Richter Schwartz streifte seine Nackenfedern glatt und betrat mit einem Bündel Akten unter dem Arm den Raum 202, wo Strafsachen verhandelt wurden. Alle Anwesenden standen zum Zeichen der Ehrerbietung auf.
„Bitte nehmen Sie Platz.“ Er wandte sich an die Gerichtsschreiberin. „Sind die geladenen Personen erschienen?“
Sie waren es: Der Angeklagte Ralf Höllein, ein Deutscher Schäferhund, die Zeugen Jost Gräbner, ein Maulwurf, und Leon Augenthaler, ein vom Alter gezeichneter Roter Milan. Richter Jakob Schwartz, ein Kolkrabe der selten gewordenen Art Corvus corax, Singvogel und des Schreibens und Lesens kundig, konnte eine mehrjährige Tätigkeit am Obersten Gericht vorweisen, was ihm größten Respekt auch hier an diesem Haus einbrachte. Er klopfte dreimal mit dem Holzhammer auf den Tisch und ergriff das Wort.
„In der Strafsache Höllein rufe ich den Angeklagten Ralf Höllein auf. Bitte nehmen Sie Platz!“ Er zeigte auf einen Stuhl nur fünf Meter vor der Richterbank. „Der Staatsanwalt wird Ihnen jetzt vortragen, weswegen Sie beschuldigt werden. Danach können Sie zu den Anschuldigungen Stellung nehmen.“
Höllein trat vor und setzte sich. Seine Blicke wechselten ständig zwischen dem Staatsanwalt, einem Dachs mit dem Namen Liszt, dem Richter und seinem Verteidiger Helfrich Nöthen, einem ergrauten Fuchs, der auf über 1200 Mandate zurückblicken konnte.
Staatsanwalt Liszt erhob sich, entfaltete ein Blatt Papier und verlas fauchend die Anklage.
„Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 14. 6. ein Lamm von der Weide des benachbarten Hofes der Familie Ricker entwendet und getötet zu haben. Für die Tat gibt es mehrfache Beweise: Eine Blutspur führt direkt von der fremden Wiese zur Hütte des Angeklagten. Die Polizei, vertreten durch die beiden Waschbären Zott und Krümmel, hat das zur Hälfte verzehrte Lamm im Stall seines Herren gefunden. Zeugen bestätigen das Verbringen des Lammes zum Stall.“ Liszt setzte sich.
„Wenn Sie sich zu den Vorwürfen äußern würden?“, fragte Schwartz und nickte dem Angeklagten zu.
„Alles erlogen“, polterte Höllein und zog zur Unterstreichung seines Protestes die Lefzen hoch. „Mein Herr hat ein Rind geschlachtet, und ich schlage mir mit dem Pansen den Magen so voll, dass ich kaum noch laufen kann. Seit drei Tagen esse ich nur Pansen. Warum sollte ich mir die Mühe machen, auch noch ein Lamm zu reißen. Das kann doch ein Hund allein gar nicht runterbringen. Ich habe das ausgeweidete Lamm nicht einmal gesehen. Wo haben Sie es noch mal gefunden?“
Schwartz blätterte in seinen Akten. „Im Stall neben Ihrer Hütte gleich hinter der Tür.“
„Ich möchte noch etwas hinzufügen, Herr Richter. Auf dem Nachbarhof wachen zwei Australian Shepherds und ein Dobermann. Die würden mich zerreißen, wenn herauskäme, dass ich es war; so ein Risiko würde ich nie eingehen.“
Da meldete sich Hölleins Anwalt Nöthen zu Wort. „Also, Herr Vorsitzender, wenn wir die Tatzeit nicht haben, lässt sich der Hergang überhaupt nicht rekonstruieren. Was Sie hier vortragen, ist alles sehr vage. Darauf wollen Sie doch kein Urteil stützen!“
„Ja, ja, ist ja gut! Wir sind doch mit der Beweisaufnahme noch nicht fertig.“ Der Richter schaute kurz in seine Dokumente. „Ich rufe auf den Zeugen Klaus Gräbner, seines Zeichens Maulwurf.“
Gräbner kam herbeigeeilt und lächelte. So ein Publikum hatte er seinen Lebtag nicht erlebt. Auch wenn er blinzeln musste, weil es im Saal zu hell war, erkannte er, dass die Welt außerhalb seiner stockdunklen Katakomben durchaus ihre Reize hatte.
