Arno Abendschön
Mitglied
Heute, liebe Mitschreibende, Mitlesende oder sonst wie Dösende, nehmen wir uns mal die Zivilprozessordnung (ZPO) vor:
§ 308a Abs. 1 ZPO fängt so an:
Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen dem Vermieter und dem Mieter oder dem Mieter und dem Untermieter wegen Räumung von Wohnraum den Räumungsanspruch für unbegründet, weil der Mieter …
Ich stelle tiefbetrübt fest: Hier wird, obwohl der Satz noch lange nicht zu Ende ist, bereits fünfmal in schwererträglicher Weise diskriminiert. So darf es nicht bleiben. Dem generischen Maskulinum muss es endlich auch hier an den Kragen gehen. Vielleicht so:
Gegendert neu:
a) Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen dem Vermieter oder der Vermieterin und dem Mieter oder der Mieterin oder dem Mieter oder der Mieterin und dem Untermieter oder der Untermieterin wegen Räumung von Wohnraum den Räumungsanspruch für unbegründet, weil der Mieter oder die Mieterin …
Oder so:
b) Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen dem oder der Vermietenden und dem oder der Mietenden oder dem oder der Mietenden und dem oder der Untermietenden wegen Räumung von Wohnraum den Räumungsanspruch für unbegründet, weil der oder die Mietende …
Oder so:
c) Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen VermieterIn und MieterIn oder MieterIn und UntermieterIn wegen Räumung von Wohnraum den Räumungsanspruch für unbegründet, weil MieterIn …
Oder so:
d) Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen Vermieter:in und Mieter:in oder Mieter:in und Untermieter:in wegen Räumung von Wohnraum den Räumungsanspruch für unbegründet, weil Mieter:in …
Oder so:
e) Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen Vermieter (m/w/d) und Mieter (m/w/d) oder Mieter (m/w/d) und Untermieter (m/w/d) wegen Räumung von Wohnraum den Räumungsanspruch für unbegründet, weil Mieter (m/w/d) ...
Es darf ab sofort abgestimmt werden. Bitte um rege Beteiligung.
§ 308a Abs. 1 ZPO fängt so an:
Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen dem Vermieter und dem Mieter oder dem Mieter und dem Untermieter wegen Räumung von Wohnraum den Räumungsanspruch für unbegründet, weil der Mieter …
Ich stelle tiefbetrübt fest: Hier wird, obwohl der Satz noch lange nicht zu Ende ist, bereits fünfmal in schwererträglicher Weise diskriminiert. So darf es nicht bleiben. Dem generischen Maskulinum muss es endlich auch hier an den Kragen gehen. Vielleicht so:
Gegendert neu:
a) Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen dem Vermieter oder der Vermieterin und dem Mieter oder der Mieterin oder dem Mieter oder der Mieterin und dem Untermieter oder der Untermieterin wegen Räumung von Wohnraum den Räumungsanspruch für unbegründet, weil der Mieter oder die Mieterin …
Oder so:
b) Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen dem oder der Vermietenden und dem oder der Mietenden oder dem oder der Mietenden und dem oder der Untermietenden wegen Räumung von Wohnraum den Räumungsanspruch für unbegründet, weil der oder die Mietende …
Oder so:
c) Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen VermieterIn und MieterIn oder MieterIn und UntermieterIn wegen Räumung von Wohnraum den Räumungsanspruch für unbegründet, weil MieterIn …
Oder so:
d) Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen Vermieter:in und Mieter:in oder Mieter:in und Untermieter:in wegen Räumung von Wohnraum den Räumungsanspruch für unbegründet, weil Mieter:in …
Oder so:
e) Erachtet das Gericht in einer Streitigkeit zwischen Vermieter (m/w/d) und Mieter (m/w/d) oder Mieter (m/w/d) und Untermieter (m/w/d) wegen Räumung von Wohnraum den Räumungsanspruch für unbegründet, weil Mieter (m/w/d) ...
Es darf ab sofort abgestimmt werden. Bitte um rege Beteiligung.
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