die beiden gefallen mir - was fehlt, sind die Überschriften, die beim nüngverdrizler als zusätzliches Stilelement dazu gehören, also auch über dem Text stehen müssen.
Trennstriche: Eher nicht - aber es gibt ja die Regel Nr.8
Neologismen: Dazu gibt es im Regelwerk keine Aussagen. Da es durchaus Neologismen gibt, die irgendwann Einzug in den allgemeinen Sprachgebrauch finden, würde ich das eher entspannt sehen.
"Doppelt gemoppelt": Laut Regel 3 ist das dann kein echter nüngverdrizler.
Was ich dabei nicht ganz verstehe: Warum ist "doppelt gemoppelt" laut Regel 3 kein echter nüngverdrizler? Das Reimwort der ersten Zeile lautet "kindeskindergartens" und kehrt am Ende – sprich hier ab der letzten Silbe der zweiten Zeile – zerlegt wieder. Die Zerlegung ist dabei sogar vollständig und meiner Meinung nach auch nicht direkt erkennbar.
die mutti wird mit papi schimpfen
er lässt sich nicht
als gutmensch
impfen
Oder schießt das doch schon etwas über das Ziel hinaus? Da ich mich erst seit gut einem Monat mit dem Dichten beschäftige, bin ich mir nicht sicher, was im künstlerichen Rahmen erlaubt ist, und was nicht.