„Bitte erzählen Sie dem Gericht, was Sie gesehen haben!“
„Ich muss mich vergraben haben“, begann Gräbner. „Und die Orientierung habe ich für einen Moment wohl auch verloren. Jedenfalls grabe und grabe ich, und plötzlich sehe ich nur noch Gras um mich herum in dieser fürchterlichen Helligkeit. Und als ich zum Himmel aufsah, konnte ich erkennen, wie der da“ – er deutete auf Höllein – „ein blutendes Lamm in Richtung seiner Hütte zerrte.“
„Und Sie sind sich sicher, dass es der Angeklagte war?“
„Aber ja doch!“, betonte er und blinzelte den Angeklagten an.
„So geht das nicht!“, wandte der Verteidiger ein. „Ich zweifle die Glaubwürdigkeit des Zeugen an. Maulwürfe sind doch per se mehr oder weniger blind. Wie alt sind Sie, Herr Gräbner?“
„Fünf Jahre.“
„Wie hoch ist die Lebenserwartung eines Maulwurfs?“
„Maximal fünf Jahre.“
„Maximal, sagen Sie? Dann erleben Sie gerade die letzte Phase Ihres Lebens mit Arthrose, Muskelschwund, Verdauungsschwierigkeiten und Konditionsschwäche.“
„Stimmt!“, frohlockte Gräbner. „Ist ja toll! Woher wissen Sie das?“
„Ich weiß es halt, und ich weiß auch, dass ihre Augen nicht mehr die Sehkraft haben, die sie haben sollten, wenn Sie hier als Augenzeuge auftreten. Ich will nicht behaupten, dass Sie völlig blind sind, aber mit voller Sehkraft gehen Sie nicht mehr durchs Leben.“
Der Richter vergrub eine Kralle im Gefieder seines Kinns, stützte seinen Kopf darauf und überlegte. „Gut, danke für Ihre Aussage, Herr Gräbner. Das Gericht entlässt Sie hiermit. Die Zeugin Augenthaler bitte.“
Die Rotmilan-Henne watschelte mit halb ausgebreiteten Flügeln zum Zeugenstuhl.
„Sie sagten bei der Befragung, Sie hätten den Angeklagten mit seiner Beute von der Weide zu seiner Hütte laufen sehen. Wie hoch sind Sie bei dieser Beobachtung geflogen?“
„Etwa zweihundert Meter bei wolkenlosem Himmel.“
„Und aus dieser Höhe erkennen Sie noch alles randscharf?“
„Wenn ich’s nicht könnte, wären meine Jungen und ich längst verhungert. Ich behielt den Täter im Blick, weil ich wissen wollte, wohin er das Lamm schleppte. Das zu wissen, war mir wichtig, da ich selbst an der Beute interessiert war. Sie hätte meine Jungen tagelang satt gemacht.“
„Und Sie haben den Angeklagten eindeutig erkannt?“
„Es gibt keinen Zweifel. Er erschien mir etwas grauer, aber das kann am Sonnenlicht liegen.“
Der Vorsitzende nickte. „Gut, gnädige Frau; Sie sind damit entlassen.“ Und dann wandte er sich an den Angeklagten. „Das sind erdrückende Beweise, Herr Höllein. Vielleicht beraten Sie sich mit Ihrem Verteidiger, ob Sie nicht besser ein Geständnis ablegen. Das Gericht würde das bei der Strafzumessung berücksichtigen.“
Verteidiger Nöthen sprang auf. „Auf gar keinen Fall. Mein Mandant ist unschuldig, und seine Tat ist keineswegs nachgewiesen. Was sagt denn überhaupt die KTU? Die müssen doch Spuren gefunden haben.“
„Es gibt Fußabdrücke. Wir werden Sie mit denen des Angeklagten abgleichen.“
„Tun Sie das!“
„Ich möchte noch etwas sagen.“ Höllein holte erneut Anlauf. „Ich war fast den ganzen Abend vor dem Kamin bei meinem Herrn gelegen. Kurz vor Mitternacht hat er mich rausgebracht und an die Kette gelegt. Ich kann also gar nicht der Täter sein. Ich habe ein Alibi.“
*
In diesem Moment kam ein Bote von der Kriminaltechnik und legte ein Papier vor.
