Gerichtsverhandlung in Bagatellistan

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Eine schwarze Limousine mit getönten Scheiben fuhr vor. Der Fahrer stieg aus und öffnete die Hintertür.
„Hier entlang, Mister S.!“, befahl er bestimmend, während er ihnen unter vollem Körpereinsatz den Weg durch die Menge freimachte. In Mister S.‘ übergroßer Sonnenbrille spiegelten sich die Blitzlichter, die wie ein Meteoritenschauer gnadenlos auf ihn einprasselten. Es war hektisch, eng und laut. „Mister S., hier drüben!“, von der einen Seite. „Mister S., eine Frage!“, von der anderen und „Mister S., stimmt es, dass der Präsident mit ihnen telefoniert haben soll?“, von ganz wo anders.

Alle wollten sie Mister S. sprechen, für ein kurzes Interview gewinnen. Die Boulevardpresse schlug sich förmlich um ihn. „Lassen sie den Mann gefälligst in Frieden!“, schnauzte der Fahrer, der gleichzeitig die Rolle des Sicherheitsmannes einzunehmen schien, sichtlich genervt und parallel mit seinem bulligen Körper die Paparazzi abschirmend, „Heute ist ein wichtiger Tag für Mister S. und sich zusätzlich mit euch Abschaum herumzuschlagen, ist das Letzte, was er jetzt gebrauchen kann!“ Doch, welch Schock, diese Anweisung schien es durch das Dauerfeuer der Auslös-Geräusche nicht einmal in die Nähe irgendwelcher Gehörgänge zu schaffen.

Unter gnadenlosem Beschuss und den Attacken der Schwenkmikrofon-Bajonette ausweichend, retteten sich die beiden Desarteure schließlich in das schützende Gebäude. Hinter ihnen fiel die gothisch-verzierte, tonnenschwere Tür unter lautem Knall zu, als sich das Blitzlichtgewitter unter dem wachsamen Blicke einer bronzenen Dame, die mit ihren in der Hand gehaltenen Utensilien scheinbar einen Kuchen zu backen im Zuge war, einstellte.
Doch wurde dem armen Mister S. einfach keine Pause gegönnt. In dem Saal sollte es gleich weitergehen: Noch ehe er seine Sonnenbrille abnehmen konnte und das Ausmaß des brechend vollen Saals zu Gesicht bekam, wurde er von lauten Buh-Rufen und Gepfeife in Empfang genommen. Die halbe Stadt schien zu diesem Anlass zusammengekommen zu sein. Schilder mit üblen Parolen, geballte Fäuste und pathetische Physiognomien geizten nicht damit, ihre Missgunst gegenüber Mister S. zum Ausdruck zu verleihen.

Sichtlich gestresst scannte er die Menge. Als würde er etwas suchen. Da! Und schon sprintete er den Mittelgang entlang, der ähnlich einer Kirche zwischen zwei Zuschauer-Blöcken hindurch, statt zu Altar und Kanzel, zur Loge des Richters und dessen Helferlein führte. In der ersten Reihe angekommen, fiel er jedoch nicht wider Erwarten dem Richter, sondern der hübschen, aber unter Tränen schwer schluchzenden Dame in die Arme. Und sieh an. Daneben war sogar ein Junior, der unserem Mister S. verdächtig ähnlichsah. Auch dieser kam einer verheulten Umarmung nicht davon.

„Es tut mir so leid“, hörte man die Stimme Mister S.‘ kläglich jammern, die durch die Umarmung und die damit verbundene Kapuze vor seinem Mund, passenderweise unterdrückt und schwach klang. „Wieso tust du uns das an, Steven?“, ließ die Dame vorwurfsvoll klingen, „Wieso etwas derart Schlimmes? Wieso konntest du nicht einfach mal an uns denken? An deinen Sohn?“.
Doch Mister S. – pardon - Steven, sind wir doch dank unserer Auffassungsgabe mittlerweile per du, schwieg. Im nächsten Moment wurde er auch schon von einem schicken Mann im Anzug an seinen Platz geleitet, wo die beiden Herrschaften nebeneinander Platz nahmen. Ob es nun ein Samariter war, der sich um Mister S.‘ müde Beine sorgte, oder sein Verteidiger, konnte ich ihnen zu diesem Moment leider noch nicht beantworten.
Ein Hammer klopfte, die Menge schwieg, der Richter sprach:

„Wir haben uns heute hier versammelt, um über den Fall des Mister S. zu richten. Was ihm vorgeworfen wird, möchte ich hier nicht noch einmal erwähnen, wissen sie ja alle aus den Medienberichten längst Bescheid. Des Weiteren sind hier Kinder anwesend, deren unschuldige Seelen ich nicht mit derart schmutzigen Worten belasten werde. Zugegeben, meine Damen und Herren, die Beweislast ist erdrückend für unseren Angeklagten und um ehrlich zu sein, bezweifle ich, dass wir heute ein Urteil erzielen werden, das dem Ausmaß der furchtbaren Tat nicht gerecht werden wird.“
Die Menge tobte.

