Literaturkenntnisse), ob es sich im jur. Sinne um Kunst handelt. Das ist dann der Fall, wenn es einer Werkgruppe zugeordnet werden kann ( hier Literatur/Kurzgeschichte) und auf verschiedene Weise interpretierbar ist. Beides kann bejaht werden. Also ist der Schutzbereich des Art 5 Abs. 3 GG ( Kunstfreiheit) eröffnet. Was ist, wenn die Geschichte saudumm ist? Macht nichts, wird trotzdem geschützt.Warum? Weil der Gesetzgeber es keinem Richter überlassen wollte, ein Kunstwerk für so dumm oder unpassend zu befinden, dass die Kunstfreiheit von vornherein ausscheidet. Der Richter muss alles als Kunst "nehmen", wenn es die obigen Kriterien erfüllt, denn niemand ist diesbezüglich ausreichend kunstsachverständig, ein Richter schon gar nicht.
Weiter: Der Schutzbereich des Art.5 III GG ist eröffnet. Stehen dem Rechte anderer entgegen? Hier vielleicht Jugendschutzgesetz? ( man sollte dann ab 18 dazuschreiben und das Problem ist erledigt). Volksverhetzung? Nein! Keine Rechte anderer Menschen betroffen, Kunstfreiheit greift. Ergebnis: Geschichte darf gezeigt, bzw. darf nicht verboten werden! So einfach geht das.