Hallo JoteS,
ich danke fürs Lesen und Kommentieren, auch für die gute Bewertung, obwohl ich, wie du weißt, von solchen arithmetischen Bewertungen nicht allzu viel halte. Mir würde ein "Gut gemacht" schon reichen.
Limericks in Schüttelreimen (Schüttlericks) zählen in unserer Zunft zur Königsdisziplin. Dabei werden zwei Kategorien unterschieden:
Der einfach geschüttelte Limerick: (Benötigt schüttelbaren Ortsnamen)
Bekanntes Beispiel:
Es klagte ein Gast jüngst in Lermoos:
"Läg Lermoos am Meer, wäre mehr los.
Ich pfeif auf das Moss-Flair,
mir nützte ein Floß mehr,
dann surfte ich gleich auf dem Meer los.
Bei Limericks dieser Kategorie ist es logisch, dass nur die Zeilen 1-4 Schüttelreime enthalten können. Die Reimvariante in Zeile 5 kommt dadurch zustande, dass die Reimwörter phonetisch gleich sind, aber durch den Zusammenhang eine andere Bedeutung erlangen. Will man an der Forderung nach einem Ortsnamen in der ersten Zeile festhalten, kommt es darauf an, schüttelbare Ortsnamen zu finden, die geschüttelt verschiedene Bedeutung haben können.
Der durchgeschüttelte Limerick:
Beispiel von oben:
Es legten jüngst Kalle in Bretten
zwei Damen, recht pralle, in Ketten.
Von Fetten gekesselt,
an Ketten gefesselt,
schlug Kalle die Kralle in Betten.
Die ersten vier Zeilen bilden wieder normale Schüttelreime, während die fünfte Zeile dadurch entstanden ist, dass aus der ersten Zeile das ,r’ im Reimwort Bretten nun zur ersten Reimsilbe "Kal" hinübergescheift ist. Man spricht hier von einem schweifenden Konsonanten. Man kann die Zeile 5 aber auch so verstehen, dass sie aus der Zeile 2 durch normalen Austausch der anlautenden Konsonanten entstanden ist.
Der Plural "Betten" in der letzten Zeile offenbart in der Tat eine Schwäche. Allerdings könnte sich der Leser auch vorstellen, dass da noch mehr Betten rumstanden, in die Kalle die Kralle geschlagen hat.
Das Beispiel zeigt, dass der durchgeschüttelte Limerick der interessantere, aber auch anspruchsvollere ist. Er bietet den Vorteil, dass der Ortsname nicht schüttelbar sein muss, verlangt aber stattdessen, dass die eingeschlossenen Präpositionen - im Beispiel - "in" bei den Schüttelreimen erhalten bleiben müssen.
LG Friedhelm