Sylvesterschock
Bonifacius Bondit
Stürkampsweg 10
01234 Zahllstadt
An das Finanzamt
z.Hd. des F.A.Leiters,
des ehrenwerten und unfehlbaren
Herrn Oberfinanzoberrat Pressowski.
Stürkampsweg 31-41
01234 Zahlstadt
Betr.: Steuer-Nr. DINRWII 812411 30100BB151 429
Bezug: Ihr Schreiben v.22.12.29991ESTR.-Vorauszahlung für Anno 3000
31.12.2999 23.30 Uhr
Euer Merkwürden!
Eben habe ich Ihr o.g. Schreiben erhalten, mit dem Sie die beantragte Herabsetzung meiner Einnkommenssteuervorauszahlung für das Jahr 3000 ablehnen. Wie ich Ihnen bereits in meiner Erklärung zum Formular >Einkommenssteuer-Vorauszahlung 3000 KA 1, Anlage 5, Punkt 7a< darlegte, habe ich bis zu meinem 140.Lebensjahr gearbeitet, da die ab dem 91.Lebensjahr gezahlte Rente nach Abzug aller Steuern und Abgaben für Sozialversicherungsleistungen nur die Mietkosten meiner Wohnung abdeckte. Seit Ende meines 139. Lebensjahres bin ich nun 110% schwerbehindert und darf entsprechend dem Gesetz zum Schutz der Gesundheit schwerbehinderter Mitbürger, 1. Änderung, 2 Nachtrag Absatz 16 A bb nur noch 3 Stunden täglich arbeiten, wodurch sich mein voraussichtliches Einkommen im Jahre 3000 auf ca. 1/3 vermindern wird. Da Sie jedoch trotz dieser Situation eine Verminderung der Einkommenssteuer-vorauszahlungen für das kommende Jahrtausend nicht nur abgelehnt, sondern die Vorauszahlungen erhöht haben, sehe ich mich zu meinem Bedauern gezwungen, Einspruch einzu-legen gegen ihren Bescheid gem.§ 7a, 3. Satz.
Um Ihnen Arbeit zu sparen, habe ich Ihre möglichen Antworten bereits vorbereitet. Sie brauchen nur die zutreffende Antwort anzukreuzen und mir wieder zuzusenden:
a) Als Steuerzahler sollten Sie wissen, daß wir ohnehin schon überlastet sind und uns nicht mit unsinnigen Einsprüchen über Minimalbeträge befassen können. Hier haben Sie Ihr nicht nur blödes, sondern auch freches Schreiben zurück. Werfen Sie es schleunigst in den Papierkorb und belästigen Sie uns nicht mehr. Unser Bescheid bleibt unverändert.
b) Sie wollen uns doch nicht weis machen, daß Sie wirklich nur das bißchen Einkommen haben werden, das nach Ihrer Berechnung nach Abzug aller Schuldzinsen übrig bleiben dürfte. Versuchen Sie nicht, uns für blöd zu verkaufen, sonst kriegen Sie eine Steuerprüfung auf den Hals geschickt, die sich gewaschen hat. Ihnen dürfte bekannt sein, daß wir diese zurück bis anno 18-hundert Krug zurück durchführen können, wenn wir wollen. Und wir werden wollen, wenn Sie uns nochmal unnötige Arbeit machen. Unser Bescheid bleibt bestehen.
c) Wir können ja verstehen, daß Ihnen die Muffe saust angesichts der um 184 % erhöhten Vorauszahlungsforderungen für das kommende Jahr. Aber bedenken Sie, daß Sie doch gerade eben eine Rückzahlung für das Jahr 2996 in Höhe von 2.75 € zugesprochen bekommen haben, die wir mit den nunmehr erhöhten Vorauszahlungen verrechnen werden. Somit wird Ihnen doch wenigstens erst einmal die nächste Vorauszahlung erheblich erleichtert. Kommt Zeit, wird auch Rat kommen. Unser Bescheid bleibt bestehen.
d) Sie haben zwar in der Sache recht, wenn Sie darauf aufmerksam machen, daß die von uns angesetzten Vorauszahlungen etwas hoch erscheinen. Wir sind jedoch sicher, daß Sie als treuer Bundesbürger alle Anstrengungen unternehmen werden, unsere Auflagen zu erfüllen. Es ist doch besser, rechtzeitig zuviel Steuern zu zahlen und sich später an einer Rückzahlung erfreuen zu können, als zuwenig zu zahlen und dann mit einer saftigen Nachzahlung konfrontiert zu werden. Nur Mut, Sie werden es schon schaffen! Unser Bescheid bleibt bestehen.
