Unterschied Plagiat/Zitat/Parodie usw. Was ist erlaubt? Was sollte man nicht tun?

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Oftmals bestehen Unklarheiten über die Frage des Plagiats (illegalen Kopierens/geistigen Diebstahls), des Zitierens, des Veröffentlichens und der gegebenen Gesetze.

Den Unterschied zu begreifen gehört zum elementaren Handwerkszeug jeden Autors.

Dabei sind zwei Ebenen zu beachten: gesetzliche und moralische. (Vom Gesetz her darf man manches, was man von der Moral her doch nicht sollte. Z.B. ist im urheberrechtlichen Sinne ein Werk im Prinzip nur eine begrenzte Zeit geschützt. Diese Zeit hängt von dem jeweiligen Land und den jeweils gültigen Gesetzen ab.)

Zu einigen Begriffen:

Zitat

Hierbei wird ein Ausschnitt aus einem Werk wiedergegeben unter Angabe der Quelle, mindestens des Autoren.
Die Quellen sollte man immer angeben.
(Ausnahme, wenn es sich um allgemein bekanntes Kulturgut handelt, wenn jeder den Autor kennt. Z.B. Brauche ich nicht unbedingt den Autoren zu nennen, wenn ich sage: Wie es in dem bekannten Gedicht heißt: "Walle, walle manche Strecke ..." - Auch hier sollte man aber besser Quelle und Autor anzugeben. Ein Zitat ist (fast immer) als solches markiert.

Ein Zitat umfasst im Allgemeinen Auszüge aus einem Werk. Im Grenzfall kann es aber auch bei einem kurzen Gedicht das gesamte Gedicht sein. Wesentlich ist, dass ein Zitat nicht für sich steht, sondern in einem eigenen Werk Verwendung findet, z.B. in einem Essay. Für manche Zitate ist die Einwilligung des Verfassers nötig, das sind aber Ausnahmen.

Geschützte Werke

Geschützte Werke laut Urheberrechtsgesetz

( http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html ) (Diesen Abschnitt zitiere ich, für weiteres gilt im Zweifelsfall immer das Gesetz, nicht meine Interpretation. es handelt sich hier auch um ein Essay, nicht um einen Rechtsbeistand - ich bin kein Anwalt.)

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:


Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

Werke der Musik;

pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;

Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;

Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.


(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Außerdem sind z.B. auch Übersetzungen geschützt.

Der Schutz ist auf 70 Jahre befristet.

Deshalb darf ich Werke von Urhebern, die über 70 Jahre tot sind, (im Prinzip) ohne jede Genehmigung veröffentlichen, nicht aber deren Übersetzungen, sofern der Übersetzer noch nicht über 70 Jahre tot ist.

Beispiel: Ich darf Limericks von Edward Lear und von Lewis Caroll veröffentlichen, nicht aber Übersetzungen ihrer Werke z. B. von Enzensberger.

Ich darf sie aber selbst übersetzen und veröffentlichen. Ich darf Übersetzungen von Enzensberger zitieren.

Ich darf die Werke von Morgenstern veröffentlichen. (Siehe auch "Projekt Gutenberg".

Ohne Genehmigung darf ich keine Werke von Enzensberger oder Christa Wolf oder anderen veröffentlichen. (Als Veröffentlichung gilt auch eine Veröffentlichung in der Leselupe.) Ausgenommen: Ich darf zitieren.

Für meine eigenen in der Leselupe veröffentlichten Werke habe ich die Genehmigung zum Veröffentlichen erteilt - unter Angabe des Urhebers.

Es gibt Ausnahmen für Archivmaterial und ähnliches, wo neu veröffentlichte Sammlungen einem Schutz unterliegen können.

Plagiat

Den Begriff des Plagiats habe ich im Urheberrecht nicht gefunden.

Es handelt sich hierbei um geistigen Diebstahl, der ein fremdes Werk als eigenes ausgibt. Moralisch verwerflich ist es auf jeden Fall. Welche rechtlichen Konsequenzen es hat, kann unterschiedlich sein.

Definition
Zum Plagiat heißt es im Brockhaus (24 Bände 2001)

Plagiat...
geistiger Diebstahl, also vollständige oder teilweise Übernahme eines fremden literar., musikal. oder bildner. Werkes in unveränderter oder nur unwesentlich geänderter Fassung unter Vorgabe eigener Urheberschaft. Das Plagiat kann den Tatbestand der Verletzung eines Urheberrechts erfüllen und somit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen; ...


