Siehe auch http://www.heise.de/newsticker/data/ame-12.03.02-000/
> Auch in zweiter Instanz hat der zu Bertelsmann gehörende
> US-Verlag Random House eine Niederlage gegen den kleinen
> E-Book-Anbieter Rosetta Books hinnehmen müssen. Random
> House hatte im Februar vergangenen Jahres gegen Rosetta
> Books geklagt, weil dieser acht Bücher von Random-House-
> Autoren wie Kurt Vonnegut elektronisch neu aufgelegt
> hatte. Der Verlag sah darin seine Rechte an den Büchern
> verletzt.
Dazu ist zu bemerken, daß in Deutschland die meisten Autorenverträge Zweitrechte und neuerdings auch "elektronische Reproduktionsverfahren" abdecken, das Urteil ist also nur bedingt aussagekräftig für "aktuelle" Werke. Im Beitrag bei Heise wird ja auch auf "ältere Titel" hingewiesen.
Als VERLEGER ist meine Haltung selbstverständlich klar: wenn ich das immense Risiko einer Buchproduktion eingehe, habe ich keinerlei Interesse daran, daß das gleiche Werk an anderer Stelle zweitveröffentlicht wird. Im Endeffekt kann der Autor der Leidtragende sein, wenn (große) Verlage dazu übergehen - auch aufgrund der jüngst wieder diskutierten Garantie-Honorare - die Autorenbeteiligung nach unten zu korrigieren, um die größeren Risiken abzufedern.
Ein AUTOR sieht die Sache naturgemäß genau anders herum.
> Auch in zweiter Instanz hat der zu Bertelsmann gehörende
> US-Verlag Random House eine Niederlage gegen den kleinen
> E-Book-Anbieter Rosetta Books hinnehmen müssen. Random
> House hatte im Februar vergangenen Jahres gegen Rosetta
> Books geklagt, weil dieser acht Bücher von Random-House-
> Autoren wie Kurt Vonnegut elektronisch neu aufgelegt
> hatte. Der Verlag sah darin seine Rechte an den Büchern
> verletzt.
Dazu ist zu bemerken, daß in Deutschland die meisten Autorenverträge Zweitrechte und neuerdings auch "elektronische Reproduktionsverfahren" abdecken, das Urteil ist also nur bedingt aussagekräftig für "aktuelle" Werke. Im Beitrag bei Heise wird ja auch auf "ältere Titel" hingewiesen.
Als VERLEGER ist meine Haltung selbstverständlich klar: wenn ich das immense Risiko einer Buchproduktion eingehe, habe ich keinerlei Interesse daran, daß das gleiche Werk an anderer Stelle zweitveröffentlicht wird. Im Endeffekt kann der Autor der Leidtragende sein, wenn (große) Verlage dazu übergehen - auch aufgrund der jüngst wieder diskutierten Garantie-Honorare - die Autorenbeteiligung nach unten zu korrigieren, um die größeren Risiken abzufedern.
Ein AUTOR sieht die Sache naturgemäß genau anders herum.