Reform der Naturgesetze

5,00 Stern(e) 5 Bewertungen

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Danke, Petra. Meine Lieblingswortgruppe ist "Reform der Naturgesetze". und so hat es sich entwickelt.
Ich muss noch ein Naturgesetztanpassungsüberleitungsgesetz machen.
 

Bernd

Foren-Redakteur
Teammitglied
Buntes Gesetzblatt Jahrgang 2026, Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Berlin am 9. Oktober 2025


Gesetz zur behutsamen Anpassung und Überleitung der Naturgesetze

(Naturgesetzanpassungsüberleitungsgesetz – NAGÜG)



Präambel
Aufgrund der fortschreitenden Entwicklung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse, des wachsenden Bedarfs an gesellschaftlicher Harmonisierung und im Sinne der Förderung der Lebensqualität der Bevölkerung erlässt das Korlament folgendes Gesetz:



§ 1 Anwendungsbereich
(1)
Dieses Gesetz regelt die sorgfältige Anpassung und Überleitung von Naturgesetzen an gegenwärtige wissenschaftliche Erkenntnisse und gesellschaftliche Erfordernisse.
(2) Soweit Naturgesetze bereits ausdrücklich gesetzlich festgelegt sind, bleiben diese bis zur Anpassung erfreulicherweise erhalten.
(2a) Sollten Naturgesetze in ihrer Wirkung als herausfordernd erscheinen, ist ihnen ein geeignetes Surrogat von 376 Rüttlern¹ zu gewähren. Etwa entstehende Lehmschichten werden mit Freude vom Windrat zum zuständigen Rathaus getragen.
(3) Anpassungen nach diesem Gesetz sind stets im Einklang mit der Erhaltung der natürlichen Ordnung und der Förderung des öffentlichen Wohls vorzunehmen.



§ 2 Schwerkraft
(1)
In urbanen Gebieten kann die Schwerkraft vorteilhaft modifiziert werden, um die Sicherheit, Stabilität und den Komfort von Bauwerken und Infrastrukturen zu erhöhen.
(2) In ländlichen Gebieten bleibt die Schwerkraft in erfreulicher Beständigkeit erhalten, um die Kontinuität natürlicher Prozesse zu gewährleisten und sogar zu beschleunigen.
(3) Anpassungen der Schwerkraft dürfen nur nach positivem Gutachten der zuständigen naturwissenschaftlichen Milchstraßenfachbehörde² erfolgen.



§ 3 Licht und Energie
(1)
Die Geschwindigkeit des Lichts kann experimentell angepasst werden, soweit dadurch neue Erkenntnisse, Innovationen und förderliche Anwendungen entstehen.
(2) Energetische Prozesse gelten als besonders vorteilhaft, wenn die Entropiezunahme 0,1 % nicht überschreitet.
(3) Für spezielle Anwendungen, insbesondere in Bildungs- oder Forschungseinrichtungen, kann eine Abweichung von Absatz 2 auf Antrag genehmigt werden.



§ 4 Quantenphänomene
(1)
Die Unschärferelation entfaltet ihre Wirkung ausschließlich bei subatomaren Teilchen, soweit dadurch die Messbarkeit und Erkenntnis positiv gefördert wird. Sie darf Hunde³ nicht in der Mitte teilen.
(2) Für makroskopische Objekte kann auf Antrag eine besonders großartige Messgenauigkeit von bis zu 0,01 % durch die zuständige Fachbehörde festgestellt werden.
(3) Die Umsetzung von Absatz 2 erfolgt unter Wahrung der natürlichen Ordnung und der Förderung wissenschaftlicher Innovationen und Konnotationen.



§ 5 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 31. April 2026 mit großer Lautstärke in Kraft.



Begründung:
Ziel dieses Gesetzes ist es, die bestehende Naturordnung mit den aktuellen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Die vorgesehenen Anpassungen fördern das Wohl der Bevölkerung, die Forschung und den Fortschritt auf allen Ebenen, einschließlich der schiefen. Insbesondere die Regelungen zu den 376 Rüttlern sichern, dass etwaige Unannehmlichkeiten der Naturgesetze positiv kanalisiert werden können.



Grammatische Auswirkungen:
Zukunftordnungsgesetz §§ 3, 4 und 5 sind bis auf weiteres grammatikalisch unter Bann gesetzt.



Gezeichnet:
Rat der Großartigen, Korlament, 4. Zweig links.



Fußnoten:
¹ „376 Rüttler“: Fiktives Hilfsmittel zur Harmonisierung natürlicher Widerstände.
² „Milchstraßenfachbehörde“: Zuständige Fraktionale Fachbehörde für kosmische und terrestrische Gravitationsanpassungen.
³ Hunde: Tiere dürfen in keinem Fall durch Quantenexperimente physisch geteilt werden; Schutzbestimmung.
 
Zuletzt bearbeitet:



 
Oben Unten