Linkssprechung

onivido

Mitglied
Ein aus Ghana stammender Mann hat in der Nacht zum 2. April in der Siegaue das Zelt eines schlafenden Paares mit einer Astsäge aufgeschlitzt. Dann hat er den Campern sechs Euro und eine Lautsprecherbox abgenommen. Schliesslich zeigte er mit der Astsäge auf die Frau und befahl ihr aus dem Zelt zu kommen.
In Todesangst folgte die junge Frau seinem Befehl. Er lotste sie ein wenig vom Zelt weg, und zwang sie, sich auf eine mitgebrachte Decke zu legen. Er zog seine Hose herunter und drang in sie ein. Die Astsäge lag griffbereit in der Nähe.

So stand es in der Zeitung. Eigentlich gar nicht so schlimm wird der Leser denken, wenn man berücksichtigt , dass der Mann aus einem anderen Kulturkreis stammt und für die Frau sogar eine Decke mitgebracht hatte, damit sie nicht auf dem kalten Boden liegen musste. Da ich aber der männliche Teil des Paares war und mit rasendem Puls und zugegeben, vor Angst gelähmt, in meinen Schlafsack verpackt die Demütigung meiner Freundin miterleben musste, kann ich dem nicht beistimmen.

Als der also Mann intensiv mit meiner Freundin beschäftigt war, überwand ich meine Feigheit und kämpfte mich mit meinem Jagdmesser in der Hand aus dem Schlafsack.

Die nun folgende Handlung ist meinem männlichem Steinzeitinstinkt zuzuschreiben.

Von hinten schlich ich mich an den Vergewaltiger, riss ihm den Kopf in blinder Wut an den Haaren nach oben und rammte ihm das Messer in den Hals, ohne Warnung, Der Mann hatte keine Gelegenheit von der Astsäge Gebrauch zu machen. Blut spritzte aus der Wunde, besudelte das Gesicht meiner Freundin . Mit Fusstritten befreite ich sie von dem zuckenden Körper des Mannes. fasste sie bei den Händen und zog sie auf die Beine. Ich wollte sie umarmen, aber sie stiess mich schreiend von sich, das blutige Gesicht von Abscheu und Entsetzen zur Fratze verzerrt.

Ich rief die Polizei und den Rettungsdienst. Nach mehreren Anrufen, konnte ich die Beamten davon überzeugen, dass ich soeben einen Mann höchstwahrscheinlich getötet hatte.

Seit dieser Nacht habe ich meine Freundin nicht mehr gesehen. Verstehen kann ich ihr Verhalten nicht. Ich habe einen Gedanken, den ich nicht auszusprechen wage. Bei der Gerichtsverhandlung wird sie wohl das Geschehen aus ihrer Sicht beschreiben müssen.

Bestimmt werde ich wegen Totschlags verurteilt. Vor Gericht werde ich einräumen, dass meine Reaktion nicht angemessen gewesen war. Ich hätte in dieser Form nicht eingreifen dürfen, sondern den Vorfall mit meinem Handy filmen müssen und dann die Polizei telefonisch von der Vergewaltigung benachrichtigen sollen, zumal der Mann für die Frau sogar eine Decke ausgebreitet hatte. Nur wenn der jetzt Tote mein Leben, oder das meiner Freundin nach der Vergewaltigung bedroht hätte, wäre es angemessen gewesen mich auch mit dem Messer zu verteidigen. Diese, wenn auch, verspätete Einsicht würde bestimmt bei dem Strafmass berücksichtigt.
 
A

aligaga

Gast
Wenn man von den hiesigen, einschlägigen Gesetzen und den sich daraus ergebenden Rechtssprechungen nur verschwommene Vorstellungen hat, sollte man diese nicht zum Gegenstand in die Öffentlichkeit gestellter, belletristischer Schreibübungen machen.

Der springende Punkt ist hier die mehrfach erwähnte Astsäge, die der Täter neben sich bereitliegen hatte und die ihn nicht zu einem schlichten "Vergewaltiger" macht, sondern zu einem, der sein Opfer zu ermorden droht, ob es ihm nun willfährt oder nicht. Ein schwerer Gewaltverbrecher also!