Der Mann neben Steven, wohl doch der Verteidiger, erhob sich und seine Stimme und kam direkt zur Sache: „Euer Ehren, in diesem kurzen Augenblick, den Mister S. zum Entscheiden hatte, ehe er von den umstehenden Leuten zu Fall gebracht und festgehalten wurde, war es ihm unter keinen Umständen möglich, abzusehen, ob durch sein Handeln tatsächlich die gesetzlich vorgeschriebene 75 %-ige Effektivitätssteigerung erzielt worden wäre. Das Szenario war schlichtweg zu unübersichtlich und hektisch. Nicht zuletzt wegen der vielen anwesenden Kinder an diesem Samstag der Tat.“

„Gerade weil so viele Kinder anwesend waren, hätte Mister S. pflichtbewusster handeln müssen! Aber so wie es den Anschein hat, geht moralisches Handeln Mister S. am Arsch vorbei!“, brüllte der rotanlaufende Richter, dem dieser Fall sichtlich nah ging. „„Im Zweifel für den Hinteren“, sagt die Faustregel, die schon seit Jahrzehnten im Lehrplan der ersten Klassen steht und die wir dementsprechend alle, auch Mister S., vermittelt bekommen haben. Zudem lebt Mister S. seit 35 Jahren hier in diesem wundervollen Lande, ja sogar in dieser Stadt. Wollen Sie mir allen Ernstes erzählen, in dieser Zeit hätte Mister S. nie gelernt, in einer solchen Situation korrekt zu handeln? Mir bleibt hier keine andere Wahl übrig, als ihm nichts als reine Bösartigkeit vorzuwerfen“, stellte der Richter kopfschüttelnd fest, während das Nachhallen seiner Stimme nur noch von dem Schluchzen Mister S.‘ Frau übertönt wurde.

Der Verteidiger blätterte offenbar äußerst gestresst, doch akribisch in seinen Unterlagen, während von Steven nebenan lediglich die schwarzen, kurzen Haare zu sehen waren, die über seine vor dem Gesicht zusammengeschlagenen Hände herüberragten.
Durch die Aussagen des Richters mattgesetzt, entschied er sich, ein neues Argument aufzuführen, das zu diesem Zeitpunkt wohl sicherlich keinen Freispruch, aber möglicherweise eine Strafminderung zur Folge haben könnte: „Euer Ehren, Sie haben Recht. Doch Bedenken sie bei Ihrem Urteil bitte folgendes: Mister S. stand zusätzlich zu dem situationsbedingten Stress während des Vorfalls, noch unter persönlichem. So hatten seine junge Familie und er an diesem Abend vor, seine Schwiegereltern zu besuchen. Als würde diese seelische Belastung alleine nicht schon ausreichen, um ein rechtmäßiges Urteil in einer derartigen Extremsituation zu verhindern, so kommt hinzu, dass Mister S.‘ Schwiegereltern einer Ehe zwischen ihrer Tochter und Mister S. von vorneherein ablehnend gegenüberstanden und das Verhältnis demzufolge ein furchtbares war.“

Zugegeben: Das war ein guter Punkt, aber war das denn wirklich ein Strafverteidiger, oder doch nur ein guter Samariter, der Mister S. einen Platz anbot und durch das Im-Stau-Stehen des tatsächlichen Juristen kurzerhand die Initiative ergriff? Nach bestandenem Staatsexamen hörte sich das jedenfalls nicht an.
Auch dem Richter schwoll bei dieser Dummdreistigkeit die Halsschlagader auf die Maße eines handelsüblichen Gartenschlauches an. Bevor er jedoch das Wort ergriff, murmelte er einige Sekunden im Stillen vor sich hin. Zur Beruhigung, nehme ich an. Sonst hätte der komplette Saal wohl einen Hörsturz erlitten. Das Wort „Gott“ meine ich zumindest einige Male von seinen Lippen ablesen gekonnt zu haben.

„Wollen Sie damit sagen, dass Mister S. diese abscheuliche Schandtat begangen und das Sicherheitsgefühl in unserer Stadt in den Grundfesten erschüttert hat, weil er wegen seiner Schwiegereltern gestresst war?“ Nun konnte nichts mehr seine Stimme zügeln: „DAS NÄCHSTE MAL, WENN ICH EINEN STRESSIGEN ARBEITSTAG HATTE, LAUFE ICH AUF DEM RÜCKWEG EINFACH IN EINER KITA AMOK. UNTER STRESS IST MAN SCHLIESSLICH NICHT MEHR IN DER LAGE, MIT GESUNDEM MENSCHENVERSTAND ZU DENKEN!“
Bei diesem Donnerwetter, gepaart von fliegendem Speichel, wie ein Duett von Zeus und Poseidon höchstpersönlich, bei dem die ersten Kinder bereits verständlicherweise zu weinen angefangen hatten, war es eigentlich schon allen klar:

„Ich verurteile Mister S. unter Anbetracht der zugrundeliegenden Tatsachen zu lebenslanger Haft ohne Chance auf vorzeitige Entlassung. Auch wenn die Strafe nicht härter hätte sein können, wünschte ich mir gerade, die Todesstrafe sei nie abgeschafft worden. Trotzdem soll dieses Urteil nun jedem, der zeitweise Ähnliches im Sinne hat, eine Abschreckung sein.
Auf dass in dieser Stadt, in diesem Lande und hoffentlich bald schon auf der ganzen Welt, jeder Mensch mit signifikant weniger Artikeln an der Kasse als sein Vordermann, vorgelassen wird.“
Wie sich später herausstellte, war der Richter nie verheiratet.
 



 
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