Pointen und Urheberrechte wenn Urheber unbekannt

ex-mact

Mitglied
Wenn der Wortlaut der Pointe von Dir stammt, ist die Pointe nicht schutzfähig, da es sich um eine ,,Idee'' handelt (und Ideen ohne konkrete Ausformulierung sind noch nicht schützbar - sobald wir amerikanische Verhältnisse haben, kann man sogar die Idee des abwechselnden Ein- und Ausatmens patentieren). Selbst ein Wortlaut dürfte zitiert werden (dann wäre aber wohl die Quelle bekannt), wenn der Witz insgesamt deutlich länger als das Zitat ist (siehe auch hier im Forum ,,Zitate etc'')

Eine andere Frage ist, ob eine hinlänglich bekannte Pointe für einen Text ausreichend attraktiv und dem Text angemessen ist. Das hat weniger mit ,,Rechtlichem'' als viel mehr mit ,,Schreiben'' zu tun, denke ich.
 

Clara

Mitglied
Wenn der Wortlaut der Pointe von Dir stammt,


hm Mact,
es ist alles überliefert. Weiß ich den genauen Wortlaut?
zum letzten Absatz, "ok" liegt vor, deshalb komme ich ins Rutschen.
 

Zefira

Mitglied
Liebe Clara,
ich habe es schon mal erwähnt - an Witzen gibt es kein Urheberrecht. Das weiß ich genau, weil ich kürzlich eine Gerichtsverhandlung verfolgt habe, in der es genau darum ging. Ein Gagschreiber wollte sich seine Pointen schützen lassen und wurde abgewiesen. In eine bestimmte Form gebracht, ist der Gag wie jeder Text oder jedes Bild geschützt; die Pointe an sich ist aber nicht schützbar, sonst würde ja das Witzeerzählen aussterben. Gott bewahre uns.
Du brauchst Dir wirklich keine Sorgen zu machen :))
Zefi
 



 
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