e) Wir könnten zwar Ihren Einspruch abschmettern, wenn wir wollten, oder unsere Antwort so verzögern, daß Sie inzwischen schon längst gezahlt haben müssen. Da Sie sich aber geziemend höflich ausgedrückt haben und uns mit der erforderlichen und erwartbaren Ehrerbietung Ihr Anliegen vorgetragen haben, wollen wir quasi Gnade vor Recht ergehen lassen und vorerst die Vorauszahlungen nur um
126 % erhöhen. Damit ist es aber genug! Reizen Sie uns nicht.
f) lhre Argumente haben uns - zumindest teilweise - überzeugt.Wir hatten jedoch bei unserer Forderung gedacht: >man kann es ja mal versuchen<. Schließlich braucht der Staat immer mehr Geld, wenn auch der öffentliche Sparhaushalt nur unerheblich höher liegt als im vorigen Jahr. So wird die Neuverschuldung des Staates im kommenden Jahr nur um 7,99% steigen. Und irgendwoher muß das Geld schließlich kommen. Das werden Sie sicher einsehen. Wir werden es also bei den bisherigen Vorauszahlungen lassen.
g) Sie haben recht. Es war nicht fair, Ihnen Arger, Kosten und Mühe verursacht zu haben. Ihrem Antrag wird trotzdem nicht statt gegeben.
a-g) Gnade Ihnen Gott, Sie gehen in das Widerspruchsverfahren. Das ist kostenpflichtig! Sie können sicher sein, wir werden den Streitwert so hoch ansetzen, daß Ihnen die Augen tränen werden und Sie schon vor der ersten Anhörung finanziell am Boden liegen werden.
(P.S. wir sind bereit anläßlich einer Einladung Ihrerseits zu einem Neujahrsessen über die Streichung des 2. ,,nicht" unter Punkt g) mit Ihnen zu sprechen)
(C) Alle Rechte vorbehalten by B.Bondit
Bonifacius Bondit
Stürkampsweg 10
01234 Zahllstadt
An das Finanzamt
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des ehrenwerten und unfehlbaren
Herrn Oberfinanzoberrat Pressowski.
Stürkampsweg 31-41
01234 Zahlstadt
Betr.: Steuer-Nr. DINRWII 812411 30100BB151 429
Bezug: Ihr Schreiben v.22.12.29991ESTR.-Vorauszahlung für Anno 3000
31.12.2999 23.30 Uhr
Euer Merkwürden!
Eben habe ich Ihr o.g. Schreiben erhalten, mit dem Sie die beantragte Herabsetzung meiner Einnkommenssteuervorauszahlung für das Jahr 3000 ablehnen. Wie ich Ihnen bereits in meiner Erklärung zum Formular >Einkommenssteuer-Vorauszahlung 3000 KA 1, Anlage 5, Punkt 7a< darlegte, habe ich bis zu meinem 140.Lebensjahr gearbeitet, da die ab dem 91.Lebensjahr gezahlte Rente nach Abzug aller Steuern und Abgaben für Sozialversicherungsleistungen nur die Mietkosten meiner Wohnung abdeckte. Seit Ende meines 139. Lebensjahres bin ich nun 110% schwerbehindert und darf entsprechend dem Gesetz zum Schutz der Gesundheit schwerbehinderter Mitbürger, 1. Änderung, 2 Nachtrag Absatz 16 A bb nur noch 3 Stunden täglich arbeiten, wodurch sich mein voraussichtliches Einkommen im Jahre 3000 auf ca. 1/3 vermindern wird. Da Sie jedoch trotz dieser Situation eine Verminderung der Einkommenssteuer-vorauszahlungen für das kommende Jahrtausend nicht nur abgelehnt, sondern die Vorauszahlungen erhöht haben, sehe ich mich zu meinem Bedauern gezwungen, Einspruch einzu-legen gegen ihren Bescheid gem.§ 7a, 3. Satz.
