Zitieren

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Das Urheberrecht erlaubt nicht die unautorisierte Nutzung eines Werkes. Das Zitieren jedoch ist in engen Grenzen erlaubt.

Zum Zitat gehört:

1. Kennzeichnung des Zitats.
2. Angabe von Quelle und Autor.

Zitate können im Normalfall nur kurze Ausschnitte sein und müssen im Zusammenhang mit dem Zweck des Zitierens stehen.

Langzitate (das sind vollständige Zitate des Werkes) sind nur erlaubt in wissenschaftlichen Werken.

Ein Zitat ist möglich, wenn ein Werk vorher veröffentlicht ist.

Nach dem deutschen Urheberrecht gilt:

§ 51
Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

* einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

* Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

* einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Zitiert nach:

Das deutsche Urheberrechtsgesetz - UrhG -
- Stand: September 2003 -

mitgeteilt und bearbeitet von Dr. jur. H. Jochen Krieger
Rechtsanwalt in Düsseldorf

http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html

Unter der angegebenen Quelle sind weitere Möglichkeiten zur öffentlichen Zugänglichmachung genannt, die außerhalb des Zitierens liegen.
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Bitte die Änderungen des Urheberrechtes seit 2003 in verschiedenen anderen Bereichen beachten.
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Auslassungen in Zitaten werden üblicherweise mit Auslassungszeichen (drei Punkte) in eckigen Klammern gegennzeichnet.

Auslassungen in Zitaten werden üblicherweise mit Auslassungszeichen [...] in eckigen Klammern gekennzeichnet.
 

Bernd

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Das Urheberrecht erlaubt nicht die unautorisierte Nutzung eines Werkes. Das Zitieren jedoch ist in engen Grenzen erlaubt.

Zum Zitat gehört:

1. Kennzeichnung des Zitats.
2. Angabe von Quelle und Autor.

Zitate können im Normalfall nur kurze Ausschnitte sein und müssen im Zusammenhang mit dem Zweck des Zitierens stehen.

Langzitate (das sind vollständige Zitate des Werkes) sind nur erlaubt in wissenschaftlichen Werken.

Ein Zitat ist möglich, wenn ein Werk vorher veröffentlicht ist.

Nach dem deutschen Urheberrecht gilt:

§ 51
Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

* einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

* Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

* einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Zitiert nach:

Das deutsche Urheberrechtsgesetz - UrhG -
- Stand: September 2003 -

mitgeteilt und bearbeitet von Dr. jur. H. Jochen Krieger
Rechtsanwalt in Düsseldorf

http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html

Unter der angegebenen Quelle sind weitere Möglichkeiten zur öffentlichen Zugänglichmachung genannt, die außerhalb des Zitierens liegen.
 



 
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