Richter Schwartz las vor. „Ich habe hier das Ergebnis. Bei den Abdrücken handelt es sich um die eines Wolfes.“
„Lachhaft, einfach lachhaft!“, polterte der Staatsanwalt dazwischen. „Jeder weiß doch, dass es kaum einen Unterschied zwischen Wolf und Schäferhund gibt.“
In diesem Moment erhob sich einer der Zuschauer und versuchte, den Saal fluchtartig zu verlassen.
“Festhalten! Festhalten!“, schrie der Richter mit krächzender Stimme, und die beiden Wachbeamten, zwei ausgewachsene Schwarzkittel, versperrten mit einer einzigen Bewegung den Ausgang. Der Flüchtende war ein Wolf mit dem Namen Erich Lupp. Er wehrte sich kaum und ließ sich festnehmen, und nach einer Befragung zog sich der Vorsitzende mit seinen vier Beisitzern, das waren zwei Nebelkrähen und zwei Elstern, zur Beratung zurück.
„Er hat kein Alibi. Warum erzählt uns der alte Knabe nicht, wo er zur Tatzeit gewesen ist. Entweder er hat eine Flamme, von der niemand etwas wissen darf, oder er ist unser Täter.“ Der Vorsitzende überlegte, wie er das Drama zu Ende bringen könnte, und griff schließlich auf einen Trick zurück, der zwar nicht ganz rechtmäßig, dafür aber sehr erfolgreich war.
Geschlossen kehrten sie zur Richterbank zurück. Der Wolf saß immer noch auf dem Stuhl vor dem Vorsitzenden, die Angst war ihm ins Gesicht geschrieben. Die Zuschauer tuschelten. Sie spürten, dass jetzt etwas passieren würde, mit dem sie nicht rechneten, und urplötzlich wurde es laut.
„Der war’s, Richter!“ bläkte jemand aus der dritten Reihe der Zuschauer.
„Lass den Höllein frei, der wird zu Hause angekettet. Strafe genug!“
„Der Ralph ist unser Freund. Der macht sowas nicht“, knurrte ein Marder, ein berüchtigter Aufrührer. „Ich kenn den genau!“
„In dubio pro … dubio pro!“ quakte eine Kröte.
„In dubio pro reo heißt das, du Depp“, mischte sich ein Waldkauz schreiend ein.
Im Saal wurde es immer lauter. „So’n Lump gehört … Rübe ab! Basta!“
Ein kräftiger Schlag mit dem Hammer des Richters ließ die Zuschauer innerhalb einer halben Sekunde verstummen.
„Herr Lupp!“, sprach er den Wolf an. „Den Abgleich der Fußabdrücke müssen wir aus personellen Gründen auf morgen verschieben. Aber es gibt eine neue Information, die noch wichtiger ist: Wir haben fremde DNA am Hals des Opfers rund um die Bisswunde gefunden. Wir nehmen jetzt eine Speichelprobe von Ihnen und vergleichen sie. Decken sich die Befunde, sind Sie geliefert. Sie können aber auch ein Geständnis ablegen. Das wirkt strafmildernd.“
Lupp zögerte einen Moment und vergrub seine Schnauze zwischen den Vorderläufen, dann gestand er mit belegter Stimme und gab auch zu, die Beute bei Höllein abgelegt zu haben, um den Verdacht von sich zu lenken. Das fand der Richter besonders erschwerend. Ein letztes Mal wandte er sich Lupp zu.
„Haben Sie noch etwas zu sagen, Angeklagter? Sie haben das letzte Wort. Bitte!“
„Ich hatte doch nur Hunger“, winselte er.
„Das glaube ich Ihnen gern, aber das ist keine Entschuldigung. Wenn wir das zuließen, hätten wir bald Zustände wie bei den Menschen.“ Der Richter und seine Beisitzer erhoben sich. „Damit ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Urteilsverkündung in 15 Minuten.“ Der Vorsitzende klemmte seinen Ordner unter den Arm und verließ den Saal; die Beisitzer folgten ihm.
*
„Was machen wir denn jetzt mit dem Kerl?“, fragte der Richter in die Runde.
„Todesstrafe, was sonst, das ist ius cogens. Und das aus mehreren Gründen.“
„Die da wären?“, wollte eine der Elstern wissen, die das erste Mal Beisitzerin war.
Der Richter klärte sie auf. „Einer unserer Rechtsgrundsätze ist, dass wir keine Zivilisten verletzen oder töten.“
„Wie, Zivilisten?“
„Zivilisten sind Haus- und Nutztiere, die den Menschen gehören und von ihnen geschützt werden. Wir wollen doch nicht riskieren, dass ihre Besitzer mit Waffen hinter uns her sind, oder?
