mein lieber @gernot,
sei doch bitte so gut und lies dir meine kritik genau durch, bevor du persönlich wirst - ich unterstellte bislang alle geschilderten ordnungswidirgkeiten einem lyrischen ich, nicht dir. vielleicht ist dir das bis jetzt gar nicht aufgefallen?
das vielbeschworene anfeuchten der hände hat schon pontius pilatus nichts genützt und verschont auch die dünne schleimhaut der forellenartigen nicht - diesen schmarren liest man zwar immer wieder in trivialen "angelbüchern", er ist aber ohne jede relevanz. durch den händedruck, ob feucht oder nicht, kommt es immer zu schleimhautläsionen, die sich sekundär bakteriell infizieren (eiterkeime) oder verpilzen. an den daraus resultierenden, tief ins gewebe reichenden geschwüren gehen die tiere in aller regel alsbald zugrunde.
die behauptung, fische hätten kein schmerzempfinden oder keine angst, ist falsch. sie haben nicht nur ein rückenmark und ganglien, sondern auch ein gehirn, das so weit entwickelt ist, dass es ihnen einfache lernprozesse ermöglicht. wenn du, wie du behauptest, ein eifriger angler bist, dann weißt du sicher, was man unter einer "verblinkerten" strecke zu verstehen hat: die fische haben gelernt, die durchs wasser gezogenen blechstückerln von der echten nahrung zu unterscheiden und du fängst, wenn überhaupt, nur ein paar dumme kleinere exemplare, die ihren beißreflex nicht unterdrücken konnten.
über das österreichische fischereigesetz weiß ich nichts. vor einem bayerischen gericht wirst du, wenn du einem fischerl nachweislich und ohne not schmerzen oder schaden zufügst, zum tode verurteilt und mit kartoffelsalat erschossen.
aber nicht nur das fischereigesetz ist hier einschlägig, sondern auch das tierschutzgestz ganz allgemein (die fische stehen dort unter der rubrik "wirbeltiere") und im besonderen die tierschutz-schlachtverordnung und die tierschutz-transportverordnung, die allesamt auf die bedürfnisse der fische abheben.
im falle der hier zur debatte stehenden geschichte kommt es gar nicht darauf an, was bluefin persönlich von den praktiken des dort unterwegs befindlichen lyrischen ichs hält - sie sind von den deutschen gerichten bereits abschließend und endgültig als "ohne vernünftigen grund schmerzen und leiden zufügend" qualifizert und entsprechend strafbewehrt.
sympathie empfinde ich dagegen für den opi, der sich seinen tagesfang vom leib reißt im irrglauben, einem vermeintlichen "fischfischernixerwischer" eine freude zu machen.
dass er mit seinen gichtigen fingern und seinen arthrotischen schultergelenken noch anfangen sollte, mit der fliegenrute herumzupeitschen, halte ich für ein recht übertriebenes detail der missglückten geschichte. sowas macht ein methusalix auf seine alten tage garantiert nicht mehr.
tipp, gernot: geh mit nick adams an hemingways "großen doppelherzigen strom". da erführest du dinge, die in keinem anglerbücherl stehen.
liebe grüße aus münchen
bluefin
p.s.: die ausrede, dass andere tierquälerei das hier beschriebene bergseeforellenquälen rechtfertigen könnte, ist abenteuerlich. der stier, das kampfhühnchen oder das bis zur besinnungslosigkeit gedrillte fischerl: alles vom menschen sinnlos gepeinigte kreatur.