Hi Sánchez,
wird Zeit, dass ich mal einige Deiner Fragen beantworte ...
Was ich dabei nicht ganz verstehe: Warum ist "doppelt gemoppelt" laut Regel 3 kein echter nüngverdrizler? Das Reimwort der ersten Zeile lautet "kindeskindergartens" und kehrt am Ende – sprich hier ab der letzten Silbe der zweiten Zeile – zerlegt wieder. Die Zerlegung ist dabei sogar vollständig und meiner Meinung nach auch nicht direkt erkennbar.
Aus meiner Sicht wird das Reimwort hier nicht wirklich verfremdet - aber es ist sicherlich nicht "verboten".
Der nüngverdrizler wurde von
Ulf Grebe erfunden. Ich gehe davon aus, dass es sich um ein von ihm erfundenes Kunstwort handelt. Und hinter Saladin Egerbufl steckt ebenfalls Ulf Grebe - ob es sich bei dem Namen um ein Wortspiel oder einfach eine Blödelei handelt, weiß ich nicht. Leider habe ich das Büchlein von ihm - wirklich empfehlenswert - derzeit erfolgreich verlegt.
wie verhält es sich mit der Nutzung von Reimwörtern, die bereits in anderen nüngverdrizlern verwendet wurden? Gelten die dann als "verbraucht", oder ist es in Ordnung, diese nochmals in einem neuen nüngverdrizler zu verwenden?
Beim nüngverdrizler geht es vor allem um den Spaß an der Sache. Ich denke, es spricht nichts dagegen, eine "verdrizelung" noch mal zu verwenden. Mir macht es jedaoch am meisten Spaß, etwas Neues zu finden. Wobei nicht auszuschließen ist, dass das , was für mich neu ist, für jemand anderen ein alter Hut ist - aber dann habe ich es wenigstens für mich neu "erfunden"

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So, das waren - soweit ich sehe - Deine Fragen.
Viel Spaß weiterhin und liebe Grüße
Andreas