In der Leselupe führt es zur Konsequenz der Löschung des Artikels und in schweren Fällen zum Ausschluss, soweit ich es verstanden habe.

Ein fremdes Werk als eigenes ausgeben geht z.B., wenn man ohne Nennung des Autors dessen Werk posted. Das erweckt den Anschein, dass das Werk von einem selbst stamme. Man sollte das nicht tun.

Ich glaube, einige in der Leselupe tun das unbewusst, sie wollen nur lediglich einen Text zur Verfügung stellen, den sie von irgendwo kennen und vergessen die Angabe des Urhebers. Man sollte ihnen vielleicht eine (einmalige) Chance geben, den Fehler zu bereinigen.


Kein Plagiat ist die Freie Nutzung eines Werkes. Dazu sagt das Urheberrecht: "Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden." (Einschränkungen gelten für Musik.)

(Ergänzung, Danke an Marc.)

Ein eigenständiges Werk zeichnet sich (auch rechtlich, zumindest nach Beispielurteilen) durch einen "überwiegenden Anteil eigener, sprich: neuer Formulierungen" aus. Natürlich kann das auch eine Art "Nacherzählung" werden - aber auch das wäre ein "eigenständiges Werk" im angeführten Sinne.


Parodien
SDie Parodie ist ein eigenständiges Werk.
Bei Parodien verwendet man ein fremdes Werk, und gestaltet es neu, ironisch und überspitzt, das gefällt den ursprünglichen Autoren nicht immer, ist aber erlaubt.
Problematisch kann es werden, wenn man dabei Beleidigungen verwendet, das hat aber mit Plagiat und Urheberschaft nichts zu tun.

Erstveröffentlichung
Eine besondere Bedeutung hat die Erstveröffentlichung. Zitieren sollte ich erst nach der ersten Veröffentlichung. Nicht aber, wenn ich ein Manuskript zufällig irgendwo gefunden habe. Veröffentlichung ist auch eine öffentliche Lesung, oder eine Veröffentlichung in der Leselupe. Nicht jedoch eine private E-Mail. Ich darf in der Leselupe ohne Genehmigung des Autors keine private E-Mail veröffentlichen.

Die Trennung von "Werk" und "Antworten" in der Leselupe dürfte rechtlich wenig relevant sein. Denn auch die Antworten sind "Werke" (zumindest oft.) (Siehe oben.)
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Ich kann niemanden zwingen, meine Werke zu veröffentlichen. Darauf beruht auch die Möglichkeit der Leselupe, Werke, die ihren Intentionen zuwiderlaufen, zu löschen. Im Falle von bestimmten Rechtsverstößen muss sie das sogar.

Künstlername

Der Urheber kann bestimmen, unter welchem Namen er veröffentlicht.

(Das ist nicht jedem in der Leselupe bewusst und führt immer wieder zu Streitigkeiten.)

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Private Kopien

Private Kopien sind erlaubt, laut Urheberrechtsgesetz, §53

"Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht. ..."

Randbemerkung

Sollten mir Fehler unterlaufen sein, oder sollte ich wesentliches vergessen haben, bitte ich um Mitteilung, ich werde versuchen, das hier zu korrigieren.

Einige Teile sind nur Ausschnitte, aber in der angegebenen Quelle kann man das ganze Urheberrechtsgesetz finden.
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Ergänzungen und Änderungen

(Der Text wurde leicht überarbeitet, ergänzt wurde ein Abschnitt zum "Eigenständigen Werk", Definition Plagiat (Dank an Monfou) und
außerdem: statt
"Zitieren kann ich erst ..." steht jetzt: "Zitieren sollte ich erst ...")

- Quellenangabe zu Zitaten sollte man immer machen.

4.5.2002 Bernd
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27.5.2001

Titel und Umschlag

Titel, Künstlernamen, Umschlaggestaltung und Bilder können durch unterschiedliche Gesetze geschützt sein. Es empfielt sich, damit vertraut zu machen.

Änderungen im Urheberrecht

Es wird bald Änderungen im deutschen Urheberrecht geben. Es empfielt sich, diese zu verfolgen.


