Gedichtverfremdung und Urheberrecht

Fz.

Mitglied
Salü,

vielleicht kann jemand bei folgender Frage mit rechtlich fundiertem Wissen weiterhelfen. Wie verhält es sich mit dem Urheberrecht an Texten, deren Autor noch keine 70 Jahre tot ist und die ich verfremde?
In § 24 UrhG - Freie Benutzung heißt es lediglich:

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

Das lässt m. E. viel Interpretationsspielraum...

Für Hilfe dankt: Fz.
 

Fz.

Mitglied
Hölle und noch eins - das lässt tatsächlich VIEL Interpretationsspielraum! 50 Seiten!
Danke dafür, ich werd mich bei Gelegenheit mal durchackern!
 



 
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