Dass sich der Nothilfe Leistende zur eigenen und zur Sicherheit des Opfers spontan bewaffnet und im Weiteren von der Waffe gezielt und wirkungsvoll Gebraucht macht, ist ihm nicht zum Nachteil auszulegen - auch dann nicht, wenn er zugibt, den Tod des Gewaltverbrechers billigend in Kauf genommen zu haben: De facto ging es um Leben und Tod. Auch der Gewaltverbrecher, sagen die Gerichte in vergleichbaren, durchaus vorgekommenen Fällen, hätte damit rechnen müssen, im Rahmen einer Notwehrhandlung oder einer Nothilfeleistung durch Dritte umzukommen oder schwer verletzt zu werden.

Wichtig ist dabei auch, dass der Nothilfe Leistende, so wie hier, nur einmal zugestochen hat, und nicht mehrmals, etwa auch dann noch, als der Verbrecher seinerseits bereits hilflos oder gar bewusstlos war.

So aber war die geschilderte Nothilfe verhältnismäßig; es wird nach erfolgter Spurensicherung, Einvernahme und Zeugenanhörung keine Strafverfolgung geben.

So schaut's aus in Doitschland, und nicht anders. @Ali wünscht keinem, sowas mal wirklich durchmachen zu müssen.

Gleichwohl froh und munter

aligaga
 
G

Gelöschtes Mitglied 15299

Gast
Wer hätte gedacht, dass ich mal aligaga rechtgeben muss? Vor allem mit seinem ersten Satz (der hätte zu dem Problemkontxt auch gereicht). Ich möchte noch auf was andres raus. Nämlich auf die Tatsache, dass die Geschichte mit dem klar politisch-ideologisch zu wertenden Titel einen natürlich afrikanischen Asylbeweber mit Vergewaltigung zusammenbringt und dann wohl auch der Frau etwas unterstellt, was der Erzähler nicht auszusprechen wagt- und wir nicht aussprechen wollen. Selbst wenn wir mal davon ausgehen, dass onivido hier den Erzähler entlarven wollte, passt m.E. Hier einiges nicht. Da sind zu viele Themen angesprochen, die hochpolitisch und hochemotionell sufgeladen sind, als dass eine gute Geschichte daraus werden könnte.
 

onivido

Mitglied
Eine Kritik, wie auch immer gestaltet, vom Papst der Leselupe ist eine Auszeichnung. Ali hat Recht , wenn er sagt ich haette von der deutschen Rechtsprechung keine Ahnung. Seit 50 Jahren wohne ich nicht mehr in Deutschland und meine Kenntnisse ueber dieses Land beziehe ich aus der Presse. Die in den Zeitungen geschilderten Vorgaenge fuehrten zu der Meinung des Protagonisten bezueglich seiner Tat und den Folgen und das macht mich zornig. Die von aligaga geschilderte Rechtslage ist mit Vernunft vereinbar. Jedoch aus der Ferne gesehen muss ich sagen, dass ich diese in Deutschland vermisse.

Susi, dafuer dass der Vergewaltiger aus Ghana stammt, kann ich nichts. Der erste Absatz ist eine Kopie eines Zeitungsartikels. Ich schreibe gerade ueber diesen Fall, nicht weil ich etwas gegen Menschen aus Ghana habe, sondern weil er vollkommen unklar ist und ich nicht verstehen kann, wie der Hergang der Sache wirklich war. Ich verstehe nicht, warum der Vergewaltiger dem Paar 6 Euros und einen Lautsprecher abnahm, sie jedoch die Handies behalten liess. Auch leuchtet mir nicht ein, was der Mann machte, waehrend seine Freundin vergewaltigt wurde. Wenn ich der Vergewaltiger gewesen waere haette ich mich vergewissert, dass er nicht aus dem Schlafsack kommt, waehrend ich mit seiner Freundin beschaeftigt bin. Das waere mit einem Guertel in Hoehe der Oberarme um den geschlossenen Schlafsack herum nicht schwierig gewesen. Davon erfaehrt man nichts. Muss ich jetzt davon ausgehen, dass der Freund sich so benahm, wie der reuige Protagonist meint sich haette verhalten zu muessen?
Was ist los mit den jungen deutschen Maennern? Wo waren sie, als ihre Frauen und Maedchen in Koeln belaestigt wurden?
Wer hat den Messerstecher von Hamburg-Barmbek gestoppt? Das waren keine “Biodeutsche”. Wo waren die? Bestimmt haben sie den Vorgang gefilmt. Die Presse sprach von Helden. Ich meine es waren normale Maenner, Maenner wie Maenner sein muessen. Sind das in Deutschland nur noch Menschen mit auslaendischen Wurzeln?
Immer noch zornig///Onivido
 
