§ 635 BGB - Die Nachbesserung beim Werkvertrag

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Ludwig W

Mitglied
Es ist jetzt exakt circa drei Wochen her,
da hatt‘ ich mir trotz klammer Kassen
nen reißzähnefletschenden Kodiakbär
als Rückentattoo stechen lassen.

Mein Gott, sah das scheiße aus, mehr wie ein Barsch,
ein Bär war da nicht zu erkennen,
die Kumpels, die rätselten: Molch oder Arsch?
Mir war für ne Woche zum Flennen.

Dann hat man mich wieder ins Studio gelockt,
sie wollten „den Mangel beheben“,
dort wurde die Sache erst richtig verbockt
und kostete beinah mein Leben.

Sie hätten beim Stechen „ein wenig gepatzt“,
weshalb etwa zwei Liter Farbe
ganz plötzlich, „weil eine Patrone geplatzt …“
Ich zeig Ihnen gerne die Narbe.

Nun hab ich am Donnerstag wieder Termin,
sie wollen es nochmal versuchen,
schon jetzt gab‘s ein Körbchen mit Obst, Vitamin-
saft, Chips, Marmelade und Kuchen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 21900

Gast
Ein ganz neuer Sound in der Lupe!
Gefällt mir. Gruß KK
 



 
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