„Sehr gutes Argument. Und weiter?“
„Die Tötung erfolgte auf einem Privatgrundstück. Das geht aus den angeführten Gründen überhaupt nicht.“
„Aha! Gibt es noch einen Grund?“
Der Richter fuhr fort. „Ja, die Denunzierung des Schäferhundes“, erklärte er. „Ich halte sie für besonders verwerflich. Und alles ist geschehen mit Dolus directus. Eigentlich gibt es kein Pardon.“
„Also: dreimal Todesstrafe. Jawoll, zeigen wir ein konsequentes Vorgehen.“
„Was heißt ‚eigentlich‘?“, fragte eine Krähe mit kehligem Krächzen.
„Eigentlich heißt, dass wir ihn nicht aufhängen können, weil Wölfe nach dem Recht der Menschen geschützt sind. Artenschutz nennen sie das. Als Institution muss ich eine solche Regelung akzeptieren.“
„Dann sperren wir den Kerl lebenslang ein, und schon haben wir Ruhe in der Bevölkerung.“
„Sie haben Recht, Beisitzerin. Aber da ist noch eine politische Perspektive, die wir ebenfalls beachten sollten. Wenn das Urteil lebenslänglich lautet, füttert die Gemeinschaft ihn vielleicht noch zehn Jahre durch. Stellen Sie sich mal die Kosten vor! Dann müssen wir das Gefängnis und das Wachpersonal unterhalten. Und wenn der krank wird, wird’s nochmal teurer.“
„Eine gewaltige Belastung für den Haushalt“, befand die andere Krähe. „Aber wie soll die Strafe dann lauten?“
Der Richter zuckte mit den Schultern, begab sich ans Fenster und starrte hinaus. Die Beisitzer wagten nicht, ihn in seiner Suche nach einer gerechten Strafe zu stören. Nach vier, fünf Minuten schaute er auf die Uhr.
„Die fünfzehn Minuten sind rum. Ich denke, ich habe die richtige Entscheidung gefunden.“
*
„Silentium! Ruhe! Ruhe!“ Der Richter wartete eine Minute, dann schwang er seinen Hammer erneut. „Ruhe jetzt, sonst lass ich Sie alle aus dem Saal entfernen.“
Die Menge beruhigte sich, und der Vorsitzende ergriff sofort das Wort.
„Ich verkünde nun das Urteil. Es lautet: Freispruch!“
Die Zuschauer raunten, tuschelten, maulten und warteten ungeduldig auf die Begründung, der Dachs sprang auf, um seinen spontanen Protest zu demonstrieren, was er so noch nie gemacht hatte, setzte sich aber gleich wieder. „Da bin jetzt aber mal gespannt“, keifte er.
Dann verkündete der Richter: „Ich unterlasse es bewusst, die Urteilsbegründung im Juristendeutsch vorzutragen, weil ich möchte, dass die Bevölkerung, für die wir ja da sind, meine Beweggründe versteht. Stellen sie sich vor, was passiert, wenn wir ein Todesurteil vollstrecken würden und der Angeklagte gehängt würde. Der Tod am Strick dauert vielleicht fünfzehn Minuten, dann ist alles vorbei. Fünfzehn Minuten Strafe für eine Tat, die normalerweise mit dreimal Todesstrafe geahndet wird. So billig soll er uns nicht davonkommen. Wenn wir ihn laufen lassen, wird jeder mit dem Finger auf ihn zeigen – ein Leben lang. Er ist gezeichnet als Mörder, und die Gesellschaft wird ihn meiden und ausschließen. Das nenne ich eine richtige Strafe, und sie dauert wirklich ein Leben lang. Lebenslänglich sozusagen.“
Die Zuschauer begannen wieder zu murmeln und zu tuscheln und waren schließlich zufrieden. Nur der Staatsanwalt wollte das Urteil nicht so recht begreifen.
„Was ist denn los, Kollege? Wollen Sie eine Berufung provozieren?“, sprach er den Richter an.
