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Wir marschierten zum Amtsgericht mit unserem Testament, handgeschrieben mit Unterschriften, Ort und Datum, waren aber bei diesem Dokument mit erheblichen Auswirkungen im Zweifel, ob es richtig formuliert ist.
Wir baten deshalb den Amtsinspektor, vor der Ablage ins Archiv einen Blick darauf zu werfen. Er holte es aus dem Umschlag, las, lehnte sich zurück und zog die Stirn kraus.
„Sind wir verstorben, soll unser Erbe an …“, hatte ich geschrieben, und weiter unten, weil wir unsere sterblichen Hülle der Anatomie eines Fachbereichs Medizin einer Universität überlassen wollen: „Weiterhin sind gültig unsere letztwilligen Verfügungen vom …“
„Nein, nein!“, widersprach der Amtsinspektor, nahm einen Zettel und notierte die nach seiner amtsinspektorlichen Kenntnis korrekte Formulierung:
„Als Erben des überlebenden Ehegatten oder bei gemeinsamen Ableben setzen wir ein …“, und „ Bezüglich des Leichnams nehmen wir Bezug auf …“
Wir marschierten zum Amtsgericht mit unserem Testament, handgeschrieben mit Unterschriften, Ort und Datum, waren aber bei diesem Dokument mit erheblichen Auswirkungen im Zweifel, ob es richtig formuliert ist.
Wir baten deshalb den Amtsinspektor, vor der Ablage ins Archiv einen Blick darauf zu werfen. Er holte es aus dem Umschlag, las, lehnte sich zurück und zog die Stirn kraus.
„Sind wir verstorben, soll unser Erbe an …“, hatte ich geschrieben, und weiter unten, weil wir unsere sterblichen Hülle der Anatomie eines Fachbereichs Medizin einer Universität überlassen wollen: „Weiterhin sind gültig unsere letztwilligen Verfügungen vom …“
„Nein, nein!“, widersprach der Amtsinspektor, nahm einen Zettel und notierte die nach seiner amtsinspektorlichen Kenntnis korrekte Formulierung:
„Als Erben des überlebenden Ehegatten oder bei gemeinsamen Ableben setzen wir ein …“, und „ Bezüglich des Leichnams nehmen wir Bezug auf …“