copyright...? (gelöscht)

Nina H.

Mitglied
Zuerst einmal: herzlichen Glückwunsch! Was das Copyright betrifft, so wird es da sicher Leute geben, die besser Bescheid wissen als ich, aber ich denke, das Landes-Schulreferat wird das wohl für Dich erledigen.
Veröffentlichung ist alles, was für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Demnach ist sogar eine Lesung als Veröffentlichung zu verstehen.
 

Gagjack

Mitglied
Veröffentlichung zu schulischen Zwecken

Moin slyfly,

Dein Einverständnis vorausgesetzt, ist eine unentgeltliche Veröffentlichung im Rahmen einer schulischen Prüfung zulässig.
Allerdings muß die Quelle/Autorin/ggf.Verlag benannt werden.

Geregelt ist dies u.a. in §53 Abs.3 Nr.1 + Nr.2 UrhG.

Eine gute Quelle zu diesem Thema ist die Seite

http://www.remus.jura.uni-sb.de

Vielleicht hilft Dir diese Info weiter.
Ansonsten: Glückwunsch

Christoph
 

slyfly

Mitglied
Hallo ihr beiden,

vielen Dank für Eure Posts und den Link - sehr interessant! Das Copyright ist zwischenzeitlich so gelöst, dass der Text mit einer Kurzvita von mir veröffentlicht wird. Jetzt bin ich nur mal gespannt, was das für eine Prüfung, bzw. in welchem Kontext mein Geschichtchen stehen wird ;) Werde ich aber logischerweise erst nach der Prüfung erfahren können...

Herzliche Grüße

slyfly
 



 
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