„Der Kerl ist quasi immun durch den Artenschutz, den die Menschen beschlossen haben. Ihn als Gezeichneten in die Gesellschaft zu entlassen, ist daher die einzige Möglichkeit, ihn auf alle Zeiten loszuwerden. Lebenslängliche Verbannung durch die Hintertür – fällt Ihnen etwas Besseres ein?“
„Bitte nehmen Sie Platz.“ Er wandte sich an die Gerichtsschreiberin. „Sind die geladenen Personen erschienen?“
Sie waren es: Der Angeklagte Ralf Höllein, ein Deutscher Schäferhund, die Zeugen Jost Gräbner, ein Maulwurf, und Leon Augenthaler, ein vom Alter gezeichneter Roter Milan. Richter Jakob Schwartz, ein Kolkrabe der selten gewordenen Art Corvus corax, Singvogel und des Schreibens und Lesens kundig, konnte eine mehrjährige Tätigkeit am Obersten Gericht vorweisen, was ihm größten Respekt auch hier an diesem Haus einbrachte. Er klopfte dreimal mit dem Holzhammer auf den Tisch und ergriff das Wort.
„In der Strafsache Höllein rufe ich den Angeklagten Ralf Höllein auf. Bitte nehmen Sie Platz!“ Er zeigte auf einen Stuhl nur fünf Meter vor der Richterbank. „Der Staatsanwalt wird Ihnen jetzt vortragen, weswegen Sie beschuldigt werden. Danach können Sie zu den Anschuldigungen Stellung nehmen.“
Höllein trat vor und setzte sich. Seine Blicke wechselten ständig zwischen dem Staatsanwalt, einem Dachs mit dem Namen Liszt, dem Richter und seinem Verteidiger Helfrich Nöthen, einem ergrauten Fuchs, der auf über 1200 Mandate zurückblicken konnte.
Staatsanwalt Liszt erhob sich, entfaltete ein Blatt Papier und verlas fauchend die Anklage.
„Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 14. 6. ein Lamm von der Weide des benachbarten Hofes der Familie Ricker entwendet und getötet zu haben. Für die Tat gibt es mehrfache Beweise: Eine Blutspur führt direkt von der fremden Wiese zur Hütte des Angeklagten. Die Polizei, vertreten durch die beiden Waschbären Zott und Krümmel, hat das zur Hälfte verzehrte Lamm im Stall seines Herren gefunden. Zeugen bestätigen das Verbringen des Lammes zum Stall.“ Liszt setzte sich.
„Wenn Sie sich zu den Vorwürfen äußern würden?“, fragte Schwartz und nickte dem Angeklagten zu.
„Alles erlogen“, polterte Höllein und zog zur Unterstreichung seines Protestes die Lefzen hoch. „Mein Herr hat ein Rind geschlachtet, und ich schlage mir mit dem Pansen den Magen so voll, dass ich kaum noch laufen kann. Seit drei Tagen esse ich nur Pansen. Warum sollte ich mir die Mühe machen, auch noch ein Lamm zu reißen. Das kann doch ein Hund allein gar nicht runterbringen. Ich habe das ausgeweidete Lamm nicht einmal gesehen. Wo haben Sie es noch mal gefunden?“
Schwartz blätterte in seinen Akten. „Im Stall neben Ihrer Hütte gleich hinter der Tür.“
„Ich möchte noch etwas hinzufügen, Herr Richter. Auf dem Nachbarhof wachen zwei Australian Shepherds und ein Dobermann. Die würden mich zerreißen, wenn herauskäme, dass ich es war; so ein Risiko würde ich nie eingehen.“
Da meldete sich Hölleins Anwalt Nöthen zu Wort. „Also, Herr Vorsitzender, wenn wir die Tatzeit nicht haben, lässt sich der Hergang überhaupt nicht rekonstruieren. Was Sie hier vortragen, ist alles sehr vage. Darauf wollen Sie doch kein Urteil stützen!“
„Ja, ja, ist ja gut! Wir sind doch mit der Beweisaufnahme noch nicht fertig.“ Der Richter schaute kurz in seine Dokumente. „Ich rufe auf den Zeugen Klaus Gräbner, seines Zeichens Maulwurf.“
Gräbner kam herbeigeeilt und lächelte. So ein Publikum hatte er seinen Lebtag nicht erlebt. Auch wenn er blinzeln musste, weil es im Saal zu hell war, erkannte er, dass die Welt außerhalb seiner stockdunklen Katakomben durchaus ihre Reize hatte.