A

aligaga

Gast
Na, dann gib uns doch bitte einen Hinweis auf den Zeitungsbericht, o@nivido, aus dem du abgeschrieben haben willst, damit auch wir uns daran erbauen und feststellen können, wie beschränkt die jeweilige Justiz doch ist! Und nenne uns doch das Land, wo einer, der seiner mit dem Tod bedrohten Freundin spontan Nothilfe leistet, in den Knast muss, wenn der Gewaltverbrecher daran Schaden nimmt. Wäre sicher interessant!

Die einschlägige Rechtslage, die hier so einfach und klar ist, dass man keineswegs Papst sein muss, um sie zu kennen und zu verstehen, hat sich in den letzten 50 Jahren in Deutschland nicht geändert. Vielleicht sollte man nicht über Doitschland fabulieren, wenn der Abstand zu groß geworden ist?

Anders als vielleicht in anderen Ländern sind in Doitschland Mädchen und Frauen inzwischen soweit frei und selbstbestimmmt, dass sie sich - jedenfalls zu mehreren - männlich unbegleitet auf die Straße wagen. @Ali hält das nicht für ein Manko wie der Autor des zur Debatte stehenden, missglückten Textes, sondern für eine Errungenschaft, die - im Zeitalter des Terrorismus - leider wieder verloren zu gehen droht.

Im übrigen glaubt er nicht, es sei in erster Linie Sache der "doitschen Männer", ihre Frauen und Freundinnen vor übergriffigen Ausländern zu schützen. Was dabei an Mord und Totschlag herauskommt, ist amtsbekannt.

Mit dem Maul und hinterher sind die Herrschaften immer sehr tapfer. Sie hätten, wären sie dabei gewesen, natürlich jeden Messerstecher, jeden Pistolenschützen und jeden Amokfahrer elegant gestoppt, prahlen sie. Wenn's dann aber wirklich mal so weit ist, können sie am schnellsten davonrennen, glaubt @ali. Wie man sich wirklich verhält, wenn's drauf ankommt, weiß man nicht so genau. @Ali wünscht, wie schon gesagt, keinem eine solche Situation.

Gleichwohl heiter

aligaga
 

onivido

Mitglied
Wenn man bei einem browser den Suchbegriff "Siegaue camp Ghana" eingibt findet man eine Menge Aertikel ueber diesen Vorfall. Mit etwas Geduld bestimmt auch denjenigen, den ich abgeschrieben habe. Ein Beispiel fuer die deutsche Rechtssprechung ist der Umstand, dass der Taeter statt zu 13 Jahren nur zu 11 Jahren verurteilt wurde. Die Begruendung ist auch zu finden. Wer sie nicht absurd findet, kann damit zufrieden sein.

Natuerlich sollen Frauen unbegleitet zu jeder Tages- und Nachtzeit alleine dort hingehen , oder verweilen koennen , wo es ihnen beliebt. Wenn sie aber belaestigt werden , sollte ein Mann einschreiten, sofern er unter den Umstaenden das mit Erfolg tun kann und er ein Mann ist und nicht nur ein Mensch mit Harnroehrenverlaengerung.

Allerdings musste ich mich belehren lasssen, dass der Helfer unter Umstaenden dann sogar angezeigt werden und fuer sein Eingreifen bestraft werden kann, weil z.B. unverhaeltnismaessig. Was unverhaeltnismaessig ist, bestimmt der Richter, ein Wesen das wahrscheinlich noch nie in einer Situation war in der man sicher gehen muss die Oberhand zu haben, sofern man nicht im Krankenhaus darueber nachdenken will , was man wohl falsch gemacht hatte.

Ob das wirklich so ist, oder nur eine Ausrede , weiss ich nicht.


