Hallo zusammen,
in welchem Umfang ist ein Autor verpflichtet, sein Manuskript zu überarbeiten, wenn der Verlag es wünscht?
es lief folgendermaßen:
April 2008:
Hurra, der Verlag ist interessiert! In die Schweiz telefoniert und schweren Herzens einer Kürzung zugestimmt. Nach zwei Monaten ist meine Überarbeitung fertig, 60 Seiten wandern in den Shredder.
Juni 2008:
Besuch beim Verlag. Umfang ist nun ok, aber es soll noch eine Überarbeitung erfolgen, um sinnfreie Adjektive etc. zu entfernen. Weiters sollen die psychologischen Kommentare im Text "der Sprache von Psychologen" angepasst werden.
Der Autorenvertrag wird unterschrieben!
Datum, bis wann das Manuskript abzuliefern ist, bleibt offen, ebenso das Erscheinungsdatum.
Jänner 2009:
Nach umfangreicher Recherche ist der Psychologe sattelfest und der Text nochmals verbessert. Manuskript wird gemailt.
Der Psychologe ist nun plötzlich "missraten." Fachlich ist er ok, aber keine Vollblutfigur (was er auch gar nicht sein soll). Entweder ausbauen, oder raus mit ihm. Schade um die Recherche, aber was solls. Das wichtigste wird in einem Nachwort zusammengefasst, Rest entfernt. Neue Version geschickt.
Meiner Meinung nach ist jetzt alles so wie es sein soll.
Antwort: Ist ok, aber ich soll doch bitteschön noch ein Jahr Arbeit reinstecken und dem Entwicklungsroman noch zusätzlichen Drive und ein paar Kontroversen mehr verpassen.
Frage: Bin ich dazu verpflichtet?
Die Änderungswünsche wurden nicht schriftlich fixiert. Im Vertrag steht nur, dass ich zur "Ablieferung des vollständigen Manuskripts" verpflichtet bin. Zu nötigen Änderungen (außer Korrektur der Lektoratsfahnen) findet sich keine Klausel.
Nach 5 Jahren Freizeitopferung und für mich perfektem Text ist meine Motivation für ein weiteres Jahr eher gering.
bin für Antwort dankbar,
Problembär
in welchem Umfang ist ein Autor verpflichtet, sein Manuskript zu überarbeiten, wenn der Verlag es wünscht?
es lief folgendermaßen:
April 2008:
Hurra, der Verlag ist interessiert! In die Schweiz telefoniert und schweren Herzens einer Kürzung zugestimmt. Nach zwei Monaten ist meine Überarbeitung fertig, 60 Seiten wandern in den Shredder.
Juni 2008:
Besuch beim Verlag. Umfang ist nun ok, aber es soll noch eine Überarbeitung erfolgen, um sinnfreie Adjektive etc. zu entfernen. Weiters sollen die psychologischen Kommentare im Text "der Sprache von Psychologen" angepasst werden.
Der Autorenvertrag wird unterschrieben!
Datum, bis wann das Manuskript abzuliefern ist, bleibt offen, ebenso das Erscheinungsdatum.
Jänner 2009:
Nach umfangreicher Recherche ist der Psychologe sattelfest und der Text nochmals verbessert. Manuskript wird gemailt.
Der Psychologe ist nun plötzlich "missraten." Fachlich ist er ok, aber keine Vollblutfigur (was er auch gar nicht sein soll). Entweder ausbauen, oder raus mit ihm. Schade um die Recherche, aber was solls. Das wichtigste wird in einem Nachwort zusammengefasst, Rest entfernt. Neue Version geschickt.
Meiner Meinung nach ist jetzt alles so wie es sein soll.
Antwort: Ist ok, aber ich soll doch bitteschön noch ein Jahr Arbeit reinstecken und dem Entwicklungsroman noch zusätzlichen Drive und ein paar Kontroversen mehr verpassen.
Frage: Bin ich dazu verpflichtet?
Die Änderungswünsche wurden nicht schriftlich fixiert. Im Vertrag steht nur, dass ich zur "Ablieferung des vollständigen Manuskripts" verpflichtet bin. Zu nötigen Änderungen (außer Korrektur der Lektoratsfahnen) findet sich keine Klausel.
Nach 5 Jahren Freizeitopferung und für mich perfektem Text ist meine Motivation für ein weiteres Jahr eher gering.
bin für Antwort dankbar,
Problembär