„Bitte erzählen Sie dem Gericht, was Sie gesehen haben!“
„Ich muss mich vergraben haben“, begann Gräbner. „Und die Orientierung habe ich für einen Moment wohl auch verloren. Jedenfalls grabe und grabe ich, und plötzlich sehe ich nur noch Gras um mich herum in dieser fürchterlichen Helligkeit. Und als ich zum Himmel aufsah, konnte ich erkennen, wie der da“ – er deutete auf Höllein – „ein blutendes Lamm in Richtung seiner Hütte zerrte.“
„Und Sie sind sich sicher, dass es der Angeklagte war?“
„Aber ja doch!“, betonte er und blinzelte den Angeklagten an.
„So geht das nicht!“, wandte der Verteidiger ein. „Ich zweifle die Glaubwürdigkeit des Zeugen an. Maulwürfe sind doch per se mehr oder weniger blind. Wie alt sind Sie, Herr Gräbner?“
„Fünf Jahre.“
„Wie hoch ist die Lebenserwartung eines Maulwurfs?“
„Maximal fünf Jahre.“
„Maximal, sagen Sie? Dann erleben Sie gerade die letzte Phase Ihres Lebens mit Arthrose, Muskelschwund, Verdauungsschwierigkeiten und Konditionsschwäche.“
„Stimmt!“, frohlockte Gräbner. „Ist ja toll! Woher wissen Sie das?“
„Ich weiß es halt, und ich weiß auch, dass ihre Augen nicht mehr die Sehkraft haben, die sie haben sollten, wenn Sie hier als Augenzeuge auftreten. Ich will nicht behaupten, dass Sie völlig blind sind, aber mit voller Sehkraft gehen Sie nicht mehr durchs Leben.“
Der Richter vergrub eine Kralle im Gefieder seines Kinns, stützte seinen Kopf darauf und überlegte. „Gut, danke für Ihre Aussage, Herr Gräbner. Das Gericht entlässt Sie hiermit. Die Zeugin Augenthaler bitte.“
Die Rotmilan-Henne watschelte mit halb ausgebreiteten Flügeln zum Zeugenstuhl.
„Sie sagten bei der Befragung, Sie hätten den Angeklagten mit seiner Beute von der Weide zu seiner Hütte laufen sehen. Wie hoch sind Sie bei dieser Beobachtung geflogen?“
„Etwa zweihundert Meter bei wolkenlosem Himmel.“
„Und aus dieser Höhe erkennen Sie noch alles randscharf?“
„Wenn ich’s nicht könnte, wären meine Jungen und ich längst verhungert. Ich behielt den Täter im Blick, weil ich wissen wollte, wohin er das Lamm schleppte. Das zu wissen, war mir wichtig, da ich selbst an der Beute interessiert war. Sie hätte meine Jungen tagelang satt gemacht.“
„Und Sie haben den Angeklagten eindeutig erkannt?“
„Es gibt keinen Zweifel. Er erschien mir etwas grauer, aber das kann am Sonnenlicht liegen.“
Der Vorsitzende nickte. „Gut, gnädige Frau; Sie sind damit entlassen.“ Und dann wandte er sich an den Angeklagten. „Das sind erdrückende Beweise, Herr Höllein. Vielleicht beraten Sie sich mit Ihrem Verteidiger, ob Sie nicht besser ein Geständnis ablegen. Das Gericht würde das bei der Strafzumessung berücksichtigen.“
Verteidiger Nöthen sprang auf. „Auf gar keinen Fall. Mein Mandant ist unschuldig, und seine Tat ist keineswegs nachgewiesen. Was sagt denn überhaupt die KTU? Die müssen doch Spuren gefunden haben.“
„Es gibt Fußabdrücke. Wir werden Sie mit denen des Angeklagten abgleichen.“
„Tun Sie das!“
„Ich möchte noch etwas sagen.“ Höllein holte erneut Anlauf. „Ich war fast den ganzen Abend vor dem Kamin bei meinem Herrn gelegen. Kurz vor Mitternacht hat er mich rausgebracht und an die Kette gelegt. Ich kann also gar nicht der Täter sein. Ich habe ein Alibi.“
*
In diesem Moment kam ein Bote von der Kriminaltechnik und legte ein Papier vor.
Richter Schwartz las vor. „Ich habe hier das Ergebnis. Bei den Abdrücken handelt es sich um die eines Wolfes.“
„Lachhaft, einfach lachhaft!“, polterte der Staatsanwalt dazwischen. „Jeder weiß doch, dass es kaum einen Unterschied zwischen Wolf und Schäferhund gibt.“
In diesem Moment erhob sich einer der Zuschauer und versuchte, den Saal fluchtartig zu verlassen.