Beste Gruesse///Onivido
 

onivido

Mitglied
Ein aus Ghana stammender Mann hat in der Nacht zum 2. April in der Siegaue das Zelt eines schlafenden Paares mit einer Astsäge aufgeschlitzt. Dann hat er den Campern sechs Euro und eine Lautsprecherbox abgenommen. Schliesslich zeigte er mit der Astsäge auf die Frau und befahl ihr aus dem Zelt zu kommen.
In Todesangst folgte die junge Frau seinem Befehl. Er lotste sie ein wenig vom Zelt weg, und zwang sie, sich auf eine mitgebrachte Decke zu legen. Er zog seine Hose herunter und drang in sie ein. Die Astsäge lag griffbereit in der Nähe.

So stand es in der Zeitung. Eigentlich gar nicht so schlimm wird der Leser denken, wenn man berücksichtigt , dass der Mann aus einem anderen Kulturkreis stammt und für die Frau sogar eine Decke mitgebracht hatte, damit sie nicht auf dem kalten Boden liegen musste. Da ich aber der männliche Teil des Paares war und mit rasendem Puls und zugegeben, vor Angst gelähmt, in meinen Schlafsack verpackt die Demütigung meiner Freundin miterleben musste, kann ich dem nicht beistimmen.

Als der Mann also intensiv mit meiner Freundin beschäftigt war, überwand ich meine Feigheit und kämpfte mich mit meinem Jagdmesser in der Hand aus dem Schlafsack.

Die nun folgende Handlung ist meinem männlichem Steinzeitinstinkt zuzuschreiben.

Von hinten schlich ich mich an den Vergewaltiger, riss ihm den Kopf in blinder Wut an den Haaren nach oben und rammte ihm das Messer in den Hals, ohne Warnung, Der Mann hatte keine Gelegenheit von der Astsäge Gebrauch zu machen. Blut spritzte aus der Wunde, besudelte das Gesicht meiner Freundin . Mit Fusstritten befreite ich sie von dem zuckenden Körper des Mannes. fasste sie bei den Händen und zog sie auf die Beine. Ich wollte sie umarmen, aber sie stiess mich schreiend von sich, das blutige Gesicht von Abscheu und Entsetzen zur Fratze verzerrt.

Ich rief die Polizei und den Rettungsdienst. Nach mehreren Anrufen, konnte ich die Beamten davon überzeugen, dass ich soeben einen Mann höchstwahrscheinlich getötet hatte.

Seit dieser Nacht habe ich meine Freundin nicht mehr gesehen. Verstehen kann ich ihr Verhalten nicht. Ich habe einen Gedanken, den ich nicht auszusprechen wage. Bei der Gerichtsverhandlung wird sie wohl das Geschehen aus ihrer Sicht beschreiben müssen.

Bestimmt werde ich wegen Totschlags verurteilt. Vor Gericht werde ich einräumen, dass meine Reaktion nicht angemessen gewesen war. Ich hätte in dieser Form nicht eingreifen dürfen, sondern den Vorfall mit meinem Handy filmen müssen und dann die Polizei telefonisch von der Vergewaltigung benachrichtigen sollen, zumal der Mann für die Frau sogar eine Decke ausgebreitet hatte. Nur wenn der jetzt Tote mein Leben, oder das meiner Freundin nach der Vergewaltigung bedroht hätte, wäre es angemessen gewesen mich auch mit dem Messer zu verteidigen. Diese, wenn auch, verspätete Einsicht würde bestimmt bei dem Strafmass berücksichtigt.
 
A

aligaga

Gast
Der Fall, bei dem du dich bedient hast, o@nivido, hatte keinen Nothelfer. Der Freund des Mädchens, der offensichtlich um sein eigenes Leben fürchtete, war wohl kein Held wie du und hatte wohl auch keine Waffe. Was geschehen wäre, hätte er sich dem Gewaltverbrecher in den Weg gestellt, wissen wir nicht - so eine Astsäge kann jederzeit zum Mordinstrument werden. So falsch hat sich der Student also gar nicht verhalten.

