Stopp dem Klimawandel: Verordnung zur Aufstellung klimaregulativer Stoppschilder (KlimStoppV 2035/Ξ)

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Verordnung zur Aufstellung klimaregulativer Stoppschilder (KlimStoppV 2035/Ξ)
Vom Korlament (kosmisches Parlament) beschlossen am 31. September 2025 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU sowie drei Abgeordneten der FDP sowie aller anderen Parteien mit 90% Mehrheit.

§1 Zweck der Verordnung
Diese Vorschrift dient der flächendeckenden symbolischen Eindämmung des Klimawandels durch visuelle Intervention im öffentlichen Raum. Ziel ist die semantische Beruhigung der Natur und die performative Gestaltung politischer Änderungen der Naturgesetze.

§2 Schildtyp und Gestaltung
(1) Die Schilder tragen die Aufschrift:

„Klimawandel: Stopp!“ in weißer Schrift auf rotem, achteckigem Hintergrund gemäß DIN 67520.
(2) Optional dürfen die Schilder mit einem stilisierten Thermometer und einem blühenden Globus versehen werden, auf blauem Schild mit heller Lagune.

§3 Aufstellungsorte
(1) Schilder sind verpflichtend aufzustellen:
  • vor Wäldern
  • an allen Einfahrtsstraßen zu Industriegebieten
  • vor Kohlekraftwerken, Raffinerien und Tankstellen
  • an Autobahnauffahrten und Flughafenzufahrten
  • vor Parteizentralen, sofern dort energiepolitische Entscheidungen getroffen werden
  • vor Übungsplätzen für neuartige Verteidigung
(2) Zusätzlich empfohlen:
  • Schulhöfe, um frühzeitige semantische Prägung der Natur zu fördern
  • Parkplätze von SUVs mit unter 12,5 Tonnen Leergewicht
§4 Wirkung und Interpretation
(1) Die Schilder sind eine wirksame Maßnahme und ersetzen keine technischen Emissionsgrenzwerte, sie wirken durch Meinungsfreiheit. (2) Ihre Präsenz erzeugt eine Unterbrechung des Klimawandels durch visuelle Autorität. (3) Bürgerinnen und Bürger dürfen beim Passieren der Schilder kurz innehalten und symbolisch den Klimawandel auffordern: „anhalten!“, bevor sie weiterfahren.

§5 Evaluierung
(1) Die Wirksamkeit der Maßnahme wird alle fünf Jahre durch das Institut für semantische Thermodynamik und performative Umweltpolitik überprüft. (2) Sollte der Klimawandel fortschreiten, wird die Schildgröße verdoppelt und die Zahl der Schilder quadriert.
 
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