Hinweis zu Titel und zu Änderung im Urheberecht ergänzt.
 
E

ElsaLaska

Gast
Lieber Bernd,

ich bin keine Spezialistin für das Urheberrechtsgesetzes, habe aber gelernt, korrekt zu zitieren.
Naja, zumindest in wissenschaftlichen Arbeiten, da sollte das selbstverständlich sein.
Ich vermisse die "Adaption" eines Werkes. Man muss ja nicht gleich parodieren, man kann auch ein vorgegebenes Werk adaptieren. Spontan fällt mir da die Westside Story ein, hier hat Bernstein Romeo und Julia gekonnt, wie ich finde, adaptiert. Wo hört Adaption auf und fängt das Plagiat an?
Ich meine, ein Plagiat ist einfach Abgeschriebenes, eine Adaption übernimmt spezielle Motive und Handlungsstränge und bearbeitet diese neu. Vielleicht findest Du mehr dazu.

"(Ausnahme, wenn es sich um allgemein bekanntes Kulturgut handelt, wenn jeder den Autor kennt. Z.B. Brauche ich nicht unbedingt den Autoren zu nennen, wenn ich sage: Wie es in dem bekannten Gedicht heißt: 'Walle, walle manche Strecke ...')" Zitat aus obenstehendem Post von Bernd

Hier musste ich schmunzeln.Aber nicht wegen Dir,sondern weil mir da schon einiges passiert ist und zwar in der festen Überzeugungen, man werde den Autor schon kennen.
Allgemein bekanntes Kulturgut- ein schwammiger Begriff. Lieber immer den Autoren angeben und dafür für überheblich gehalten werden, meine ich.

Irgendwann werde ich eine Parodie über Dich schreiben, Bernd. Versprochen!

Liebe Grüsse
Elsa
 
M

Monfou

Gast
Oho bester Bernd,

manchmal kann man auch zu penibel werden. Was ein Zitat ist - öhhm, sagen wir doch so, wer nicht weiß, was ein Zitat ist, sollte erst mal prüfen, ob er weiß, ob er Männchen oder Weibchen ist, ich meine, was ist ein Berg? Oder wo fangen wir an? Was ist ein Wort? Das soll nur spaßig sein, ich schätze deine Beiträge sehr.

Zum Plagiat heißt es im Brockhaus (24 Bände 2001)

Plagiat...
geistiger Diebstahl, also vollständige oder teilweise Übernahme eines fremden literar., musikal. oder bildner. Werkes in unveränderter oder nur unwesentlich geänderter Fassung unter Vorgabe eigener Urheberschaft. Das Plagiat kann den Tatbestand der Verletzung eines Urheberrechts erfüllen und somit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen; ...

Beste Grüße

Monfoi
 
E

ElsaLaska

Gast
Lieber Monfou,

"wer nicht weiß, was ein Zitat ist, sollte erst mal prüfen, ob er weiß, ob er Männchen oder Weibchen ist, ich meine, was ist ein Berg? Oder wo fangen wir an? Was ist ein Wort?"

Du setzt zuviel voraus.

LG
Elsa
 
M

Monfou

Gast
Hi, liebe ElsaLaska,


ja, man sollte den Humor nicht verlieren. Und am Ende sind die einfachsten Fragen ja die schwierigsten. Denn wer kann schon beantworten, was ein "Wort" ist? Dazu wäre vielleicht ein großartiges Gedicht nötig (so eins wie Else Lasker-Schüler sie schrieb, ehe die Arme verrückt durch Tel-Aviv irrte).

Liebe Grüße

Monfou
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Hallo, Monfou und Elsa,

danke für die Beiträge. Ich habe meinen Text leicht geändert.
Auch der zusätzliche Hinweis aus dem Brockhaus scheint mir nützlich. Er begründet übrigens auch das rigorose Vorgehen bei Plagiat.

Ich will diesen Text insgesamt so einfach lesbar, eindringlich und verständlich gestalten wie es geht, insbesondere um denen zu helfen, die sich auf dem Gebiet nicht auskennen.

Viele Grüße von Bernd
 

Fea

Mitglied
Mit dem Klau auf der Leselupe habe ich weniger das Problem, da man es hier früher oder später merkt, ob und was einer klaut. Was mich eher beschäftigt und mich davon abhält meine unfertigen Stories hier reinzustellen, ist die Frage, wer klaut ausserhalb der Leselupe?