Dass nicht alle Bulletten Leuchten sind, weiß jeder - sonst hätten sie ja einen anderen Beruf ergriffen. Warum der Afrikaner nicht die Höchststrafe, sondern "nur" elf Jahre aufgebrummt bekommen hat, dürfte mit seiner geistigen Verfassung in Zusammenhang zu bringen sein. @Ali kennt die Urteilsbegründung nicht; im Artikel wird von "seelischer Anomalie" gesprochen. Das sind nach unserer Rechtsprechung mildernde Gründe, bergen allerdings die Gefahr, nach Verbüßung der Strafe für immer sicherungsverwahrt zu werden. Kein Grund also, sich über die Rechtsprechung zu ereifern!

Dass Nothilfe und Notwehr verhältnismäßig sein müssen, hat @ali bereits erwähnt und ein Beispiel dafür gebracht. So, wie uns der Autor seine Fantasy-Nummer dargestellt hat, wäre der Nothelfer jedenfalls straffrei - es ging um Leben und Tod. Was unverhältnismäßig ist und was nicht, bestimmt nicht der Richter, sondern das bestimmen die Umstände und die einschlägigen Gesetze.

Vollkommen verblödet findet @Ali Aufrufe zur Selbstjustiz, vor allem solche, die aus dem bequemen Schaukelstuhl heraus ins Web gestellt werden. Derart billiges Maulheldentum war noch zu keiner Zeit und in keinem Land der Welt gesellschaftsfähig. Es fällt stets auf jene zurück, die ihre Goschen dabei am weitesten aufreißen.

Mitleidig lächelnd

aligaga
 

onivido

Mitglied
Ziat:
"Vollkommen verblödet findet @Ali Aufrufe zur Selbstjustiz, vor allem solche, die aus dem bequemen Schaukelstuhl heraus ins Web gestellt werden. Derart billiges Maulheldentum war noch zu keiner Zeit und in keinem Land der Welt gesellschaftsfähig. Es fällt stets auf jene zurück, die ihre Goschen dabei am weitesten aufreißen."
Zitat Ende.
Vollkommen richtig. Da hat der aligaga wieder einmal den Nagel auf den Kopf getroffen.

Frage: Was passiert,wenn jemand eine auf die Goschn kriegt und er schlaegt zurueck. Darf er das, oder muss er den Angreifer gerichtlich belangen?
 
A

aligaga

Gast
Frage: Was passiert,wenn jemand eine auf die Goschn kriegt und er schlaegt zurueck. Darf er das, oder muss er den Angreifer gerichtlich belangen?
Wir sind hier nicht in Rumpel an der Knatter, o@nivido, sondern in einer zivilisierten Gesellschaft, einem zivilisierten Land und einem halbwegs zivilisierten Forum. Da sind Faustrechtprediger fehl am Platze. Zurück auch Anfang, Kleiner!

Wieder sehr heiter

aligaga
 

FrankK

Mitglied
Hallo onivido
Ich habe zwei massive, inhaltliche Probleme mit diesem Text:

1. Nach der Einlassung "So stand es in der Zeitung" erfolgt eine fiktive Weiterführung der Geschichte. Dies wir mir als Leser nicht sofort klar, Du vermittelst den Eindruck, als wärest Du beteiligter an den Ereignissen gewesen. Es ist immer eine gefährliche Gratwanderung, eine reale Situation mit einer fiktiven Geschichte zu verknüpfen. Dies ist Dir hier, so glaube ich, leider misslungen.

2. Im aktuellen populistischen Politikgeschehen vermittelt (suggeriert fast) der Titel eine gewisse Färbung der (fiktiven!) gerichtlichen Urteilsfindung. Die (fiktiven) Geschwister des getöteten Täter wären mit "Verurteilt wegen Totschlag" nicht hinreichend zufrieden, während Deine (fiktiven) Geschwister vermutlich ein "Verurteilt wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge" überzogen fänden. In beiden (fiktiven) Fällen wäre es immer noch (fiktive!) "Rechtsprechung".


Die Rechtsprechung in erster Instanz hat im Real-Fall ergeben: 11 Jahre und 6 Monate (Stand: 20.10.2017)


Bedaure
Frank
 
A

aligaga

Gast
Das inzwischen üblich gewordene Guhgel-Hinterhergehoppel @Trollingers, der unbedingt adabei sein möchte, bringt uns literarisch nicht weiter. Die Rechtslage des "Falles" ist sonnenklar, ein Justizirrthum nicht ersichtlich, das Liebäugeln mit Selbstjustiz deppert.

