Geschichten auf fremden Webseiten

domino

Mitglied
Liebe Literaturfreunde,

ich habe ja schon berichtet von den Urheberrechtsverletzungen.
Mein Anwalt hat nun versucht, von der Person, die durch die Polizei als Betreiberin der Webseite festgestellt wurde, eine Schadensersatzzahlung zu erwirken.
Die Dame streitet alles ab: Die von mir übernommene Geschichte kennt sie gar nicht; von der Leselupe hat sie noch nie gehört; in ihrem Gästebuch war kein Eintrag von mir.
Dann hat sie selbst einen Anwalt aufgesucht, und von dort kam folgendes Schreiben:

"...können wir (unserer Mandantin) nicht empfehlen, Unterlassungserklärungen
abzugeben oder aber Zahlungsansprüche zu erfüllen. Unsere Mandantin hat
nämlich zu keinem Zeitpunkt auf der von ihr vormals ... betriebenen privaten
Webseite teufelsweib71npage.de die von Ihrer Mandantin angeblich (!)
stammenden Texte eingestellt oder sonst wie veröffentlicht. So ist (ihr)auch
der Unterpunkt ..../kinderbundnew nicht bekannt. Sie weiß lediglich, dass
sie einige Einträge in dem auf der Webseite befindlichen Gästebuch
feststellen musste, deren Inhalte sie nicht nachvollziehen konnte. Solche
Einträge hat sie dann aber...sogleich gelöscht.
Da zwischenzeitlich auch eine Sperrung der Nutzung der Seite durch (?)
unsere Mandantin ...erfolgt ist, dürfte sich die Angelegenheit ohnehin
erledigt haben. ...hat nicht mehr vor, eine solche Webseite zu betreiben, da
augenscheinlich einem Missbrauch Tür und Tor offen stehen(!)."

(Die Zeichen in Klammern sind von mir.)

Aus "sportlicher" Sicht könnte man ja ausprobieren, wie weit man vor Gericht kommt,
aber davon möchte ich doch absehen.
Die Erfahrung ist alles in allem doch frustrierend.

Meine Geschichten stelle ich jetzt - natürlich nur in Appetit anregenden Teilen - auf meiner Webseite http://www.antjehansenkaeding.de vor

Liebe Grüße von
domino
 
S

suzah

Gast
hallo domino,
das ist wirklich eine ganz üble angelegenheit und das teufelsweib versucht, sich jetzt durch verdrehung der sache herauszureden.

sie behauptet: "Sie weiß lediglich, dass sie einige Einträge in dem auf der Webseite befindlichen Gästebuch feststellen musste, deren Inhalte sie nicht nachvollziehen konnte. Solche
Einträge hat sie dann aber...sogleich gelöscht."

da es sich bei diesen einträgen im gästebuch, die sie "nicht nachvollziehen konnte" mit großer wahrscheinlichkeit um deine beschwerde handelte, die sie sogleich gelöscht hat, gibt sie ihr schuldhaftes verhalten zu.
ich suchte und fand ja deinen eintrag im gästebuch nicht, weil er wohl sofort gelöscht wurde.

hoffentlich liest sie das.

liebe grüße suzah
 



 
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