“Festhalten! Festhalten!“, schrie der Richter mit krächzender Stimme, und die beiden Wachbeamten, zwei ausgewachsene Schwarzkittel, versperrten mit einer einzigen Bewegung den Ausgang. Der Flüchtende war ein Wolf mit dem Namen Erich Lupp. Er wehrte sich kaum und ließ sich festnehmen, und nach einer Befragung zog sich der Vorsitzende mit seinen vier Beisitzern, das waren zwei Nebelkrähen und zwei Elstern, zur Beratung zurück.
„Er hat kein Alibi. Warum erzählt uns der alte Knabe nicht, wo er zur Tatzeit gewesen ist. Entweder er hat eine Flamme, von der niemand etwas wissen darf, oder er ist unser Täter.“ Der Vorsitzende überlegte, wie er das Drama zu Ende bringen könnte, und griff schließlich auf einen Trick zurück, der zwar nicht ganz rechtmäßig, dafür aber sehr erfolgreich war.
Geschlossen kehrten sie zur Richterbank zurück. Der Wolf saß immer noch auf dem Stuhl vor dem Vorsitzenden, die Angst war ihm ins Gesicht geschrieben. Die Zuschauer tuschelten. Sie spürten, dass jetzt etwas passieren würde, mit dem sie nicht rechneten, und urplötzlich wurde es laut.
„Der war’s, Richter!“ bläkte jemand aus der dritten Reihe der Zuschauer.
„Lass den Höllein frei, der wird zu Hause angekettet. Strafe genug!“
„Der Ralph ist unser Freund. Der macht sowas nicht“, knurrte ein Marder, ein berüchtigter Aufrührer. „Ich kenn den genau!“
„In dubio pro … dubio pro!“ quakte eine Kröte.
„In dubio pro reo heißt das, du Depp“, mischte sich ein Waldkauz schreiend ein.
Im Saal wurde es immer lauter. „So’n Lump gehört … Rübe ab! Basta!“
Ein kräftiger Schlag mit dem Hammer des Richters ließ die Zuschauer innerhalb einer halben Sekunde verstummen.
„Herr Lupp!“, sprach er den Wolf an. „Den Abgleich der Fußabdrücke müssen wir aus personellen Gründen auf morgen verschieben. Aber es gibt eine neue Information, die noch wichtiger ist: Wir haben fremde DNA am Hals des Opfers rund um die Bisswunde gefunden. Wir nehmen jetzt eine Speichelprobe von Ihnen und vergleichen sie. Decken sich die Befunde, sind Sie geliefert. Sie können aber auch ein Geständnis ablegen. Das wirkt strafmildernd.“
Lupp zögerte einen Moment und vergrub seine Schnauze zwischen den Vorderläufen, dann gestand er mit belegter Stimme und gab auch zu, die Beute bei Höllein abgelegt zu haben, um den Verdacht von sich zu lenken. Das fand der Richter besonders erschwerend. Ein letztes Mal wandte er sich Lupp zu.
„Haben Sie noch etwas zu sagen, Angeklagter? Sie haben das letzte Wort. Bitte!“
„Ich hatte doch nur Hunger“, winselte er.
„Das glaube ich Ihnen gern, aber das ist keine Entschuldigung. Wenn wir das zuließen, hätten wir bald Zustände wie bei den Menschen.“ Der Richter und seine Beisitzer erhoben sich. „Damit ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Urteilsverkündung in 15 Minuten.“ Der Vorsitzende klemmte seinen Ordner unter den Arm und verließ den Saal; die Beisitzer folgten ihm.
*
„Was machen wir denn jetzt mit dem Kerl?“, fragte der Richter in die Runde.
„Todesstrafe, was sonst, das ist ius cogens. Und das aus mehreren Gründen.“
„Die da wären?“, wollte eine der Elstern wissen, die das erste Mal Beisitzerin war.
Der Richter klärte sie auf. „Einer unserer Rechtsgrundsätze ist, dass wir keine Zivilisten verletzen oder töten.“
„Wie, Zivilisten?“
„Zivilisten sind Haus- und Nutztiere, die den Menschen gehören und von ihnen geschützt werden. Wir wollen doch nicht riskieren, dass ihre Besitzer mit Waffen hinter uns her sind, oder?