Fazit: Eine schlecht recherchierte, schlecht dokumentierte, schlecht geschriebene Geschichte über das Phänomen "Gewalt" und ihre Folgen.

Mit Guhgelgehüpfe allein kommt man dem Thema nicht näher, wie diese Hopserei im übrigen ohnehin die sinnloseste ist, die sich denken lässt. Schon der guhte Jonathan Swift hatte 1726 (!) festgestellt, dass Guhgelhüpfen nicht zu Wissen und Wohlstand, sondern zum Gegenteil führte - am Ende erstickt die Menschheit daran und muss sich von ein paar Rössern erklären lassen, wie's eigentlich gegangen wäre.

TTip, o@nivido: Schreib mal eine richtig guhte Geschichte, in der du uns und dem Rest der Welt nicht beweisen möchtest, wie tapfer du dir deine Protagonisten wünschst. Es gab und es gibt Helden hienieden - aber die sind keine primitiven Schläger und schon gar keine Gugelhupf-Bäcker. Sie wachsen nicht im weltweiten Cyberwalde, sondern in analogen Schrebergärten. Mut!

Heiter bis wachsam

aligaga
 

FrankK

Mitglied
Das inzwischen üblich gewordene Kommentar-Kommentieren @aligagas bringt uns literarisch ebenfalls nicht weiter.

Also, was soll das?
 
A

aligaga

Gast
Die "Schwestern", von denen du faselst, @Trollinger, gibt's in dem Text gar nicht. Die hast du dir dazugeguhgelt.

Daher nochmal der TTipp: nicht bloß immer hinterherhoppeln und am selbstgebastelten Hülensfrucht-Zähler kurbeln, sondern dem Autor etwas sagen, was er ggf. noch nicht gesagt bekam und was mit dem abgelieferten Text in Zusammenhang stünde.

So sollte LeLu, ne?

Heiter, sehr heiter

aligaga
 

FrankK

Mitglied
Prust ...
Sie wollen mir erklären, wie LeLu sollte ...

Danke, @ali, mein Freund.
Ich werde den Rest des Tages das Grinsen nicht mehr wechkrigen.


Frank
 
A

aligaga

Gast
Prust ...
Sie wollen mir erklären, wie LeLu sollte ...
Genau, @Trollinger - Stalken, Hinterherhoppeln, Mobbelaufrufe, Guhgelhüpfen und Hülsenfrüchterl sortieren gehören nicht zur doitschen Literatur. Dafür gibt's die Mülltonne. Am besten eine mit geruchsfest schließendem Deckel!

Quietschvergnügt

aligaga
 

FrankK

Mitglied
Angesichts dieser neuerlichen Köstlichkeit von Ihnen würde ich ja gerne weiter plaudern, aber das wäre unter einem Text, in dem es um Vergewaltigung (real) und Totschlag (fiktiv) geht, nicht angemessen.

Also, wie wärs dann mal mit LeLu-Konformer Textarbeit anstelle von Kommentar-Kommentaren?
Wär doch sinnvoller, ne?
Oder ist Ihnen das zu mühsam - nicht, dass Sie dann gleich wieder die Lust verlören ...


Frank
 
A

aligaga

Gast
Nicht fantasieren und @ali-hassen, @Trollinger, sondern beim Text bleiben! In der Geschichte kommt kein Totschlag vor, nicht mal Körperverletzung mit Todesfolge. Es war lupenreine, straffreie Nothilfe.

Heiter immer weiter

aligaga
 

FrankK

Mitglied
Nicht fantasieren ... sondern beim Text bleiben!
Genau.

In der Geschichte kommt kein Totschlag vor ...
Nein? Sicher, dass wir über den gleichen Text reden?
Dort steht (wörtlich):
Bestimmt werde ich wegen [blue]Totschlags[/blue] verurteilt.
Also - erst lesen, dann nachdenken, dann - wie sagen Sie immer so schön - Maul aufreißen.

Frank


PS
Ihr "Heiter immer weiter" unter einem Text, in dem es um eine reale Vergewaltigung geht - nicht gerade eine dem Opfer angemessene Haltung.
 



 
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