Um Ihnen Arbeit zu sparen, habe ich Ihre möglichen Antworten bereits vorbereitet. Sie brauchen nur die zutreffende Antwort anzukreuzen und mir wieder zuzusenden:
a) Als Steuerzahler sollten Sie wissen, daß wir ohnehin schon überlastet sind und uns nicht mit unsinnigen Einsprüchen über Minimalbeträge befassen können. Hier haben Sie Ihr nicht nur blödes, sondern auch freches Schreiben zurück. Werfen Sie es schleunigst in den Papierkorb und belästigen Sie uns nicht mehr. Unser Bescheid bleibt unverändert.
b) Sie wollen uns doch nicht weis machen, daß Sie wirklich nur das bißchen Einkommen haben werden, das nach Ihrer Berechnung nach Abzug aller Schuldzinsen übrig bleiben dürfte. Versuchen Sie nicht, uns für blöd zu verkaufen, sonst kriegen Sie eine Steuerprüfung auf den Hals geschickt, die sich gewaschen hat. Ihnen dürfte bekannt sein, daß wir diese zurück bis anno 18-hundert Krug zurück durchführen können, wenn wir wollen. Und wir werden wollen, wenn Sie uns nochmal unnötige Arbeit machen. Unser Bescheid bleibt bestehen.
c) Wir können ja verstehen, daß Ihnen die Muffe saust angesichts der um 184 % erhöhten Vorauszahlungsforderungen für das kommende Jahr. Aber bedenken Sie, daß Sie doch gerade eben eine Rückzahlung für das Jahr 2996 in Höhe von 2.75 € zugesprochen bekommen haben, die wir mit den nunmehr erhöhten Vorauszahlungen verrechnen werden. Somit wird Ihnen doch wenigstens erst einmal die nächste Vorauszahlung erheblich erleichtert. Kommt Zeit, wird auch Rat kommen. Unser Bescheid bleibt bestehen.
d) Sie haben zwar in der Sache recht, wenn Sie darauf aufmerksam machen, daß die von uns angesetzten Vorauszahlungen etwas hoch erscheinen. Wir sind jedoch sicher, daß Sie als treuer Bundesbürger alle Anstrengungen unternehmen werden, unsere Auflagen zu erfüllen. Es ist doch besser, rechtzeitig zuviel Steuern zu zahlen und sich später an einer Rückzahlung erfreuen zu können, als zuwenig zu zahlen und dann mit einer saftigen Nachzahlung konfrontiert zu werden. Nur Mut, Sie werden es schon schaffen! Unser Bescheid bleibt bestehen.
e) Wir könnten zwar Ihren Einspruch abschmettern, wenn wir wollten, oder unsere Antwort so verzögern, daß Sie inzwischen schon längst gezahlt haben müssen. Da Sie sich aber geziemend höflich ausgedrückt haben und uns mit der erforderlichen und erwartbaren Ehrerbietung Ihr Anliegen vorgetragen haben, wollen wir quasi Gnade vor Recht ergehen lassen und vorerst die Vorauszahlungen nur um
126 % erhöhen. Damit ist es aber genug! Reizen Sie uns nicht.
f) lhre Argumente haben uns - zumindest teilweise - überzeugt.Wir hatten jedoch bei unserer Forderung gedacht: >man kann es ja mal versuchen<. Schließlich braucht der Staat immer mehr Geld, wenn auch der öffentliche Sparhaushalt nur unerheblich höher liegt als im vorigen Jahr. So wird die Neuverschuldung des Staates im kommenden Jahr nur um 7,99% steigen. Und irgendwoher muß das Geld schließlich kommen. Das werden Sie sicher einsehen. Wir werden es also bei den bisherigen Vorauszahlungen lassen.
g) Sie haben recht. Es war nicht fair, Ihnen Arger, Kosten und Mühe verursacht zu haben. Ihrem Antrag wird trotzdem nicht statt gegeben.
a-g) Gnade Ihnen Gott, Sie gehen in das Widerspruchsverfahren. Das ist kostenpflichtig! Sie können sicher sein, wir werden den Streitwert so hoch ansetzen, daß Ihnen die Augen tränen werden und Sie schon vor der ersten Anhörung finanziell am Boden liegen werden.
(P.S. wir sind bereit anläßlich einer Einladung Ihrerseits zu einem Neujahrsessen über die Streichung des 2. ,,nicht" unter Punkt g) mit Ihnen zu sprechen)
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