„Sehr gutes Argument. Und weiter?“
„Die Tötung erfolgte auf einem Privatgrundstück. Das geht aus den angeführten Gründen überhaupt nicht.“
„Aha! Gibt es noch einen Grund?“
Der Richter fuhr fort. „Ja, die Denunzierung des Schäferhundes“, erklärte er. „Ich halte sie für besonders verwerflich. Und alles ist geschehen mit Dolus directus. Eigentlich gibt es kein Pardon.“
„Also: dreimal Todesstrafe. Jawoll, zeigen wir ein konsequentes Vorgehen.“
„Was heißt ‚eigentlich‘?“, fragte eine Krähe mit kehligem Krächzen.
„Eigentlich heißt, dass wir ihn nicht aufhängen können, weil Wölfe nach dem Recht der Menschen geschützt sind. Artenschutz nennen sie das. Als Institution muss ich eine solche Regelung akzeptieren.“
„Dann sperren wir den Kerl lebenslang ein, und schon haben wir Ruhe in der Bevölkerung.“
„Sie haben Recht, Beisitzerin. Aber da ist noch eine politische Perspektive, die wir ebenfalls beachten sollten. Wenn das Urteil lebenslänglich lautet, füttert die Gemeinschaft ihn vielleicht noch zehn Jahre durch. Stellen Sie sich mal die Kosten vor! Dann müssen wir das Gefängnis und das Wachpersonal unterhalten. Und wenn der krank wird, wird’s nochmal teurer.“
„Eine gewaltige Belastung für den Haushalt“, befand die andere Krähe. „Aber wie soll die Strafe dann lauten?“
Der Richter zuckte mit den Schultern, begab sich ans Fenster und starrte hinaus. Die Beisitzer wagten nicht, ihn in seiner Suche nach einer gerechten Strafe zu stören. Nach vier, fünf Minuten schaute er auf die Uhr.
„Die fünfzehn Minuten sind rum. Ich denke, ich habe die richtige Entscheidung gefunden.“
*
„Silentium! Ruhe! Ruhe!“ Der Richter wartete eine Minute, dann schwang er seinen Hammer erneut. „Ruhe jetzt, sonst lass ich Sie alle aus dem Saal entfernen.“
Die Menge beruhigte sich, und der Vorsitzende ergriff sofort das Wort.
„Ich verkünde nun das Urteil. Es lautet: Freispruch!“
Die Zuschauer raunten, tuschelten, maulten und warteten ungeduldig auf die Begründung, der Dachs sprang auf, um seinen spontanen Protest zu demonstrieren, was er so noch nie gemacht hatte, setzte sich aber gleich wieder. „Da bin jetzt aber mal gespannt“, keifte er.
Dann verkündete der Richter: „Ich unterlasse es bewusst, die Urteilsbegründung im Juristendeutsch vorzutragen, weil ich möchte, dass die Bevölkerung, für die wir ja da sind, meine Beweggründe versteht. Stellen sie sich vor, was passiert, wenn wir ein Todesurteil vollstrecken würden und der Angeklagte gehängt würde. Der Tod am Strick dauert vielleicht fünfzehn Minuten, dann ist alles vorbei. Fünfzehn Minuten Strafe für eine Tat, die normalerweise mit dreimal Todesstrafe geahndet wird. So billig soll er uns nicht davonkommen. Wenn wir ihn laufen lassen, wird jeder mit dem Finger auf ihn zeigen – ein Leben lang. Er ist gezeichnet als Mörder, und die Gesellschaft wird ihn meiden und ausschließen. Das nenne ich eine richtige Strafe, und sie dauert wirklich ein Leben lang. Lebenslänglich sozusagen.“
Die Zuschauer begannen wieder zu murmeln und zu tuscheln und waren schließlich zufrieden. Nur der Staatsanwalt wollte das Urteil nicht so recht begreifen.
„Was ist denn los, Kollege? Wollen Sie eine Berufung provozieren?“, sprach er den Richter an.
„Der Kerl ist quasi immun durch den Artenschutz, den die Menschen beschlossen haben. Ihn als Gezeichneten in die Gesellschaft zu entlassen, ist daher die einzige Möglichkeit, ihn auf alle Zeiten loszuwerden. Lebenslängliche Verbannung durch die Hintertür – fällt Ihnen etwas Besseres ein?“