Wie kann man denn das kontrollieren, wenn ein Nichtlupianer ne Geschichte nimmt, sie etwas umändert,sie für die seine ausgibt und irgendwo in einer Anthologie veröffentlicht?
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Hallo, Fea,

das wird wohl kaum möglich sein, herauszubekommen. Kritischer noch könnte es werden, wenn der Originalautor dann selber des Plagiats bezichtigt würde.

Im Internet selbst aber gibt es Suchmaschinen, zum Beispiel Google, da kann man ein Zitat aus seinem Text eingeben und würde entsprechende Stellen finden.
Aufwendig.
Wenig befriedigend.

Aber die Möglichkeit des Plagiats gab es ja auch schon vor dem Internet. (Das zeigt allein das Vorhandensein des Wortes.)

Abgesehen davon sind bestimmte Arten der Übernahme von Ideen in der Literatur erlaubt, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen.

Der "Erlkönig" ist zum Beispiel aus einer alten dänischen Ballade entstanden. Die Bearbeitung ist kein Plagiat.
Die Verwendung der Idee ist kein Plagiat.


Hier die Übersetzung von Herder:

Herr Oluf reitet spät und weit,
Zu bieten auf sein Hochzeitsleut';

Da tanzen die Elfen auf grünem Land,
Erlkönigs Tochter reicht ihm die Hand.

"Willkommen, Herr Oluf, was eilst von hier?
Tritt her in den Reihen und tanz mit mir!"

"Ich darf nicht tanzen, nicht tanzen ich mag,
Frühmorgen ist mein Hochzeitstag."

"Hör an, Herr Oluf, tritt tanzen mit mir,
Zwei güldne Sporen schenk ich dir.

Ein Hemd von Seide, so weiß und fein,
Meine Mutter bleicht's mit Mondenschein."

"Ich darf nicht tanzen, nicht tanzen ich mag,
Frühmorgen ist mein Hochzeitstag."

"Hör an, Herr Oluf, tritt tanzen mit mir,
Einen Haufen Goldes schenk ich dir."

"Einen Haufen Goldes nähm ich wohl;
Doch tanzen ich nicht darf noch soll."

"Und willst, Herr Oluf, nicht tanzen mit mir,
Soll Seuch' und Krankheit folgen dir."

Sie tät einen Schlag ihm auf sein Herz,
Noch nimmer fühlt' er solchen Schmerz.

Sie hob ihn bleichend auf sein Pferd;
"Reit heim nun zu deinem Fräulein wert."

Und als er kam vor Hauses Tür,
Seine Mutter zitternd stand dafür.

"Hör an, mein Sohn, sag an mir gleich,
Wie ist dein' Farbe blaß und bleich?"

"Und sollt' sie nicht sein blaß und bleich,
Ich traf in Erlenkönigsreich."

"Hör an, mein Sohn, so lieb und traut,
Was soll ich nun sagen deiner Braut?"

"Sagt ihr, ich sei im Wald zur Stund',
Zu proben da mein Pferd und Hund."

Frühmorgen, und als Tag kaum war,
Da kam die Braut mit der Hochzeitschar.

Sie schenkten Met, sie schenkten Wein,
"Wo ist Herr Oluf, der Bräutigam mein?"

"Herr Oluf, er ritt in Wald zur Stund',
Er probt allda sein Pferd und Hund."

Die Braut hob auf den Scharlach rot,
Da lag Herr Oluf, und er war tot.


Hier das Werk von Goethe:

Erlkönig
Johann Wolfgang Goethe

Wer reitet so spät durch Nacht und Wind?
Es ist der Vater mit seinem Kind;
Er hat den Knaben wohl in dem Arm,
Er faßt ihn sicher, er hält ihn warm.

