Urheberrecht / PC-Spiel

Genea

Mitglied
Hallo und guten Tag,

da man hier in dieser Rubrik wirklich hilfreiche Tipps findet, hoffe ich, auch für mich eine Antwort zu finden.

Vor einigen Jahren habe ich ein Computerspiel genauer gesagt ein Abenteuerspiel gespielt und war von der Handlung und den Figuren sehr begeistert. Es gab noch zwei Fortsetzungen. Als die von mir erhoffte vierte Fortsetzung ausblieb, habe ich mir meine eigene Geschichte dazu ausgedacht und aufgeschrieben. Die Vorgeschichte der Protagonisten und auch ihre Wesenszüge hatte ich mit eingebunden. Also grundsätzlich habe ich die Figuren, deren Charakter und auch die Orte der Personen benutzt. Ansonsten ist es meine Geschichte. Wenn ich diese Geschichte nun veröffentlichen möchte, würde es dann Schwierigkeiten geben? Sollte ich die Figuren und Schausplätze ändern?

Ich danke Euch schon jetzt für Eure Hilfe.

Gruß
Genea
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Im deutschen Urheberrechtsgesetz http://transpatent.com/gesetze/urhg.html

fand ich folgende Paragrafen dazu:

§ 23
Bearbeitungen und Umgestaltungen

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.

§ 24
Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Zu beachten ist, dass sich das deutsche Urheberrecht teilweise von dem in anderen Ländern unterscheidet, und dass es auch weiterentwickelt wird.

Ich würde in jedem Fall mit den Urhebern des Spieles Verbindung aufnehmen, wenn ich ein darauf basierendes Werk entsprechend Paragraf 23 veröffentlichen wollte.

Ein Problem hier ist, ob der Paragraf 23 oder der Paragraf 24 zutrifft. Das kann ich von hier aus nicht überblicken.

Gegebenenfalls muss man auch die Bedingungen des Spiels beachten.

Dies hier ist keine Rechtsberatung, ich habe nur die Quellen aus dem Internet gesucht. Als Urheber solltest Du das Urheberrechtsgesetz auch mal insgesamt studieren.

Gegebenenfalls musst Du einen Anwalt konsultieren, wenn Du beim konkreten Werk nicht sicher bist.
 

Genea

Mitglied
Vielen Dank für Deine Mühe. Mit so einer fundierten Antwort hatte ich nicht gerechnet. Hat mich doch glatt umgehauen.
Also nochmals herzlichen Dank. Was ich bislang zu den Urheberrechten im Spiel gelesen hatte, verunsicherte mich.
Doch dachte ich mir schon, daß es wesentlich klüger wäre bei dem Herausgeber vorab das OK einzuholen. Deine Antwort hat nun meine Vermutung bestätigt und so fühle ich mich schon etwas sicherer. Ich wollte hier auch keine rechtliche Diskussion vom Zaun brechen, sondern nur meine Frage beantwortet wissen. Was Du mit Deiner Recherche zur genüge getan hast. Oft bin ich hier und schaue mir die Tipps und wie ich meine interessante Anregungen an. So dachte ich mir,
versuch einfach mal etwas mehr zu erfahren. Ich merke gerade, daß ich mich wieder verzettel. Na also nochmals vielen Dank.

Gruß
Genea
 

ex-mact

Mitglied
... speziell bei Computer-Spielen ist es meistens so, daß die auftretenden Figuren (Rassennamen, Einzelnamen) und Orte (... Namen) als Markennamen eingetragen werden, womit eine Verwendung ohnehin nicht mehr ohne Einwilligung des Markennamen-Inhabers (Distributor oder Hersteller des Spieles) möglich ist.

In Deutschland ist es zwar grundsätzlich so, daß Markennamen innerhalb von Büchern verwendet werden dürfen, Fan-Fiction jedoch (und darum geht es in Deinem Fall ja) bedarf IMMER der Einwilligung des Rechteinhabers, zumal die Bücher ja weltweit verfügbar sein würden (oder? Wenn Du nur für Dich und Freunde schreibst und das Ergebnis nicht öffentlich zugänglich machst, hast Du eigentlich keine Probleme).

In diesem Zusammenhang solltest Du einfach mal nach Fan-Seiten im Web stöbern. Viele Spiele (Diablo z.B.) sind für die Verwendung im Rahmen von Fan-Seiten freigegeben, lediglich die (Print-) Veröffentlich bedarf eines OKs des Rechteinhabers.
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Wenn Illustrationen verwendet werden, ist auch viel zu beachten. Zum Beispiel kann es große (und richtig teure) Probleme geben, wenn man geschützte Bilder in eigene einbaut.
Beim Elster-Con 2002 in Leipzig hat ein Illustrator über eigene Erlebnisse berichtet. Er hat aus dem Internet eine Zeichnung eines Raumschiffes heruntergeladen und als Platzhalter in ein Bild eingebaut, sozusagen als Demonstration. Das Ergebnis gefiel dem Verlag so, dass der es gleich verwenden wollte. Dann kam Fanpost, ob denn wirklich ein Raumschiff von Starwars auf die Vorderseite des Buches kommen solle, und was die bei Starwars dazu sagen würden. Ihm war gar nicht bewusst, das das Raumschiff bei Starwars 2 Sekunden über die Leinwand flog.
Daraufhin wendete er sich (vorsichtshalber) gleich an seinen Verlag, der aber recht langsam reagierte. Bis dahin war das Bild (glücklicherweise) nur auf einer Vorankündigung. Und dann meldeten sich Rechtsanwälte von Starwars mit Forderungen von einigen zehntausend oder hunderttausend Mark (den genauen Wert habe ich vergessen). Zum Glück erschien das Buch dann doch mit seiner eigenen Zeichnung, und es ging glimpflich aus.

Lehre daraus: Nimm nichts von Spielen, nichts aus dem Netz, denke es Dir alles selber aus - zumindest nicht ohne Einwilligung des Rechteinhabers, gegebenenfalls entsprechend dem, was Mact schreibt.
 



 
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