irme herren die versne penninge geven, dat sin dri schillinge. die Wenden durften ihre weiber entlassen (repudiare), hatten aber dafür, dasz sie die weiber mit dem rücken ansahen, ihnen die ferse zeigten, d. h. sie verlieszen, dem herrn die fersenpfennige, drei schillinge, zu entrichten. HOMEYER s. 389 hält das erste sie für den nom., das folgende man für den acc., wie grammatisch zulässig ist, doch hat die alte lateinische übersetzung 'repudiantur'. versnepenning leitet er (gleich WOHLBRÜCK Lebus 2, 268) von färse, juvenca, was durch die form versne, von versen, nicht von verse, wie durch die analogie des hd. fersengelds widerlegt wird. kommt für dieselbe abgabe auch 'kuhpfennig' vor, so beruht das auf einem frühen misverstand des 'versnepenning'.