§ 1 ZuneigungsG

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seefeldmaren

Mitglied
(Gesetz zur Regelung affektiver Wechselwirkungen)
(in Kraft getreten am Tag deiner Ankunft)

Abs. 1 – Gegenstand des Begehrens:
Die Partei A (nachfolgend: Ich) erklärt einseitig und ohne Rücktrittsrecht,
dass sie Partei B (nachfolgend: Du)
nicht nur vorübergehend, sondern mit auf Dauer angelegter
Emotionalbindung zu begehren gedenkt.

Abs. 2 – Willenserklärung:
Ein Kuss gilt als stillschweigende Annahme.
Ein Blick über drei Sekunden Dauer
begründet Anfangsverdacht auf Gegenseitigkeit.
Die Berührung der linken Handfläche
hat konkludente Wirkung entfaltet.
Das Wegschieben der Haarsträhne von der Stirn
begründet stillschweigend das Recht, im Anschluss
die Schläfe zu küssen.

§ 2 Subjektive Unverhältnismäßigkeit:
Die Intensität der Gefühle steht
außer Verhältnis zum objektiven Sachverhalt;
Haftungsausschluss für Schmerz ist unzulässig
(Art. 14 GG – Herz hat Eigentumsschutz).

§ 3 Vertrag zur Affektionsgemeinschaft:
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Verschwiegenheit;
die Affektionsgemeinschaft stellt ein höchstpersönliches Rechtsverhältnis dar,
das weder kündbar
noch übertragbar ist.
Die Rechte an sämtlichen Erinnerungen verbleiben bei beiden Parteien.
Nach möglicher Scheidung müssen beide Teilnehmer
der Anpflanzung einer Eiche nachkommen.

§ 4 Salvatorische Klausel:
Sollte einer von beiden Parteien fallen,
bleibt das Gesagte gültig.
Selbst Trennung hebt
den Ursprung nicht auf.
Und dieser war der Himmel.

§ 5 Schlussbestimmungen:
Dieses Dokument wurde nicht unterschrieben,
aber mit jeder Geste beurkundet.
Zustellungsversuche erfolgen
im Traum.
Zwangsvollstreckung ausgeschlossen.
 

wiesner

Mitglied
Ich hätte es doch eher in die Prosaabteilung verbracht, Ich und Du scheinen nicht zwingend notwendig, da es sich ohnehin um ein Vetrag auf Gegenseitigkeit handelt. Egal: Eine glänzende Idee, einfach fabelhaft! Und nach langer Zeit wieder mal von der Salvatorischen Klausel gelesen/gehört!

Gruß
Béla
 

seefeldmaren

Mitglied
Hallo @klausKuckuck @wiesner

vielen Dank für euren Besuch! Ich freue mich, dass ihr an dem Jurasprech-Späßchen Freude habt.
Danke auch für die Sterne! @sufnus Danke auch dir! :)

Béla: ja, "ich" und "du" ist überflüssig. Da stimme ich dir zu! Ich lösche es und dann schauen wir wie es wirkt.

Maren
 

Ubertas

Mitglied
Liebe Maren,
Ohne jeglichen Paragraph komme ich zu dem einen Urteil:
Unausgesprochen bis jetzt
Unverurteilt bis in die Zukunft
Unvergessen durch Vergangenheit
Unsagbar schön ist sie
Lieben Gruß ubertas
 



 
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