Verpflichtung zur Überarbeitung?

DichtEr

Mitglied
Hallo zusammen,

in welchem Umfang ist ein Autor verpflichtet, sein Manuskript zu überarbeiten, wenn der Verlag es wünscht?

es lief folgendermaßen:

April 2008:
Hurra, der Verlag ist interessiert! In die Schweiz telefoniert und schweren Herzens einer Kürzung zugestimmt. Nach zwei Monaten ist meine Überarbeitung fertig, 60 Seiten wandern in den Shredder.

Juni 2008:
Besuch beim Verlag. Umfang ist nun ok, aber es soll noch eine Überarbeitung erfolgen, um sinnfreie Adjektive etc. zu entfernen. Weiters sollen die psychologischen Kommentare im Text "der Sprache von Psychologen" angepasst werden.

Der Autorenvertrag wird unterschrieben!
Datum, bis wann das Manuskript abzuliefern ist, bleibt offen, ebenso das Erscheinungsdatum.

Jänner 2009:
Nach umfangreicher Recherche ist der Psychologe sattelfest und der Text nochmals verbessert. Manuskript wird gemailt.

Der Psychologe ist nun plötzlich "missraten." Fachlich ist er ok, aber keine Vollblutfigur (was er auch gar nicht sein soll). Entweder ausbauen, oder raus mit ihm. Schade um die Recherche, aber was solls. Das wichtigste wird in einem Nachwort zusammengefasst, Rest entfernt. Neue Version geschickt.

Meiner Meinung nach ist jetzt alles so wie es sein soll.

Antwort: Ist ok, aber ich soll doch bitteschön noch ein Jahr Arbeit reinstecken und dem Entwicklungsroman noch zusätzlichen Drive und ein paar Kontroversen mehr verpassen.

Frage: Bin ich dazu verpflichtet?

Die Änderungswünsche wurden nicht schriftlich fixiert. Im Vertrag steht nur, dass ich zur "Ablieferung des vollständigen Manuskripts" verpflichtet bin. Zu nötigen Änderungen (außer Korrektur der Lektoratsfahnen) findet sich keine Klausel.

Nach 5 Jahren Freizeitopferung und für mich perfektem Text ist meine Motivation für ein weiteres Jahr eher gering.

bin für Antwort dankbar,
Problembär
 

Nina H.

Mitglied
Das ist sicherlich sehr frustrierend für Dich. Allerdings ist das eine Sache, wo Du glaube ich weniger die Meinung eines Autorenkollegen brauchst, sondern mal eine echte Rechtsberatung. Da musste dann geschaut werden, was nun tatsächlich im Vertrag drinnen steht. In so einem Fall ist es aber vielleicht - trotz der großen Enttäschung, dass man wieder am Amfang ist - eventuell trotzdem noch die beste Möglichkeit, den Vertrag aufzulösen zu versuchen.
 
D

donkelmann

Gast
Hallo,
ich denke auch, das Beste wird sein, sich einen neuen Verlag zu suchen. Korrekturen ja, gewisse Änderungen auch, aber nicht auf der Basis eines Manuskripts ein ganz anderes Manuskript.
 
Also die ganze Geschichte hört sich für mich so an, als ob der Verlag Dein Buch gar nicht wirklich wollte. Möglicherweise wollten sie es sich "in Reserve" halten für den Notfall, wenn mal ein anderes Buch ausfällt oder was auch immer.

Den Vertrag haben sie Dich unterschreiben lassen, damit Du nicht einfach zu einem anderen Verlag gehen und Dein Buch dort drucken lassen kannst, aber nicht, weil sie Dich wirklich veröffentlichen wollten.

Wenn ich die Geschichte richtig verstehe, hattest Du keinen Lektor an Deiner Seite, der mit Dir zusammen das Manuskript überarbeitet hat, sondern Du solltest alles allein machen. Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich dazu nur sagen: So etwas mache ich nur, wenn ich denke, aus dem Buch wird wahrscheinlich nichts, aber man kann es ja mal versuchen. Wenn ich von dem Buch wirklich überzeugt bin, lektoriere ich das Buch gemeinsam mit dem Autor oder engagiere eine Lektorin dafür, das zu tun, wenn ich selbst keine Zeit habe.

Also den Vertrag auflösen und das Ganze woanders versuchen. Das ist das beste, was ich Dir raten kann.
 



 
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