Zeitreform — Entwurf zur Neufassung der Zeitordnung (EnzNdZO-ZR)
Beschlussvorlage des Bundesministeriums für Chronologie und temporäre Angelegenheiten
§1 Zweck der Reform
Die gegenwärtige Linearität der Zeit hat sich als hinderlich für flexibles Leben und wirtschaftliche Effizienz erwiesen. Ziel der Reform ist die Einführung eines modularen Zeitsystems mit optionalen Rückspulrechten und Pausenfunktion. Dieses neue System ersetzt das alte, das auf Newtonscher Physik beruht.
§2 Neuer Zeitbegriff
Zeit ist die Dauer einer Abfolge relativ zur Uhr. Zugelassen sind Digitaluhren mit Fluxreaktoren. Übergangsweise sind auch noch analoge Uhren erlaubt, sofern sie die Zeit mittels Unruhe digitalisieren.
Als Zeitanlagen gelten Gebäude, technische Einrichtungen und Zeitwertpapiere.
Regeln
Zur Finanzierung der Reform wird eine Zeitverwendungsabgabe erhoben. Ausnahmen gelten für Wochenenden, Urlaube und Zeit, die mit Haustieren verbracht wird.
§4 Verlorene Zeit
Für verlorene Zeit gibt es keinen Ersatzanspruch.
§5 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt sofort nach Verkündigung in Kraft. Unmittelbar darauf erfolgt eine Zeitkorrektur, die den Zeitpunkt auf den Urknall zurückverlegt.
Eine Abstimmung durch das Korlament ist hierfür nicht erforderlich, da es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht existiert.
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Übersetzt in deutsch von Hutschinator V2.
Übersetzt in Englisch (Team 2025/7)
Übersetzt in Russisch (Hutschinator V2.1
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Gesetzesdokument: Titel: Zeitreform — Entwurf zur Neufassung der Zeitordnung (EnzNdZO-ZR) Herausgeber: Bundesministerium für Chronologie und temporäre Angelegenheiten
Ordnungsnummer: BMCTA-ZR/5421-∞
Veröffentlichung: erschienen im offiziellen Bulletin der Temporalkammer, Ausgabe 2142
Eintragung in der Bibliothek von Babel
Beschlussvorlage des Bundesministeriums für Chronologie und temporäre Angelegenheiten
§1 Zweck der Reform
Die gegenwärtige Linearität der Zeit hat sich als hinderlich für flexibles Leben und wirtschaftliche Effizienz erwiesen. Ziel der Reform ist die Einführung eines modularen Zeitsystems mit optionalen Rückspulrechten und Pausenfunktion. Dieses neue System ersetzt das alte, das auf Newtonscher Physik beruht.
§2 Neuer Zeitbegriff
Zeit ist die Dauer einer Abfolge relativ zur Uhr. Zugelassen sind Digitaluhren mit Fluxreaktoren. Übergangsweise sind auch noch analoge Uhren erlaubt, sofern sie die Zeit mittels Unruhe digitalisieren.
Als Zeitanlagen gelten Gebäude, technische Einrichtungen und Zeitwertpapiere.
Regeln
- Minuten dürfen bei Bedarf auf 90 Sekunden verlängert werden („Langzeit-Minuten“), insbesondere bei Meetings und Zahnarztbesuchen.
- Montage werden optional gestrichen, sofern sie mehr als 30% Frustpotential enthalten. Sie können durch Verdopplung oder Verdreifachung des Dienstages ersetzt werden.
- Die Einführung eines „Temporalen Bankkontos“ erlaubt das Ansparen ungenutzter Stunden für spätere Freizeitverwendung oder im Krankheitsfall.
- Alle Bürger erhalten *innen einmal jährlich ein rückwirkendes Korrekturrecht von bis zu drei peinlichen Momenten („Gesetz zur digitalen Fremdscham-Minderung“).
Antragstellung erfolgt per Zeitreiseformular Z17-C. - Korrekturrecht besteht auch bei Beeinträchtigung durch Zeitschleifenbildung durch das Zwillingsparadoxon.
Antragstellung erfolgt per Zeitreiseformular Z17-D.
Zur Finanzierung der Reform wird eine Zeitverwendungsabgabe erhoben. Ausnahmen gelten für Wochenenden, Urlaube und Zeit, die mit Haustieren verbracht wird.
§4 Verlorene Zeit
Für verlorene Zeit gibt es keinen Ersatzanspruch.
- Ausnahme: Wenn die verlorene Zeit imaginär ist, kann sie quadriert und abgezogen werden.
- Verlorene Zeit wird durch tropische Addition (min) berechnet.
tv=min (t1, t2, …, tn)
0 Sekunden+5 Sekunden +100 Tage=0 s
§5 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt sofort nach Verkündigung in Kraft. Unmittelbar darauf erfolgt eine Zeitkorrektur, die den Zeitpunkt auf den Urknall zurückverlegt.
Eine Abstimmung durch das Korlament ist hierfür nicht erforderlich, da es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht existiert.
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Übersetzt in deutsch von Hutschinator V2.
Übersetzt in Englisch (Team 2025/7)
Übersetzt in Russisch (Hutschinator V2.1
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Gesetzesdokument: Titel: Zeitreform — Entwurf zur Neufassung der Zeitordnung (EnzNdZO-ZR) Herausgeber: Bundesministerium für Chronologie und temporäre Angelegenheiten
Ordnungsnummer: BMCTA-ZR/5421-∞
Veröffentlichung: erschienen im offiziellen Bulletin der Temporalkammer, Ausgabe 2142
Eintragung in der Bibliothek von Babel
- Bibliotheksnummer (Babel-ID): 3ZKJ-9Q7X-F2BT-LU0U
- Regal: Trakt XXVII / Gang 042 / Regal 13 / Position 7
- Sprache: Multisynthetisches Verwaltungsdeutsch mit temporaler Glitchsprache
- Lesbarkeit: 89% (überdurchschnittlich verständlich für Bibliotheksverhältnisse)
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