???... irgendwie ist der James hier auf Krawall gebürstet. Was war jetzt nochmal genau "leichtfertig" von mir?
Mein einziger Erklärungsansatz wäre, dass Du bei meiner Äußerung
"natürlich ist es problematisch ein jüngeres, noch Copyrightgeschütztes Gedicht zu übersetzen, aber bei den Klassikern hält uns doch nix ab" den Dylan T. nicht zu "jüngeren" Autoren sondern zu den Klassikern zählst. Alla gut.
Und was das "epigonale Trittfahrertum" angeht, also ich weiß ja nicht... legst Du an Deine Texte auch diesen Maßstab an? Z. B. beim Nachtlied? Ich glaub das ist grad ein Eigentor von Dir.
Nun zum Verstoß gegen das Urheberrecht sehe ich in Deinem Thread nicht einen einzigen belastbaren Ansatzpunkt. Auch die anderen Anwürfe entbehren jeglicher Grundlage. Ich würde auf sowas gar nicht antworten.
Es gibt jedoch in der Leselupe durchaus einige problematische, recht aktuelle Beiträge, die einer Abmahngefahr ausgesetzt sind. In diesem Thread haben wir zum Beispiel eine sehr interessante, wörtliche Zitierung des Dichters Robert Gernhardt, die mutmaßlich unautorisiert übernommen wurde und auch keine korrekte Quellenangabe enthält (nr. 9), § 63 UrhG:
Der Verfasser, ein Mitglied dieses Forums mit dem Nickname "James Blond" , der sich neuerding als Verfechter des Copyright (vorerst noch nur im Gereimten ;-) umtreibt, nutzt hier das Vehikel des bekannten Autors Gernhardt, um seiner eigenen Ansicht recht nachdrücklich Autorität zu verleihen. Eine geistige Auseinandersetzung mit dem Zitat, die aber für das Erreichen des so genannten "Zitatzwecks" i.S.v. § 51 UrhG - und damit für eine nicht pönalisierte Verwendung, notwendig wäre, ist nicht nachvollziehbar. Ganz offensichtlich und für jeden auch erkennbar thematisieren der Verfasser des Kommentars und Gernhardt dann auch völlig veschiedene Aspekte, so dass sich gleich der Eindruck aufdrängt, hier wolle einer sein Pfauenrad auf Kosten echter Künstler aufschlagen, bzw. sich kraft deren Autorität "Gehör verschaffen".
Nun ist das mit der Übernahme eines fremden Zitats aber nicht ganz so einfach wie mit dem Aufkleben eines penetranten Smileys beispielsweise auf eine Autoscheibe, einen Avatar oder einen Klodeckel.
Es KANN zulässig sein, wenn es als Beleg für eine vertretene Meinung, zur Begründung oder Vertiefung angeführt wird. Allerdings hat der BGH dazu bereits mehrfach entschieden, dass es nicht ausreiche, dass die Zitate in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise eingefügt und angehängt werden; vielmehr müsse eine innere Verbindung mit den eigenen Gedanken hergestellt werden (BGH, Urteil vom 20.12.2007, I ZR 42/05, vgl. auch BGH, Urteil vom 30.11.2011, I ZR 212/1).
Diese "innere Verbindung mit den eigenen Gedanken" darf jedoch allein schon dadurch bezweifelt werden, dass das übernommene Gernhardt Zitat 3/4 des Kommentars ausmacht. Ein einfaches "Recht hat er" erreicht sicher keine eigene Schöpfungshöhe. Auch sonst fehlt jegliche intellektuelle Auseinandersetzung mit dem Gernhardt Zitat, geschweige denn eine konkretere Verbindung. Bei Gernhardt ging es ja nun für jeden nachvollziehbar um höchstpersönliche, autobiografische Erfahrungen, wohingegen es bei dem Kommentator ja gerade um das Gegenteil ging nämlich seiner undifferenzierten (in meinen Augen sogar völlig unbrauchbaren) Theorie vom "Missgriff" intellektuelle Schwere zu verleihen.
Auch kurze Kommentierungen des Zitat-Verwenders dürften insoweit regelmäßig nicht genügen (Sievers, GRUR-Prax 2012, 229, 231). Erst recht reicht es dementsprechend nicht aus, wenn das Zitat „für sich“ sprechen soll, also ohne jegliche auseinandersetzende Kommentierung des Zitierenden verwendet wird. Der o.a. Fall ist ein Paradebeispiels dafür, dass ein Zitat "für sich sprechen soll". Nicht umsonst begnügt sich der Kommentator ja dann auch mit "Recht hat er".
Wenn also jemand gegen das Urheberrecht verstoßen hat, bist es sicherlich nicht Du, verehrter
@sufnus. Zudem mag sich jeder die Frage selber vorlegen, wer sich hier mit "fremden Federn" geschmückt hat.
Ich jedenfalls sehe in Deinem Tombeau (immerhin eine Komposition unterschiedlicher Formgebung und durchaus vielfach als Gedicht genutzt, beispielsweise bei Yves Bonnefoy) nichts anderes als eine wunderbar gelungene und sehr rührige Widmung unter liebevoller Auseinandersetzung mit Thomas´ Werk, das bekanntlich differenziert, "radikal sensibel" ist, im Versuch die dialektische Einheit von Leben (Sexualität) und Tod immer wieder herauszufordern und zu versöhnen. Das hast Du doch mit beeindruckenden und starken Bildern geradewegs auf den Punkt gebracht ! (Donnervögel rapportieren, Fluch im Mund etc.)
Ich glaube eher, JB hat es gestört, dass Du Dein Gedicht in Gereimtes eingestellt hast ;-)
mes compliments
Dio