Mein Sohn, was birgst du so bang dein Gesicht? -
Siehst Vater, du den Erlkönig nicht?
Den Erlenkönig mit Kron und Schweif? -
Mein Sohn, es ist ein Nebelstreif. -

»Du liebes Kind, komm, geh mit mir!
Gar schöne Spiele spiel ich mit dir;
Manch bunte Blumen sind an dem Strand,
Meine Mutter hat manch gülden Gewand.«

Mein Vater, mein Vater, und hörest du nicht,
Was Erlenkönig mir leise verspricht? -
Sei ruhig, bleibe ruhig, mein Kind;
In dürren Blättern säuselt der Wind. -

»Willst, feiner Knabe, du mit mir gehn?
Meine Töchter sollen dich warten schön;
Meine Töchter führen den nächtlichen Reihn
Und wiegen und tanzen und singen dich ein.«

Mein Vater, mein Vater, und siehst du nicht dort
Erlkönigs Töchter am düstern Ort? -
Mein Sohn, mein Sohn, ich seh es genau:
Es scheinen die alten Weiden so grau. -

»Ich liebe dich, mich reizt deine schöne Gestalt;
Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt.«
Mein Vater, mein Vater, jetzt faßt er mich an!
Erlkönig hat mir ein Leids getan! -

Dem Vater grauset's, er reitet geschwind,
Er hält in den Armen das ächzende Kind,
Erreicht den Hof mit Mühe und Not;
In seinen Armen das Kind war tot.


----
 
S

Sansibar

Gast
Urherberrecht

Lieber Bernd, mich interessiert die Frage, ob auch Tittel geschützt sind.Z. Beispiel könnte ich ein Buch mit dem Tittel > Vom Winde verweht> nehmen, dessen literaischer Inhalt aber ein völlig anderer ist. Mal davon abgesehen das mir das nicht sinnvoll erscheint.Während ich mir denke, dass man ein Gedicht durchaus so nennen könnte ohne als Plagiatist ( ist das richtig?) dazustehen.
Hast du eine Antwort? Ja doch, sonst wärest du nicht Bernd!
Gruß Sansibar
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Hier muss man sagen, wie beim Sender Jerewan, es kommt darauf an.

Vom Urheberrecht sind Titel nicht geschützt, sie können aber durch andere Gesetze geschützt sein, z.B. als Warenzeichen oder Ähnliches. Da kenne ich mich nicht so genau aus. In anderen Ländern kann es außerdem noch andere Gesetze geben.

Doppelte Titel würde ich vermeiden, soweit es geht, sofern es sich um Bücher handelt.

Bei Gedichten ist es wohl anders.

Hier ein Beispiel:

Es gibt das Buch "Friede auf Erden" von Karl May.
Es gibt ein völlig anderes Buch: "Friede auf Erden" von Stanislaw Lem. In der Volk und Welt-Ausgabe hieß es: "Der Flop".

Sehr oft haben Titel Marketinggründe.

Viel mehr kann ich dazu nicht sagen, d.h. - nur eine Teilantwort.
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Ich bin doch nicht hundertprozentig sicher, ob Titel nicht doch durch das Urheberrecht mit geschützt sind.
Ich weiß auch nicht genau, wie es sich mit den Titelseiten verhält. (Umschlaggestaltung und so weiter.)
 

Fea

Mitglied
Morgen,

bei den Titeln muss man aufpassen, die Bestseller Titel können durchaus stärker geschützt sein. Ich würde mir lieber die Mühe machen und einen einzigartigen Titel ausdenken.

Bei den Titelbildern weiss ich es ganz genau! Die sind urheberrechtlich geschützt! Da sollte man ganz vorsichtig sein und gut recherieren!
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Umschlaggestaltung, Titelbilder

Liebe Fea,

mit den Titelbildern ist klar, aber wie ist es mit der allgemeinen Gestaltung?

Die Telekom hat sich die Farbe Pink schützen lassen, wenn ich mich nicht irre ...

Ist beispielsweise die Seitenaufteilung auf dem Titel geschützt?

Eine Bekannte von mir hat ein Buch über Comics in den USA herausgegeben, sie hat für jedes Bild eine Genehmigung eingeholt, eine langwierige Geschichte. Wenn sie sie nicht bekam, konnte sie das Titelbild nicht aufnehmen.

Bevor ich das Titelbild des Buches von Bruno Bansen in meiner Rezension im Netz veröffentlichte, habe ich ihn auch erst gefragt.

(Siehe Buchempfehlungen "Wenn der Kabeljau mit ner Kabelfrau")


Grüße von Bernd
 

Haget

Mitglied
Filmgesellschaften lassen sich Titel frühzeitig schützen. Vielleicht einige Verlage und/oder Autoren auch?
 



 
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