Liegenlassen oder liegengelassen? Was ist richtig?

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Liegenlassen oder liegengelassen? Was ist richtig?

Obwohl es wohl nicht richtig ist, etwas liegenzulassen, möchte ich doch fragen, wie es richtig ist:

Heißt es:

Ich habe den Schirm liegengelassen?
Oder heißt es:

Ich habe den Schirm liegenlassen?
Falls beides möglich ist, gibt es einen Bedeutungsunterschied?
 
E

Elisabeth Merey-Kastner

Gast
Bernd, ich glaube, es heißt, ich habe den Schirm liegen gelassen.

Liegenlassen ergäbe für mich keinen Sinn.

Aber Zweifelsfälle löst der Duden Verlag, auch der Wahrig, per Telefon.

Liebe Grüße
Elisabeth
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Hallo, Elisabeth,

tatsächlich kann ich in Wörterbücher sehen, die sagen mir aber nichts über das Sprachgefühl in verschiedenen Regionen.

Deshalb danke ich Dir besonders für den Beitrag.

Zur Zeit ist ja auch Getrennt- und Zusammenschreibung problematisch. aber darum ging es mir nicht.


Ich denke, es sind verschiedene Betrachtungsweisen, bin aber nicht sicher.
 
E

Elisabeth Merey-Kastner

Gast
Diese "schwierigen Konstruktionen" stehen nirgends.

Diese muss man selbst bestimmen, erfinden.

Ich meine, auch das gehört zur "Kreativität".

Grüße
Elisabeth
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Getrennt oder zusammen? - hier hat die Reform Konfusion gestiftet,

die aber vorher schon da war.

Zu Getrennt- und Zusammenschreibung: die ist stark liberalisiert. Es gibt die Regeln und dazu zusätzliche Wortlisten. Die Wortlisten ergänzen die Regeln, sind aber immer unvollständig. Man kann nicht davon ausgehen, dass es ein Wort oder eine Schreibweise nicht gibt, wenn das nicht in der Wortliste steht.


Zitate nach: http://www.ids-mannheim.de/reform/
Deutsche
Rechtschreibung
Regeln
und
Wörterverzeichnis
Amtliche Regelung
Überarbeitete Fassung 2004

§ "Für Partizipien gelten dieselben Regeln wie für Adjektive."
§

§ "§ 36 Substantive, Adjektive, Verbstämme, Adverbien oder Pronomen können mit Adjektiven oder Partizipien Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie zusammen."
§

Nach
§ 36 (3) Zusammensetzungen, bei denen das dem Partizip zugrunde liegende Verb entsprechend § 33 bzw. § 34 mit dem ersten Bestandteil zusammengeschrieben wird, zum Beispiel:
wehklagend (wegen wehklagen); herunterfallend, heruntergefallen; irreführend, irregeführt; teilnehmend, teilgenommen
"liegen" ist hier ja kein Verb.
Ich frage "Wie habe ich es gelassen?"
Aber selbst, wenn es eins wäre, würde es mit dem Partizip nach der Regel zusammengeschrieben.
Die Wortliste beschreibt eine zusätzliche Schreibweise, die eine Ausnahme zu der Regel zulässt.

Bei "liegen lassen" dagegen muss es wohl wirklich jetzt auseinander geschrieben werden. Denn es bedeutet, ich habe es veranlasst, zu liegen. Es sind also zwei Verben.

Verb (Infinitiv) + Verb, zum Beispiel:
kennen lernen, liegen lassen, sitzen bleiben, spazieren gehen
Nach der alten Rechtschreibung war beides zusammen zu schreiben, da beides im übertragenen Sinn gemeint ist. "Ich habe es vergessen".

Wenn man aber meinte: Ich habe es gezwungen zu liegen, dann wurde es auseinander geschrieben (wörtliche Bedeutung).

Wieder neue Rechtschreibung:

Wenn man "lassen" als Partizip auffasst (es hat ja die Funktion), dann wird es auch zusammengeschrieben.

Nach den Wortlisten aber auseinander.

Man kann es sich also aussuchen.

Man sollte beachten, dass die Reform wieder reformiert wird, da ist alles nochmals unklar.

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Ich lege meine Hände dafür nicht ins Feuer, höchsten an den Kachelofen. :)
 

flammarion

Foren-Redakteur
Teammitglied
da

hab ich noch ne nette erinnerung: meine erziehungsberechtigte konnte fragen Wo haste denn det liejejelassen? und sie konnte bestimmen Det kannste liejen lassen. so bekam ich das gefühl, es habe was mit gegenwart und vergangenheit zu tun, ob liegengelassen oder liegenlassen.
lg
 



 
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