Unrechtfall

Anders Tell

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Unrechtfall

Gemeindeoberinspektorin Mechthild Sprünken war völlig eins mit ihrer Funktion als Zahnrädchen im Getriebe des Bauordnungsamtes. Die eidliche Dienstverpflichtung, die Würde ihrer wichtigen Aufgabe und die Kenntnis der Gesetze gaben ihr den Rückhalt, sich für alle Fälle gerüstet zu fühlen. Die exakte Befolgung der Rechtsnormen bestimmte ihre Grundsätze und sie konnte penetrant darauf bestehen. Dieses Pochen auf Paragraphen hatte ihr unter Kollegen den Spitznamen Spechthild eingebracht. Sie legte großen Wert auf ihre Rangbezeichnung, obwohl dessen Benutzung kaum noch verbreitet war. Sie saß aufrecht hinter ihrem peinlich aufgeräumten Schreibtisch, auf dem nur die Akte des anstehenden Termins lag.
Der Bürger Arno Brandl erschien pünktlich.
“Ich habe Sie eingeladen, um Sie über die rechtliche Situation in Ihrer Angelegenheit zu belehren.”
GOI Sprünken setzte ihre amtliche Miene auf und sprach mit Betonung: “Es gibt keinen Bestandsschutz im Unrechtfall.”
Bürger Brandl schaute perplex und wirkte überfordert. Die Inspektorin entsann sich des Seminars, an welchem sie vor Kurzem teilgenommen hatte, in dem es um bürgernahes Verhalten ging und in dem die Behörde als moderner Dienstleister verstanden wurde. Also schaltete sie um auf die zugewandte Methode, die sie in vielen Rollenspielen eingeübt hatte.
“Sehen Sie, nur weil ein Zustand schon lange besteht, sichert dies nicht seinen Fortbestand, wenn die Ursache sich im Unrecht befand.”
“Aber es hat nie jemanden gestört und auch keinem geschadet.”
“Sie haben auf der Giebelseite des in Rede stehenden Gebäudes ein Fenster eingebaut, welches durch die Baugenehmigung nicht abgedeckt war, weil es in der Bauzeichnung, die Grundlage der Entscheidung war, nicht berücksichtigt wurde.”
“Mein Vater und das Ganze liegt vierzig Jahre zurück.”
“Dem habe ich Rechnung getragen und kein Bußgeld erhoben, weil Sie nicht der Verursacher waren. Dennoch treten Sie in alle Verpflichtungen des Erblassers ein und sind gehalten, den genehmigten Zustand herbeizuführen.”
“Was heißt das konkret?”
“Ich werde dahingehend bescheiden, dass das Fenster binnen Frist zurückgebaut werden muss.”
"Dagegen lege ich Widerspruch ein.”
“Das ist Ihnen unbenommen. Ihre Aussichten sind aber gering, damit durchzudringen.”
“Und wenn ich jetzt einen veränderten Antrag mit eingezeichnetem Fenster stellen würde?”
“Können Sie damit den Rechtsbruch nicht heilen. Da könnte ja jeder rechtswidrige Fakten schaffen und durch Korrektur des Antrags seine Wünsche durchsetzen.”
“Und wenn ich mich schlicht weigere?”
“Erhalten Sie eine erneute Aufforderung, die natürlich bebußt ist.”
“Und wenn ich auch diese Frist tatenlos verstreichen lasse?”
“Werde ich einen Verwaltungsakt erlassen und unseren Betriebshof beauftragen, das Fenster von außen zu zumauern."
“Sicher ein gefundenes Fressen für die Lokalpresse, wenn sie live zeigen können, wie ein Bürger in seinem Zuhause eingemauert wird.”
Inspektorin Sprünken zeigte sich wenig beeindruckt. Brandl fragte sich, ob diese Begegnung mit Wesen aus der Verwaltung nicht etwas Unwirkliches hatte. Er konnte sich die Inspektorin in keinem anderen Lebensbereich vorstellen und stellte sich bereits vor, dass sie mit den Akten zusammen nach Feierabend in den Schrank gehängt wurde, um sie anderen Tags wieder auf ihren Stuhl zu setzen. Selbst Alexa zeigte manchmal mehr Seele.
Mit diesen Gedanken machte er sich auf den Heimweg. Er wusste noch nicht, wie er weiter vorgehen würde. Er war zu sehr mit dem Unrecht beschäftigt, in dem er sich befand. Ein Gesetz war verletzt worden und er hoffte zynisch, dass diese Verletzung für das Gesetz keine traumatischen Folgen haben würde. Aber so sehr er sich auch bemühte, stellte sich kein Unrechtsbewusstsein bei ihm ein.
 



 
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