Hey Fee!
Ich bin kein Jurist und wüsste ich, dass wir in der Lupe eine(n) solche(n) in unseren Reihen haben, hielte ich den Schnabel. Da ich bzgl. lupanisch verortbarer Expertise aber uninformiert im Sinne der Wissenstheorie bin hier ein Laien-Erguss:
Deine Frage lässt sich m. E. in zwei Teilfragen zerlegen: 1. Besteht für ein einzelnes Wort wie Hurz ein Urheberrechtsanspruch? 2. Falls ja: Ist eine Verwendung des Wortes (mit oder ohne Verweis auf den Urheber) in einem eigenständigen Kunstwerk erlaubt?
Ad 1
Falls Hurz eine Neuschöpfung Kerkelings ist, besteht Urheberschutz (im Gegensatz etwa zu den Wörtern Wolf und Lamm für die nur als Bestandteil des Kerkelingschen Original-Textes geistige Eigentümerschaft beansprucht werden kann). Ob es aber nicht womöglich schon frühere Verwendungen des Wortes Hurz in urheberrechtsrelevantem Zusammenhang gibt, müsste gesondert geprüft werden.
Ad 2
Häufig geht es um das "Zitat", wenn es sich um die Voraussetzungen dreht, unter denen man, ohne das Einverständnis des Autors/der Autorin einzuholen, urheberrechtlich geschützte Passagen verwenden darf. Das ist hier aber nicht anwendbar, da der Text von Mimi keinem informierenden Zweck dient und kein enger Zusammenhang zwischen dem verwendeten Begriff Hurz und Mimis Text gegeben ist.
Daher greift hier m. E. eher §51a UrhG und bei Mimis Verwendung von Hurz handelt es sich um ein Pastiche in einem eigenständigen Text.
Kurze Antwort also: Gibt hier kein Problem.
